Brückeneinsturz Wieselburg
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.a. Edith Kollermann an Landesrat für Finanzen und Mobilität DI Ludwig Schleritzko
betreffend: „Transparenz bezüglich des Brückeneinsturzes in Wieselburg“
Nach dem Einsturz einer Brücke im Zuge des Baus der Umfahrung Wieselburg (Bezirk Scheibbs), hat der NÖ-Straßendienst eine externe und unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet. Der Kommission unter der Federführung des Forschungsbereichs Stahlbetonbau der Technischen Universität Wien gehören Experten der Bereiche Betontechnologie, Statik und Bodenbeschaffenheit an. Brückenbauexperten prüften daraufhin auf der Umfahrung Wieselburg alle weiteren Bauwerke. Die Einsturzstelle wurde abgesperrt und von einem Sicherheitsdienst überwacht. All dies geschah im Sommer 2020. Seitdem wurden weder dem Landtag noch den darin vertretenen Parteien die näheren Umstände zur Kenntnis gebracht. Die Gefertigte stellt daher folgende
ANFRAGE
1. Liegen Ihnen schon Zwischenergebnisse der externen Untersuchungskommission vor?
a. Wenn ja, wo und wann werden diese veröffentlicht?
b. Wenn nein, wieso nicht?
2. Zu welchen Ergebnissen kam die externe Untersuchungskommission bis dato?
3. Welche Firma/Firmen wurde mit der Planung bzw. dem Bau der betroffenen Brücke betraut?
a. Welche Planungskosten fielen hier dem Land Niederösterreich an?
b. Auf welche Summen beliefen/belaufen sich die Gesamtprojektkosten für das Land Niederösterreich?
4. Zu welchem Auswahlprozess kam es hinsichtlich der Beauftragung des Projektes?
a. Ist der Auswahlprozess öffentlich dokumentiert?
i. Wenn ja, wo?
ii. Wenn nein, wieso nicht?
b. Wieviele Firmen gaben hinsichtlich des obigen Projektes ein Angebot ab?
Beantwortung
Ludwig Schleritzko
Landesrat
Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
St. Pölten, am 28. Jänner 2021
B. Schleritzko-F-24/075-2020
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Frau Abgeordneten Mag. Edith Kollermann vom 17. Dezember 2020, Ltg.-1397/A-5/295-2020, betreffend „Transparenz bezüglich des Brückeneinsturzes in Wieselburg“ kann ich Folgendes mitteilen:
Die Vergabe der Bauleistungen für die Errichtung der Umfahrungsstraße von Wieselburg im Zuge der Landesstraße B25 erfolgte entsprechend den damals geltenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes bzw. auf Grundlage der ÖNORM B2110 an die bauausführende „ARGE B 25 UF Wieselburg“ auf Basis des vor- gelegten Angebotes.
Der Antrag auf Vergabe an diese ARGE wurde nach einer Prüfung der insgesamt eingelangten 3 Angebote aufgrund eines Beschlusses der Vergabekommission der Gruppe Straße erstellt und in der Sitzung der NÖ Landesregierung vom 20. Juni 2017 beschlossen, eine öffentliche Dokumentation des Auswahlprozesses ist in derartigen Fällen nicht vorgesehen.
Die Gesamtprojektkosten für die Errichtung der Umfahrung Wieselburg im Zuge der Landesstraße B 25 belaufen sich auf ca. € 80 Millionen.
Zum sehr bedauerlichen Einsturz einer Brücke im Zuge der in Bau befindlichen Um- fahrungsstraße Wieselburg im Juni 2020 ist festzuhalten, dass die eingesetzte externe Untersuchungskommission zur Feststellung der Schadensursache ein Gutachten erstellt hat.
Aufgrund der dazu noch laufenden Gespräche zwischen dem NÖ Straßendienst und dem betroffenen Zivilingenieur bzw. dessen Haftpflichtversicherung können jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt keine Details dieses Gutachtens bekanntgegeben werden. Dadurch soll insbesondere auch die Verhandlungsposition des Landes NÖ in der Abwicklung der Angelegenheit nicht beeinträchtigt werden. Sobald es die Umstände zulassen, werden die Details des Gutachtens veröffentlicht werden.
Die Schadenssumme liegt bei ca. € 4,7 Millionen, die Planungs- und Überprüfungs- kosten, die durch den Einsturz der Brücke erforderlich wurden, belaufen sich auf ca. € 80.000,–.
Mit freundlichen Grüßen
LR Schleritzko eh.