Unterlagen: Abschluss 2019 & Voranschlag 2021

30. Januar 2020

Wir haben die Angewohnheit, uns auf Landtagssitzungen vorzubereiten. Das beginnt mit dem Durcharbeiten der Unterlagen und mündet in unsere Debattenbeiträge im Landtag. Wir haben daher übersichtlichere Unterlagen angefordert, die  in dieser Form bereits einmal verfügbar waren, jetzt aber der Umstellung des Rechnungswesens zum Opfer gefallen ist.

 

Antrag

der Abgeordneten Mag.a Collini, Mag. Hofer-Gruber, Mag.a Kollermann und Ing. Huber gemäß § 32 LGO 2001

betreffend: „Übersichtlichkeit der Unterlagen für die Debatte des Rechnungsabschlusses 2019 und des Voranschlags 2021“

Wenn das Budget die in Zahlen gegossene Politik unseres Bundeslandes darstellen soll, dann zählt die Auseinandersetzung mit und die Vorbereitung auf die jährlichen Budgetsitzungen wohl zu den Hauptaufgaben der Abgeordneten im Hause. Schließlich ist es das Geld der Steuerzahler_innen, über das wir hier verfügen. Dass dabei besondere Sorgfalt an den Tag zu legen ist, erklärt sich nach unserem Politikverständnis von selbst.

Der Umstellung auf die VRV 2015 fiel bedauerlicherweise die früher übliche Übersichtsdarstellung von Postenklassen und Posten zum Opfer. Diese Darstellung ermöglichte eine schnelle und zuverlässige Beurteilung der Entwicklung einzelner Kostenarten wie zum Beispiel „Überstunden“ oder „Miete und Pacht“, aber auch einnahmeseitiger Posten. Nunmehr sieht sich der/die interessierte Abgeordnete der Notwendigkeit ausgesetzt, aus den einzelnen Budgetgruppen die Gesamtsumme der Postenklassen und Posten selbst zu errechnen, was zu einem unzumutbaren Mehraufwand in der Vorbereitung führt.

Der zugleich vorgelegte Gemeindeförderungsbericht ist ein in der Praxis unlesbares Konvolut mit über 560 Seiten, das aufgrund seines Umfangs und der zersplitterten Darstellung der einzelnen Förderungen den Abgeordneten keinen Mehrwert bietet. Das liegt vor allem daran, dass der Bericht nach Zuständigkeit bzw. nach auszahlender Stelle statt nach Gemeinden gegliedert ist.

Grundlage für Partizipation ist entsprechende Information – das heißt im Umkehrschluss, dass gerade die Budgetunterlagen so aufbereitet sein müssen, dass sich sowohl interessierte Bürger_innen als auch die Abgeordneten schnell und umfassend ein Bild vom Stand der Dinge machen können.

Die Gefertigten stellen daher den

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„1.

Antrag:

a) Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Budgetunterlagen für die Voranschlagsdebatte im Juni 2021 analog der vor der Umsetzung der VRV 2015 gebräuchlichen Praxis und unabhängig von gesetzlichen Mindesterfordernissen wiederum eine Zusammenfassung enthält, die der bisherigen Gliederung von Postenklassen und Posten entspricht

b) Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der bisherige Gemeindeförderungsbericht durch einen übersichtlichen Bericht, der unabhängig vom zuständigen Mitglied der Landesregierung oder der auszahlenden Stelle alle ausbezahlten Förderungen pro Gemeinde auflistet, ersetzt wird. Dieser Bericht soll Zwischensummen pro Gemeinde, Bezirk und Art der Förderung sowie eine Gesamtsumme pro Förderungsgegenstand über alle Gemeinden und die Gesamtsumme der Gemeindeförderungen für ganz Niederösterreich enthalten.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses (Gesetzes)beschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

  •  Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem WIRTSCHAFTS- und FINANZ- Ausschuss zur Vorbereitung zuzuweisen.

Mag.a Collini   Mag. Hofer-Gruber   Mag.a Kollermann   Ing. Huber

 

Zuweisung an Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss – 23. Landtagssitzung

 

Behandlung im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss
Ausschussantrag

Ltg.-986/A-3/374-2020

Antrag
des
Wirtschafts- und Finanz-Ausschusses

über den Antrag der Abgeordneten Mag. Collini, Ing. Huber, Mag. Hofer-Gruber und Mag. Kollermann betreffend Übersichtlichkeit der Unterlagen für die Debatte des Rechnungsabschlusses 2019 und des Voranschlages 2021

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„Der Antrag wird abgelehnt.“

Mag. Kollermann
Berichterstatterin

Hinterholzer
Obfrau

 

Behandlung und Beschluss24. Landtagssitzung

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