Macht trifft Rechtsstaat oder: Was lange währt, wird nicht immer gut

28. Februar 2020

Eine Schlacht der besonderen Art findet in einem besonderen Feld, dem Marchfeld, statt. Seit rund 20 Jahren wird eine Verkehrsentlastung für die Bewohner versprochen. Verfolgt wird Plan A. Und nur Plan A: Eine Schnellstraße durch ein Natura 2000 Gebiet.

36.000 Bewohnerinnen und Bewohner pendeln täglich aus dem Bezirk Gänserndorf aus, nur rund 7.000 in den Bezirk ein. Die täglichen Staus in der Früh und am Nachmittag sind belastend und ärgerlich. Besonders betroffen sind die Einwohner von Deutsch Wagram, Raasdorf und umliegende Gemeinden

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. Umfahrungen und eine Schnellstraße sollen Abhilfe schaffen, gerade in einem so stark wachsenden Bezirk.

Die Planung der S8, oder Marchfeld-Schnellstraße von Land und ASFINAG schreitet voran, 2011 beginnt das Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP), 2016 kommt es zu mündlichen Verhandlungen.

Derweilen gibt es Versprechungen der Bürgermeister, Beruhigung der Bevölkerung, wenn schon die Beruhigung des Verkehrs weiter ausbleibt. 2018 beginnt dann der Bau der Umfahrung Gänserndorf-Süd. Eine Umfahrung, die als Zubringer zur kommenden S8 gebaut wird.

Der aufmerksame Leser merkt, dass noch keine Bewilligung des Bauprojekts S8 vorliegt.

Im April 2019 gibt es einen positiven UVP Bescheid, das sich auf ein Gutachten stützt, dass der unter Artenschutz stehende Vogel Triel, der im Natura 2000 Schutzgebiet brütet, übersiedelbar wäre. Zwei andere Gutachter hatten diese Meinung nicht geteilt.

Im Mai 2019 wird nicht nur die Umfahrungsstraße Gänserndorf-Süd für den Verkehr freigegeben, es werden auch Einsprüche gegen den positiven UVP Bescheid eingebracht. Im Oktober 2019 folgt dann der Bau der Umfahrung Raasdorf.

Im Februar 2020 schließt das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren und lässt weitere Anträge und Fristverlängerungsanträge seitens der ASFINAG nicht mehr zu. Der Gutachter, auf dessen Gutachten sich der positive UVP Bescheid 2018 gestützt hat, distanziert sich von seinem Gutachten. Derzeit gehen Beobachter davon aus, dass der Bau auf der geplanten Trasse rechtlich nicht möglich sei. Einen Artikel dazu finden Sie hier.

Und nun beginnt etwas, was hierzulande vielleicht nur in Niederösterreich möglich ist: Die Regierungsparteien (ÖVP, SPÖ und FPÖ) der NÖ Landesregierung bringen einen dringlichen Antrag in den Landtag, der die Bundesregierung auffordert, das Bauprojekt umzusetzen.

Das birgt einigen Sprengstoff in diesem seltsamen Schauspiel von Machtbesessenheit, Arroganz, Weiterschieben der heißen Marchfeld-Kartoffel und Selbstinszenierung.

  • Ein rechtstaatliches Verfahren ist ein rechtsstaatliches Verfahren ist ein…
  • Es wurden die jahrelangen Warnungen hinsichtlich der Rechtskonformität des Trassenplans ignoriert.
  • Überraschenderweise fanden sich in einem Naturschutzgebiet schützenswerte Lebewesen.
  • Die NÖ Landesregierung hat es in mittlerweile 15 Jahren verabsäumt, Alternativlösungen zu entwickeln oder anderweitig Einigungen herbeizuführen.
  • Vor Ende des Verfahrens wurden Zubringer gebaut, die ohne das Hauptprojekt keinen Sinn machen. Straßen, die ohne die zugehörige Schnellstraße ins Nichts führen, wie der Raasdorfer Bürgermeister treffend bemerkte.
  • Die Bevölkerung wurde und wird vertröstet, man werde sich weiter für den Bau in der geplanten Form einsetzen. Vertröstet auf den St. Nimmerleinstag, den man auf der Straße ins Nichts feiern wird.

Der Ärger, die Frustration, auch Wut seitens der Bevölkerung ist verständlich
. Über den Stillstand, über die leeren Versprechungen, ja auch über die Vögel, die gerade dort brüten, wo man sie vielleicht nicht haben will.

Aber das Ungeheuerliche ist nicht das Balzverhalten irgendwelcher Vögel, sondern das Aufgeplustere von Politikern, die mit Brachialgewalt eine andere Instanz zu etwas bringen wollen, was rechtlich nicht möglich ist.

Wo bleibt ein lösungsorientiertes Aufeinanderzugehen im Land des sogenannten „Miteinanders“? Aber natürlich nicht erst dann, wenn der Hut brennt, sondern im vorausschauenden Denken und Handeln. Leidtragende sind bis auf weiteres die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wachstumsregion mit hoher Verkehrsbelastung. Der endgültige Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts und der Umgang damit bleibt abzuwarten.

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