Wo bleibt die Planungskompetenz der Landesregierung
Anfrage
Eing.: 30.04.2025
Ltg.-689/XX-2025
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrat für Finanzen und Landeskliniken Dr. Ludwig Schleritzko gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Wo bleibt die Planungskompetenz der Landesregierung am Beispiel Klinikum Wiener Neustadt?
Mit dem Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt soll ein milliardenschweres Infrastrukturprojekt im niederösterreichischen Gesundheitswesen realisiert werden. Ursprünglich mit einem Gesamtbudget von 675 Millionen Euro (netto, Preisbasis 2017) genehmigt, soll nunmehr eine signifikante Budgetaufstockung um rund 790 Millionen Euro auf insgesamt über 1,465 Milliarden Euro (netto, Preisbasis 2024) erfolgen. Die Projektlaufzeit verlängert sich signifikant bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme (laut Antrag 2035), in der Praxis wohl noch später. Knapp 60% der Budgetaufstockung resultieren aus der geänderten Planung mit zum Teil zusätzlichen Aufgabenbereichen, ca. 36% kommen aus der Valorisierung der Preisbasis 2017 auf 2024.
So verständlich und nachvollziehbar es ist, dass die Neuausrichtung des Landesklinikums als Klinik mit überregionalen Zentralfunktionen Nachbesserungen erforderlich macht, stellt sich sehr wohl die Frage, in welchem Ausmaß tatsächlich zusätzliche Anforderungen abzudecken sind, die in Bauumfang und Funktionskonzept weder bei der ursprünglichen Projektierung noch bei der Nachbesserung 2022 absehbar waren und wie sich die zusätzlichen Kosten im Detail zusammensetzen. Schaut man sich nämlich die Aufgabenbeschreibung im NÖ Gesundheitsplan für das LK Wr. Neustadt an, ändert sich an dieser gegenüber dem Stand 2025 auf den ersten Blick weitaus weniger als dies durch die neue Kostenplanung dargestellt wird.
Weiters ist festzuhalten, dass der Beschluss über den Neubau seitens des Landtags bereits 2019 gefasst wurde. Es sind also knapp sechs Jahre ins Land gegangen und mit dem Bau, den man in zwei Jahren in Betrieb nehmen wollte, wurde noch nicht einmal begonnen. Das lässt sich schwer mit dem neuen Konzept erklären, an dem man vor einem Jahr begonnen hat zu arbeiten. Woraus also sollte der/die Steuerzahler:in das Vertrauen gewinnen, dass es nunmehr in eine zügige Planung und Umsetzung gehen sollte? Im Sinne einer verantwortungsvollen parlamentarischen Kontrolle und Transparenz sollen durch diese Anfrage die Grundlagen der Budgetaufstockung, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Projektsteuerung sowie die Informationspolitik gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit beleuchtet werden.
Die Gefertigte stellt daher an Landesrat für Finanzen und Landeskliniken Dr. Ludwig Schleritzko folgende
Anfrage
1. Wie setzen sich die Mehrkosten im Detail, auf die einzelnen Projektbereiche (z. B. Baukosten, technische Ausstattung, Planung, Bauherrenreserve) aufgeschlüsselt, zusammen (Preisbasis 2017)?
2. In welchem Ausmaß sind bereits Leistungen und Kosten für das Projekt angefallen (Planung, Ausführung)?
3. Welche der bereits angefallenen Leistungen können für das Gesamtprojekt weiterhin genutzt werden bzw. welche dieser Leistungen sind durch die Änderungen obsolet und welchen Kostenumfang betreffen diese jeweils?
4. Wurde für den Neubau ein umfassendes Risikomanagement eingerichtet?
a) Wenn ja, bitte um Beschreibung.
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Stellen oder externen Unternehmen wurden mit der Projektsteuerung beauftragt, und wie hoch waren deren Kosten? (Bitte um Angabe der einzelnen Posten)
6. Welche baulichen oder konzeptionellen Änderungen führten konkret zur Erweiterung der Nutzfläche von ursprünglich 50.000 auf dann 55.000 und schließlich rund 63.300 m²? Bitte hier um Aufteilung auf die jeweiligen Abteilungen und Bereiche.
7. Gibt es eine Projektübersicht mit Zeit- und Kostenentwicklung?
a) Wenn ja, bitte um Übermittlung derselben
8. Welche konkreten Faktoren führten zur Verschiebung der geplanten Inbetriebnahme vom Jahr 2027/2028 auf frühestens 2034/2035?
a) Welche davon haben ihre Ursache bereits vor Erstellung des NÖ Gesundheitsplans 2040?
9. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Verzögerung zu minimieren?
10. Welche Lehren wurden aus dem Projektverlauf gezogen, um zukünftige Großprojekte budget- und termingetreu umzusetzen?
11. Mit welchen zusätzlichen Aufwendungen und Kosten ist durch die längere Nutzungsdauer des bestehenden Spitals zu rechnen?
12. Wurde ein Gutachten eingeholt, ob die deutlich längere Nutzung des bestehenden Hauses aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht unbedenklich einzuschätzen ist?
a) Wenn ja, bitte um Übermittlung des Gutachtens
b) Wenn nein, warum nicht?
Bitte um vollständige Beantwortung sämtlicher Fragen entlang der Punktation.
Beantwortung
Ludwig Schleritzko
Landesrat
St. Pölten, am 10. Juni 2025
Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
B. Schleritzko-F-24/158-2025
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Wo bleibt die Planungskompetenz der Landesregierung am Beispiel Klinikum Wiener Neustadt“, eingebracht am 30. April 2025, 689/XX-2025, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt: Mit dem Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt soll ein Krankenhaus mit überregionaler Zentralfunktion entstehen. Mit dem Beschluss des Landtages vom 30. April 2025 zum Neubau des Universitätsklinikums in Wiener Neustadt wurden die bereits in den Jahren 2019 und 2022 vom Landtag gefassten Einzelbeschlüsse zu dem Projekt gebündelt und in einem konsolidierten Antrag zusammengeführt, um die nächsten Umsetzungsschritte effizient und transparent abwickeln zu können. Um den Ansprüchen an moderne medizinische Versorgung unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, waren zudem Anpassungen im Projekt vorzunehmen.
Die vorgesehenen Kosten pro Kostengruppe stellen sich wie folgt dar:

Die bis zur Unterfertigung des Totalunternehmervertrages mit 30. August 2021 erfolgte Leistung der Projektentwicklung, belaufen sich auf rd. 2,51 Mio. Euro. Mit 1. Juli 2023 wurde die ergänzende Phase der Projektkonsolidierung eingeleitet, welche auf dem Projektstatus des bis dahin federführend tätigen Totalunternehmers, aufbaut. Diese zusätzliche Phase der Projektkonsolidierung war insofern erforderlich, als sowohl eine Reorganisation der Abwicklungsstruktur bzw. der Projektbeteiligten als auch eine inhaltliche Verbesserung bzw. Überarbeitung der Besteller-Dokumente (Projektgrundlagen) für die Weiterbearbeitung des Neubauprojekts stattgefunden hat. Auf Grundlage der überarbeiteten Bedarfsdefinition erfolgte die Bedarfsplanung durch Fachplaner, welche mit 370.000 Euro bewertet wird, sowie die Budget- und Terminkonsolidierung durch die Projektsteuerung (Fa. bau-control TZ GmbH), welche im Rahmen des Leistungsabrufes aus einem bestehenden Rahmenvertrag beauftragt wurde. Die Honorarsumme für die Leistungen der Projektsteuerung betragen 11,9 Mio. Euro und beinhalten unter anderem ein Risikomanagement welches in Abstimmung mit den Auftraggeber-Vertretern und den Konsulenten der Auftraggeber grundsätzlich in folgenden Schritten erfolgt:
1. Risikoidentifikation
2. Risikoanalyse
3. Risikooptimierung
4. Risikoverfolgung
5. Risikonachbetrachtung – bei Projektabschluss
Die Ergebnisse der Budget- und Terminkonsolidierung als Grundlage für den Start der weiteren Planungsphasen und der Projektrealisierung sehen einen Gesamtinvestitionsbedarf von 1,077 Mrd. Euro (PB 2017) vor. Der Terminplan sieht folgende wesentliche Projektschritte vor: ab Mai 2025 Start der Vorentwurfsplanung, ab Mai 2026 Start der Entwurfsplanung, im Juni 2026 soll die UVP-Einreichung erfolgen und im Juli 2027 sollen mit den ersten vorgezogenen Baumaßnahmen begonnen werden. Ab 2034 ist die technische Abnahme und der Start der Besiedelung vorgesehen. Die Aufnahme des Klinikbetriebs ist ab 2035 geplant. Um weitere Projektverlängerung hintanzuhalten wurde insbesondere auf Leistungsfristen in Planung und Ausführung geachtet, genauso wie einen raschen Ablauf des UVP Verfahrens, welches seit März 2023 lt. der 8. Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes auch für Krankenhäuser zur Anwendung kommt und aus dem ein Großteil der Projektverlängerung resultiert. Im Zuge der erweiterten Bedarfsdefinition (Gesundheitsplan 2040+) sowie der Weiterentwicklung des Raum- und Funktionsprogramms wurden insbesondere folgende geänderte Anforderungen berücksichtigt:
- Verlagerung der Akut-Pneumologie vom Standort LK Hochegg
- Etablierung eines Onkologie-Kompetenzzentrums mit allen Diagnostik- (PET-CT) und Therapieformen inkl. Strahlentherapie
- Hybrid-OP-Säle und Operationsroboter
- Kombiniertes Notfall- und Traumazentrum unter Einbindung vorgelagerter Strukturen wie Primärversorgungszentren und Erstversorgungsambulanz
- Interdisziplinäre, standardisierte Allgemeinpflegestationen zur optimalen Bettenauslastungen
- Zentrale OP-Gruppe zur ressourcenoptimierten chirurgischen Versorgung
- Forcierung tagesklinischer Eingriffe in einem minimalinvasiven interdisziplinären Eingriffszentrum
Aus dem Verlauf des gegenständlichen Großprojekts lassen sich für dieses und künftige Projekte weitreichende Erkenntnisse betreffend Budget- und Termintreue ableiten. Die Analyse des bisherigen Projektgeschehens hat strukturelle Defizite in den Schnittstellen zwischen den betroffenen Abteilungen und Organisationen offengelegt, welche nicht nur in der weiteren Projektbearbeitung des gegenständlichen Projekts Berücksichtigung finden, sondern auch in den Optimierungsprozess für künftige Projekte einfließen werden.
Außerdem hat die bisherige Arbeit am Neubauprojekt des UK Wiener Neustadt deutlich gemacht, wie herausfordernd, insbesondere für Großprojekte, die schnelle Entwicklung der modernen Medizin und deren Anforderungen an die Infrastruktur, für eine stabile Bedarfsdefinition ist. Durch eine möglichst fundierte und stabile Definition der Projektziele, kann bereits zu Beginn eines Projekts erwartet werden, dass sowohl Termin-, als auch Kostenziele eingehalten werden können. Seit 2019 wurden rund 28 Mio. Euro in das Universitätsklinikum Wiener Neustadt investiert, um den Spitalsbetrieb bis zur Fertigstellung eines Neubaus sicherzustellen. Das Universitätsklinikum Wiener Neustadt wird in regelmäßigen Intervallen z. B. im Rahmen der behördlichen Krankenhauseinschau überprüft. Laufende Instandsetzungsarbeiten werden bis zur Fertigstellung des Neubaus routinemäßig vorgenommen und sind innerhalb des laufenden Budgets zu bedecken.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Schleritzko eh.