Valorisierung der Honorare

24. November 2022

ANFRAGE

der Abgeordneten Schmidl, Schmidt, Mag. Kollermann, Dipl.-Ing. Dinhobl, Mag. Scheele, Hinterholzer, Mag. Suchan-Mayr, Kainz, Linsbauer und Schödinger

betreffend Valorisierung der Honorare bei Reform und Leistungs- erweiterung des Mutter-Kind-Passes

In den letzten Wochen war die Reform des derzeitigen Mutter-Kind-Passes Gegenstand öffentlicher Debatten. Dieses Programm dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder und ist auch Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Die Durchführung erfolgt durch die Vertragsärzte gemäß den Bestimmungen der MKP-Verordnung 2002.

Die dafür gegenwärtig festgelegten Untersuchungshonorare betragen zwischen 11,55 Euro und 29,07 Euro, im Durchschnitt 20,06 Euro. Diese Tarife wurden seit 28 Jahren nicht erhöht. Bis zum Jahr 2021 liegt der Verbraucherpreisindex jedoch bei 63 %, für dieses Jahr ist eine weitere Erhöhung prognostiziert.

Die Relevanz der MKP-Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsprävention und -fürsorge ist unbestritten und essentiell für Mütter und Kleinkinder.

Die am 16. November 2022 vom Ministerrat beschlossene Reform in Form eines elektronischen Eltern-Kind-Passes, mit einer deutlichen Erweiterung der Leistungen wie insbesondere die psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft, eine zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, wird daher ausdrücklich begrüßt.

Derzeit beträgt das Jahresbudget für die Leistungen des Mutter-Kind-Passes rund 62 Millionen Euro. Zwei Drittel kommen aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds, ein Drittel von der Sozialversicherung. Die Ausgaben für die zusätzlichen Leistungen sind abhängig von der Inanspruchnahme von Beratungen sowie von Honorarverhandlungen mit den Leistungsträgern. Der Ministerratsbeschluss sieht vor, dass die Sozialversicherung dazu Verhandlungen mit der Ärztekammer führt.

Die Gefertigten stellen daher folgenden

A n t r a g:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„Die NÖ Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, unter Einbindung der Sozialversicherungsträger und der Österreichischen Ärztekammer, die im Ministerrat beschlossene Reform des Mutter- Kind-Passes rasch umzusetzen und dabei insbesondere eine zeitgemäße Tarifgestaltung der Leistungen im Rahmen des Vorsorgeprogramms sicherzustellen um damit dafür Sorge zu tragen, dass die Kontinuität dieses wichtigen Bereichs der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung auch weiterhin gewährleistet ist.“

Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem GESUNDHEITSAUSSCHUSS zur Vorberatung zuzuweisen.

 

Zuweisung an Gesundheits-Ausschuss – 58. Landtagsitzung

Behandlung im Landtag – 59. Landtagssitzung

Behandlung im Landtag – 59. Landtagssitzung
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