Zwei-Brücken Lösung als Lebensader
für die Region 2
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Udo Landbauer MA LH-Stellvertreter für Infrastruktur und Sport gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Zwei-Brücken Lösung als Lebensader für die Region
Die Brücke B 33a Donaubrücke Stein-Mautern muss renoviert werden. Dies ist nach fast 130 Jahren Bestand klar. Ihre Bedeutung für die Region bleibt auch nach 130 Jahren unbestritten. Der Protest von Wirtschaftstreibenden und Landwirten aus Krems und vor allem Mautern sprechen eine klare Sprache. Eine Fähre als Ersatz für die Brücke, wie von der Landesregierung ins Spiel gebracht, lehnt die Bevölkerung in der Region verständlicherweise ab, weil die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten sowohl zeitlich als auch hinsichtlich der Verkehrsmittel unzumutbar sind. In Niederösterreich werden Umfahrungen wie in Wiener Neustadt durchgepeitscht, Zufahrtsstraßen und Projekte im Zusammenhang mit der S8 sowie nun die Fehlkonzeption der Brücke B 33a lassen ein strategisches verkehrspolitisches Vorgehen des Landes vermissen. Betreffend der S8 wurden bei der Umfahrung Gänserndorf-Süd 6 Mio. Euro aufgewendet, für die Umfahrung Raasdorf 2,2 Mio. Bei beiden Projekten fehlt eine endgültige Konzeption der S8. Deswegen spricht auch das monetäre Argument für eine moderne Brücke Stein-Mautern. Die genannte Summe wäre bei passender Gesamtkonzeption durchaus vertretbar. Am teuersten sind immer die Fehlinvestitionen, die aus Einzelprojekten ohne Gesamtkonzept resultieren. Durch diese Ausführungen ist erkennbar, dass die Postwurfsendung des niederösterreichischen Straßendienstes im August 2024 massiv irrenführend ist. Laut diesem Flugblatt ist die betreffende Brücke allein schon wegen ihrer Eigenlast einsturzgefährdet, allerdings soll diese laut der gleichen Sendung noch bis 2026 halten. Die regelmäßigen, laut Flugblatt „kostenintensiven“, Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht quantifiziert. Alles in allem wirkt das hier zitierte Flugblatt widersprüchlich und tendenziös. Um Widersprüche auszuräumen und der Bevölkerung den Zugang zu den tatsächlichen Fakten zu ermöglichen, stellt die Gefertigte daher an Udo Landbauer MA folgende
Anfrage
1. Zu welchem Zeitpunkt wurde festgestellt, dass die betreffende Brücke 33a Donaubrücke Stein-Mautern unter ihrem Eigengewicht einzustürzen droht?
2. Welche regelmäßigen und kostenintensiven Instandsetzungsmaßnahmen wurden seit dem Zeitpunkt der Feststellung des drohenden Einsturzes der betreffenden Brücke durch ihre Eigenlast getätigt? (Bitte um Angabe der Summe, sowie des Jahres der jeweiligen Instandsetzungsmaßnahmen)
3. Wurde die Bevölkerung in der betroffenen Region in das Projekt eingebunden?
a. Wenn ja, durch welche Maßnahmen und zu welchem Zeitpunkt?
b. Wenn nein, wieso nicht?
4. Wurde eine mögliche Zwei-Brücken Lösung von Seiten des Landes evaluiert?
a. Wenn ja, welche Expert:innen wurden hinzugezogen?
b. Wenn ja, wann hat diese stattgefunden?
c. Wenn ja, zu welchem Schluss kommt diese Evaluierung? (Bitte um vollständige Übermittlung der Evalierung)
d. Wenn nein, wieso nicht bzw. wann ist eine entsprechende Evaluierung geplant?
5. Aus welchen Gründen stiegen die Kosten für die Behelfsbrücke von Planungsbeginn 15-20 auf 35 Mio. EUR. an? (Bitte um eine vollständige Auflistung)
6. Zu welchem Zeitpunkt kam es zu einer Entscheidung gegen eine Zwei-Brücken Lösung?
7. Zu welchem Zeitpunkt kam es zu einer Entscheidung gegen eine Behelfsbrücke?
8. Zu welchem Zeitpunkt kam es zu einer Entscheidung für einen Fährbetrieb?
a. Welche Kosten werden hier von Seiten des Landes veranschlagt? (Bitte um vollständige Angabe der Summen)
Beantwortung
Udo Landbauer
MA LH-Stellvertreter
An den
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
St. Pölten, am 17. Oktober 2024
Ltg.-517/XX-2024
BLHSTV-Landbauer- STV-LT-F 022/2024
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Anfrage des Abgeordneten Kollermann betreffend „Zwei-Brücken Lösung als Lebensader für die Region“, eingebracht am 09. September 2024, Ltg.- 517/XX-2024, an mich gerichteten Fragen beantworte ich – soweit sie in meine Zuständigkeit fallen und das Anfragerecht umfassen – wie folgt:
Zu den Fragestellungen 1. und 2. betreffend Feststellung der Einsturzgefahr der Donaubrücke Stein-Mautern und den seither erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen teilt die Fachabteilung mit:
Im Jahr 2013 wurde eine statische Nachrechnung der Brücke durchgeführt, welche rechnerische Defizite in der Tragfähigkeit von einzelnen Bauteilen aufzeigte. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aufrecht zu erhalten, wurde das Intervall der Brückenprüfung und die damit verbundene Zustandserhebung von den üblichen sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dem Gutachten entsprechend wurde die Nutzlast schrittweise auf nunmehr 5 Tonnen beschränkt. Auf Grund der jährlichen Überprüfung und der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen ist eine Benützung unter den derzeit geltenden Belastungsbeschränkungen gefahrlos gegeben.
Seit dem Jahr 2016 wurden mehr als EUR 950.000,00 in die Instandhaltung der Donaubrücke Stein-Mautern investiert (v. a. Korrosionsschutzmaßnahmen, Tausch von einzelnen Bauteilen sowie Erneuerung von Verbindungsmitteln). Betreffend die Frage 3. zur Einbeziehung der Bevölkerung in die Thematik darf ich berichten, dass die zuständigen Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften regelmäßig über den Stand der Planung informiert wurden. Es gab auch mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen, in welchen die geplanten Maßnahmen vorgestellt und erörtert wurden.
Zu den Fragestellungen 4. und 6. betreffend die Prüfung einer Zwei-Brücken Lösung verweise ich auf die im Jahr 2017 vom Land Niederösterreich beauftragte Weltkulturerbeverträglichkeitsprüfung (Heritage Impact Assessment ‚HIA‘). Die Zwei-Brücken Lösung wurde im Zuge des Heritage Impact Assessment im Zeitraum 2017 bis 2023 untersucht. Dieses Assessment ist für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einem UNESCO Weltkulturerbe unter bestimmten Voraussetzungen, wie es der Fall einer Zwei-Brücken Lösung darstellen würde, verpflichtend durchzuführen und der UNESCO vorzulegen. Die Durchführung des Heritage Impact Assessment für die Donaubrücke Stein-Mautern erfolgte federführend durch die Universität Krems, Department für Bauen und Umwelt.
2021 wurde von einer Zwei-Brücken Lösung Abstand genommen. Die nun vorliegende HIA bestätigt die Verträglichkeit der bestandserhaltenden Generalsanierung der Brücke gegenüber der Welterbestätte „Kulturlandschaft Wachau“. Zur Frage 5. berichtet die Fachabteilung, dass die Kosten für die Behelfsbrücke auf Grund vergleichbarer tatsächlich errichteter Donaubrücken von einem ZT Büro im Juli 2023 auf preisindizierte EUR 20 Mio. berechnet wurden. Die EU-weite Ausschreibung ergab Kosten in der Höhe von EUR 35 Mio.
Zu den Fragen 7. bis 8. betreffend Entscheidungen gegen eine Behelfsbrücke bzw. für einen Fährbetrieb ist festzustellen, dass seit Bekanntwerden der signifikanten Preiserhöhung neben einer alternativen Querung mittels Fähre auch verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, um die Errichtungskosten einer allfälligen Behelfsbrücke zu senken.
Die Kosten eines Fährbetriebs hängen maßgeblich von den Einsatzzeiten ab und würden sich bei einer täglichen Betriebszeit von 16 Stunden in den Sommermonaten und einer täglichen Betriebszeit von 12 Stunden in den Wintermonaten für die erforderlichen drei Jahre in der Höhe von ca. EUR 10 Mio. belaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Landbauer
LH-Stellvertreter