Verstöße gegen das NÖ Jugendgesetz
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Mag.a Teschl-Hofmeister gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: „Verstöße gegen das niederösterreichische Jugendgesetz“
Jugendschutz ist Ländersache. In allen neun Bundesländern gibt es teils unterschiedliche Schutzbestimmungen für Jugendliche und Kinder. Eine sachliche Begründung dafür, dass Jugendlichen in Niederösterreich ab 16 Jahren jeglicher Alkoholkonsum (auch gebrannte Alkoholika) erlaubt ist, in Oberösterreich aber bis zum 18. Lebensjahr nichts Hochprozentiges konsumiert werden darf, sucht man vergebens. In Steyr durften Jugendliche mit 17 keinen Schnaps trinken, in Amstetten aber schon. Obwohl sich acht von neun Bundesländern kürzlich dazu durchringen konnten, ihre Jugendschutzgesetze in wesentlichen Bereichen zu harmonisieren, gibt es immer noch keine bundesweit einheitlichen Jugendschutzbestimmungen, die für Jugendliche in Vorarlberg genauso gelten, wie in Wien.
Diese Absurdität wurde auch beim letzten Versuch, die Regelungen anzugleichen, wieder offensichtlich: Oberösterreich stellt sich nach wie vor gegen eine Angleichung der Ausgehzeiten an andere Bundesländer. Im Zuge der angestrebten Harmonisierung aller Landesgesetze ist für die erstgenannten beiden Altersgruppen eine Ausweitung von 22 auf 23 und von 24 auf 1 Uhr beabsichtigt. Außerdem soll festgelegt werden, dass man nun in ganz Österreich erst ab 18 Jahren rauchen und hochprozentigen Alkohol konsumieren darf.
Dass sich die Länder bei einer Jugendreferentenkonferenz in Hall in Tirol bis auf die Ausgehzeiten in Oberösterreich nach jahrzehntelangen Diskussionen auf einheitliche Regeln geeinigt haben, wird von der aktuellen Regierung als „historischer Erfolg“ gefeiert. Dennoch hat die durch den Föderalismus entstehende Differenzierung der Gesetze eine Zersplitterung zur Folge, durch die sich die Frage stellt, wie zeitgemäß die unterschiedlichen Jugendschutzgesetze überhaupt noch sind. Angesichts der anhaltenden Diskussionen rund um dieses Thema ist außerdem fraglich, wie oft die geltenden Jugendschutzbestimmungen überhaupt exekutiert werden, bzw. wie viele Anzeigen, Verurteilungen und Strafen es aufgrund von Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen in den letzten Jahren in Niederösterreich gegeben hat.
Die Gefertigte stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Verstöße gegen das niederösterreichische Jugendgesetz von unter 18- Jährigen gab es seit 2010? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
a. Wie viele davon waren Verstöße gegen Ausgehzeiten?(Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
b. Wie viele davon wegen unerlaubtem Konsum vonTabak und/oder Alkohol? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
c. Wie viele davon wegen Erwerbs, Besitzes oder Gebrauchs von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern und Gegenständen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
d. Wie viele davon wegen des verbotenen Aufenthalts in bestimmten Lokalen und Betriebsräumen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
e. Wie viele davon wegen Konsums von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
2. Wie viele Verstöße gegen das niederösterreichische Jugendgesetz von Erwachsenen (über 18 Jahre) gab es seit 2010? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
a. Wie viele davon wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?(Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
b. Wie viele davon aufgrund von Anbot oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche, die sie lt. Jugendschutzgesetz nicht erwerben dürfen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
c. Wie viele davon durch Anbot, Vorführung, Weitergabe oder Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
d. Wie viele davon wegen Anbot oder Weitergabe von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen an Jugendliche? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
3. Wie viele Strafverfahren gab es aufgrund von Verstößen gegen das niederösterreichische Jugendgesetz gegen unter 18-Jährige? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
a. …wegen Verstößen gegen Ausgehzeiten?(Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
b. …wegen Konsum von Tabak und/oder Alkohol?(Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
c. …wegen Erwerbs, Besitzes oder Gebrauchs von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern und Gegenständen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
d. …wegen des verbotenen Aufenthalts in bestimmten Lokalen und Betriebsräumen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
e. …wegen Konsums von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
a. …wegenVerletzungderAufsichtspflicht?(BitteumAuflistungnachJahrab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
b. …wegen Anbot oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche, die sie lt. Jugendschutzgesetz nicht erwerben dürfen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
c. …wegen Anbot, Vorführung, Weitergabe oder Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
d. …wegen Anbot oder Weitergabe von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen an Jugendliche? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
5. Wie viele Strafverfahren gab es gegen Unternehmer_innen aufgrund von Verstößen gegen das niederösterreichische Jugendgesetz? (Bitte um Auflistung nach Jahr)
a. …wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?
b. …wegen Anbot oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche, die sie lt. Jugendschutzgesetz nicht erwerben dürfen?
c. …wegen Anbot, Vorführung, Weitergabe oder Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen?
d. …wegen Anbot oder Weitergabe von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen an Jugendliche?
6. Wie viele unter 18-Jährige wurden wegen Verstößen gegen das niederösterreichische Jugendgesetz verurteilt? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
a. …wegen Verstößen gegen Ausgehzeiten?(Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
b. …wegen Konsums von Tabak und/oder Alkohol? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
c. …wegen Erwerbs, Besitzes oder Gebrauchs von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern und Gegenständen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
d. …wegen des verbotenen Aufenthalts in bestimmten Lokalen und Betriebsräumen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
e. …wegen Konsums von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen? (Bitteum Auflistung nach Jahr ab 2010, Alter, Geschlecht und Bezirk)
7. Wie viele Erwachsene (über 18 Jahre) wurden wegen Verstößen gegen das niederösterreichische Jugendgesetz verurteilt? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
a. …wegen Verletzung der Aufsichtspflicht? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
b. …wegen Anbot oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche, die sie lt. Jugendschutzgesetz nicht erwerben dürfen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
c. …wegen Anbot, Vorführung, Weitergabe oder Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
d. …wegen Anbot oder Weitergabe von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen an Jugendliche? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
8. Wie viele Unternehmer_innen wurden wegen Verstößen gegen das niederösterreichische Jugendgesetz verurteilt? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
e. …wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?(BitteumAuflistungnachJahrab 2010 und Bezirk)
f. …wegen Anbot oder Weitergabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche, die sie lt. Jugendschutzgesetz nicht erwerben dürfen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
g. …wegen Anbot, Vorführung, Weitergabe oder Zugänglichmachenvon jugendgefährdenden Medien, Datenträgern, Gegenständen und Dienstleistungen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
h. …wegen Anbot oder Weitergabe von Drogen und Suchtmittelersatzstoffen an Jugendliche? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010 und Bezirk)
Mag.a Kollermann
Beantwortung
Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
St. Pölten, am 20. November 2018
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Verstöße gegen das niederösterreichische Jugendgesetz“, eingebracht am 11.10.2018, Ltg.-386/A-5/59-2018, darf ich Folgendes mitteilen:
Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die
NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten. Auf der Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:
In der Tat kann die Einigung der Länder auf einheitliche Regeln im Bereich des Jugendschutzes als historisch bezeichnet werden. Im Jahr 2001 ist es nach längeren Verhandlungen erstmals gelungen, die Jugendschutzbestimmungen der Ostregion (Burgenland, NÖ und Wien) zu harmonisieren. Seither wurde unter maßgeblicher Initiative Niederösterreichs eine österreichweite Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen zu den Ausgehzeiten sowie den Alkohol- und Rauchverboten angestrebt, die nun zu einer Einigung geführt hat. Der Unterschied von einer Stunde Ausgehzeit in einem Bundesland bei der Gruppe der 14-16-Jährigen ist bei diesem historischen Ereignis unerheblich.
Gerade diese Einigung ist ein Beweis dafür, dass Föderalismus und Harmonisierung kein Widerspruch sein muss und dass eine österreichweite Harmonisierung von sinnvollen Maßnahmen möglich ist. In Umsetzung dieser Einigung hat der hohe Landtag am 25. Oktober 2018 eine Änderung des NÖ Jugendgesetzes mit Wirkung vom 1. Jänner 2019 beschlossen.
Das NÖ Jugendgesetz stellt den Grundsatz „Hilfe und Beratung statt Strafe“ in den Mittelpunkt. Die Auflistungen über die Verstöße und Strafverfahren für die letzten 5 Jahre liegen bei. Länger zurückliegende Strafverfahren sind getilgt.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Christiane Teschl-Hofmeister e. h.
Landesrätin