Wo bleibt die Planungskompetenz der Landesregierung am Beispiel Klinikum Wiener Neustadt?

30. April 2025

Anfrage

Eing.: 30.04.2025

Ltg.-689/XX-2025

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrat für Finanzen und Landeskliniken Dr. Ludwig Schleritzko gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Wo bleibt die Planungskompetenz der Landesregierung am Beispiel Klinikum Wiener Neustadt?

Mit dem Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt soll ein milliardenschweres Infrastrukturprojekt im niederösterreichischen Gesundheitswesen realisiert werden. Ursprünglich mit einem Gesamtbudget von 675 Millionen Euro (netto, Preisbasis 2017) genehmigt, soll nunmehr eine signifikante Budgetaufstockung um rund 790 Millionen Euro auf insgesamt über 1,465 Milliarden Euro (netto, Preisbasis 2024) erfolgen. Die Projektlaufzeit verlängert sich signifikant bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme (laut Antrag 2035), in der Praxis wohl noch später. Knapp 60% der Budgetaufstockung resultieren aus der geänderten Planung mit zum Teil zusätzlichen Aufgabenbereichen, ca. 36% kommen aus der Valorisierung der Preisbasis 2017 auf 2024.

So verständlich und nachvollziehbar es ist, dass die Neuausrichtung des Landesklinikums als Klinik mit überregionalen Zentralfunktionen Nachbesserungen erforderlich macht, stellt sich sehr wohl die Frage, in welchem Ausmaß tatsächlich zusätzliche Anforderungen abzudecken sind, die in Bauumfang und Funktionskonzept weder bei der ursprünglichen Projektierung noch bei der Nachbesserung 2022 absehbar waren und wie sich die zusätzlichen Kosten im Detail zusammensetzen. Schaut man sich nämlich die Aufgabenbeschreibung im NÖ Gesundheitsplan für das LK Wr. Neustadt an, ändert sich an dieser gegenüber dem Stand 2025 auf den ersten Blick weitaus weniger als dies durch die neue Kostenplanung dargestellt wird.

Weiters ist festzuhalten, dass der Beschluss über den Neubau seitens des Landtags bereits 2019 gefasst wurde. Es sind also knapp sechs Jahre ins Land gegangen und mit dem Bau, den man in zwei Jahren in Betrieb nehmen wollte, wurde noch nicht einmal begonnen. Das lässt sich schwer mit dem neuen Konzept erklären, an dem man vor einem Jahr begonnen hat zu arbeiten. Woraus also sollte der/die Steuerzahler:in das Vertrauen gewinnen, dass es nunmehr in eine zügige Planung und Umsetzung gehen sollte? Im Sinne einer verantwortungsvollen parlamentarischen Kontrolle und Transparenz sollen durch diese Anfrage die Grundlagen der Budgetaufstockung, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Projektsteuerung sowie die Informationspolitik gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit beleuchtet werden.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrat für Finanzen und Landeskliniken Dr. Ludwig Schleritzko folgende

Anfrage

1. Wie setzen sich die Mehrkosten im Detail, auf die einzelnen Projektbereiche (z. B. Baukosten, technische Ausstattung, Planung, Bauherrenreserve) aufgeschlüsselt, zusammen (Preisbasis 2017)?

2. In welchem Ausmaß sind bereits Leistungen und Kosten für das Projekt angefallen (Planung, Ausführung)?

3. Welche der bereits angefallenen Leistungen können für das Gesamtprojekt weiterhin genutzt werden bzw. welche dieser Leistungen sind durch die Änderungen obsolet und welchen Kostenumfang betreffen diese jeweils?

4. Wurde für den Neubau ein umfassendes Risikomanagement eingerichtet?
a) Wenn ja, bitte um Beschreibung.
b) Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Stellen oder externen Unternehmen wurden mit der Projektsteuerung beauftragt, und wie hoch waren deren Kosten? (Bitte um Angabe der einzelnen Posten)

6. Welche baulichen oder konzeptionellen Änderungen führten konkret zur Erweiterung der Nutzfläche von ursprünglich 50.000 auf dann 55.000 und schließlich rund 63.300 m²? Bitte hier um Aufteilung auf die jeweiligen Abteilungen und Bereiche.

7. Gibt es eine Projektübersicht mit Zeit- und Kostenentwicklung?
a) Wenn ja, bitte um Übermittlung derselben

8. Welche konkreten Faktoren führten zur Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme vom Jahr 2027/2028 auf frühestens 2034/2035?
a) Welche davon haben ihre Ursache bereits vor Erstellung des NÖ Gesundheitsplans 2040?

9. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Verzögerung zu minimieren?

10. Welche Lehren wurden aus dem Projektverlauf gezogen, um zukünftige Großprojekte budget- und termingetreu umzusetzen?

11. Mit welchen zusätzlichen Aufwendungen und Kosten ist durch die längere Nutzungsdauer des bestehenden Spitals zu rechnen?

12. Wurde ein Gutachten eingeholt, ob die deutlich längere Nutzung des bestehenden Hauses aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht unbedenklich einzuschätzen ist?
a) Wenn ja, bitte um Übermittlung des Gutachtens
b) Wenn nein, warum nicht?

Bitte um vollständige Beantwortung sämtlicher Fragen entlang der Punktation.

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