Transparenz bezüglich des NÖ Gesundheitsförderungsfonds
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a. Edith Kollermann an den Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz Dr. Christoph Luisser gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Transparenz bezüglich des NÖ Gesundheitsförderungsfonds
Mit den Verhandlungen zum Finanzausgleich wurden die Weichen für die Funktionsweise des Landes in vielen Bereichen neu gestellt. Besonders im Gesundheitsbereich waren und sind die Erwartungshaltungen hoch. Immerhin hat die Pandemie gezeigt, welche Relevanz eine gut funktionierende, abgestimmte Gesundheitsversorgung hat. Jedoch gibt es hier über die Bundesländer hinweg unterschiedliche Standards bezüglich der Transparenz der Gesundförderungsfonds. Manche Bundesländer haben ausführliche Berichte über einzelne Programme, Newsletterkennzahlen und Beratungsgespräche wie in der Steiermark, in anderen Bundesländern gibt es lediglich eine Anzahl an durchgeführten Projekten und Angaben, wie viele Mittel ausgezahlt wurden, wie in Vorarlberg. Zusammenfassend kritisiert aber auch der Rechnungshof, dass es zwischen den einzelnen Landesfonds nur wenig Abstimmung oder gar Interesse an Abstimmung der einzelnen Präventionsprogramme gäbe und unklar sei, welche Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in Österreich gesamthaft gesetzt würden. (vgl. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/Gesundheitspraevention.ht ml). Auch die Regierungssitzung vom 09.01.2024 brachte hier nicht mehr Klarheit. Hier hieß es nur unter GS4-NÖGUS-14/030-2023 – NÖ Gesundheitsförderungsfonds – Mittel 2024 Kurzbeschreibung: „Der Anteil des Landes NÖ für die Dotierung des Gesundheitsförderungsfonds für das Jahr 2024 wurde genehmigt.
Infolgedessen ist abseits des mangelnden Überblicks und der mangelnden Abstimmung zwischen den Gesundheitsförderungsfonds weiterhin die Frage offen, wie die zukünftige Finanzierung der Frühen Hilfen sich auf die Landesgesundheitsförderungsfonds auswirken soll. Eine Frage, die durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch auch nicht im Rahmen der schriftlichen Anfrage (14986/J) der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen beantwortet wurde. Die Gefertigte stellt daher an den Landesrat für Sicherheit, Asyl und Zivilschutz Dr. Christoph Luisser folgende
Anfrage
1. Wie hoch war der Anteil des Landes Niederösterreichs für die Dotierung des Gesundheitsförderungsfonds für das Jahr 2024?
2. Gibt es bereits konkretere Pläne, wie eine Finanzierung der Frühen Hilfen nach der Einigung zum Finanzausgleich aussehen kann?
a. Falls ja: Wie sehen diese aus?
b. Falls nein: Warum nicht?
3. Gibt es bereits Modellrechnungen, welche finanziellen Folgen eine Finanzierung der Frühen Hilfen auf Bundesebene auf die Gebarung des NÖ Gesundheitsförderungsfonds haben wird?
a. Falls ja: Wie sehen diese aus?
b. Falls nein: Warum nicht?
4. Gibt es bereits Pläne, wie die Frühen Hilfen in Niederösterreich flächendeckend ausgerollt werden kann?
a. Falls ja: Wie sehen diese aus?
b. Falls nein: Warum nicht?
Beantwortung
Christoph Luisser
Landesrat
St. Pölten, am 7. März 2024
Herrn Präsidenten
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Transparenz bezüglich des NÖ Gesundheitsförderungsfonds“, eingebracht am 25.01.2024, zu Zahl Ltg.-302/XX-2024, darf ich folgende Beantwortung, sofern mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:
In der 21. Sitzung der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission am 20.12.2023 wurde einstimmig beschlossen, dass der Gesundheitsförderungsfonds für das Jahr 2024 mit einem Betrag in Höhe von € 2.889.092,37 dotiert wird. Der Anteil des Landes beträgt € 377.962,94. Die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Diesbezüglich ist auf die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Finanzierung der flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Frühen Hilfen in Österreich („Frühe-Hilfen-Vereinbarung“) zu verweisen, die in der 10. Landtagssitzung der XX. Gesetzgebungsperiode am 14.12.2023 einstimmig genehmigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Luisser e.h.
Landesrat