Sozialarbeit als Stütze der Soziallandschaft

13. Oktober 2023

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrätin für Bildung/Soziales und Wohnbau gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Sozialarbeit als Stütze der niederösterreichischen Soziallandschaft – Wie kann der personelle Bedarf aktuell und in Zukunft gedeckt werden?

Zeiten mit gravierendem Arbeitskräftemangel zeigen auf, welche Branchen besonders schnell durch den Mangel beeinträchtigt werden. Man sieht dies derzeit auch in der Pflege, in der Elementarpädagogik oder in der Sozialarbeit. Eine schwierige Situation, da vor allem die Sozialarbeit mit ihrem vielfältigen Berufsbild entsprechend ausgebildete Fachkräfte benötigt. Die Bandbreite reicht von Sozialarbeit in der Schule, in der Jugendhilfe, Arbeit mit wohnungslosen oder suchtmittelabhängigen Personen bis hin zur Sozialarbeit im Entlassungsmanagement von Krankenhäusern oder Casemanagement usw.

Der Personalmangel in all diesen Bereichen ist unübersehbar. Die Kinder- und Jugendhilfe- Einrichtungen setzen sogar öffentliche Hilferufe nach mehr qualifiziertem Personal ab, Patient:innen sind häufig aufgrund sozialer und nicht medizinischer Indikationen in Krankenhäusern und tragen dort zur weiteren Überlastung bei, ohne dass ihnen adäquat geholfen werden kann. Und der Mangel an Sozialarbeiter:innen wird immer größer! So steht die Sozialarbeit in mehreren Bundesländern bereits auf der Liste der Mangelberufe, weswegen zur Anwerbung teilweise die Gehälter massiv erhöht werden.

Es ist eine Illusion zu glauben, dass der Gesundheits- und Sozialbereich in der Form, wie er derzeit gestaltet ist, die Herausforderungen von morgen bewältigen wird können. Er hinkt den heutigen Anforderungen bereits hinterher. Zudem wird die Sozialarbeit in Anbetracht der gesellschaftlichen Entwicklungen immer wichtiger werden, weswegen seriöse Bedarfsplanungen und die Weiterentwicklung der Berufsbilder relevant sind. Gemessen an den aktuellen Umständen ist ein Einblick in derartige Planungsschritte ohnehin längst überfällig.

Die Gefertigte stellt daher an Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister folgende

Anfrage

  1. Welche Formen von Sozialarbeit werden von der Landesregierung/ von Ihnen als Teilaufgaben der öffentlichen Hand betrachtet? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Fachbereichen sowie zuständiger Stelle)
  2. Wie viele Personen sind in Niederösterreich in der Sozialarbeit tätig? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Fachbereichen sowie zuständiger Stelle z.B. Land, BH-Einheit etc.)
  3. Welche Berufsprofile haben sich nach Ansicht der Landesregierung entwickelt, die rechtlich noch verankert werden müssen?
  4. Ist bekannt, wie die Altersverteilung der Sozialarbeiter:innen im behördlichen Bereich z.B. im Bereich der Justiz, in der behördlichen Jugendwohlfahrt und an den Sozialämtern der BHs ist? (Falls ja: Bitte um Aufschlüsselung nach verfügbaren aussagekräftigen Alterskohorten)
  5. Ist Ihnen bekannt, welche Pensionierungs- und Fluktuationszahlen absehbar sind und
    welcher Bedarf an Sozialarbeiter:innen daraus entsteht?
  6. Gibt es Erhebungen oder Berechnungen, wie hoch der Bedarf an Sozialarbeiter:innen
    in Niederösterreich ist? Bitte um Aufschlüsselung nach den Kategorien:
    a. Kinder- und Jugendhilfe
    b. Schulsozialarbeit
    c. Strafvollzug und Bewährungshilfe
    d. Berufliche Integration und Arbeitsassistenz
    e. Materielle Grundsicherung und Wohnungslosenhilfe
    f. Psychosozialer Dienst und Erwachsenenschutz
    g. Arbeit mit Asylwerbenden und Migrant:innenberatung
    h. Sozialämter und Schuldner:innenberatung
    i. Suchtberatung und -prävention
    j. Primärversorgung und Krankenhaussozialarbeit
    k. Arbeit mit älteren Menschen
    l. Internationale Sozialarbeit
  7. Wie viel dieses Bedarfs kann aktuell gedeckt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fachbereichen)
  8. Wie viel dieses Bedarfs kann nach Ansicht der Landesregierung in absehbarer Zukunft mit den vorhandenen Studienplätzen gedeckt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fachbereichen)
  9. Wie viele zusätzliche Studienplätze wären nach Berechnungen der Landesregierung zur Deckung dieses Bedarfs nötig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Fachbereichen)
  10. Gibt es seitens des Landes Pläne, sich zur Deckung dieses Bedarfs beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für eigene Fachrichtungen (beispielsweise ein Masterstudium Schulsozialarbeit oÄ) einzusetzen?
  11. Gab es seitens des Landesregierung Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien, ob und wie die vorhandenen Studienplätze zur Deckung des Bedarfs ausgebaut werden könnten?
    a. Falls ja: Mit welchem Ergebnis?
    b. Falls nein: Warum nicht?
  12. Ist der Landesregierung/ Ihnen bekannt, ob es seitens des Sozialministeriums Bestrebungen gibt, einzelne Berufsprofile in Fachbereichen der Sozialarbeit zu schärfen, um eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zu verbessern?
    a. Falls ja: Mit welchen bisherigen Ergebnissen?
    b. Falls nein: Warum nicht?
  13. Hat die Landesregierung/ Sie Kenntnisse darüber, ob es Bedarf gibt, zugunsten einer interdisziplinären Zusammenarbeit Berufsprofile zu adaptieren?
    a. Falls ja: Welche und in welchen Fachbereichen?
    b. Falls nein: Warum wurden hier keine Bedarfsanalysen durchgeführt?

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 14. August 2023

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Sozialarbeit als Stütze der niederösterreichischen Soziallandschaft – Wie kann der personelle Bedarf aktuell und in Zukunft gedeckt werden?“, eingebracht am 6. Juli 2023, Ltg. 131/A-5/34-2023, darf ich Folgendes mitteilen:

Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die
NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.
Auf Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:

Laut aktuellem Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2020- 2024 ist ein Ziel die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern.

In meine Zuständigkeit in der NÖ Landesregierung fallen die Tätigkeit der Sozialarbeit in den Bereichen „Allgemeine Sozialhilfe“, „Förderung von Heimen“ sowie „Teilbereiche der Behindertenhilfe“. In der zuständigen Fachabteilung im Amt der NÖ Landesregierung sind aktuell 7 Fachkräfte für Sozialarbeit tätig.

Im Zuge der letzten Landessozialreferentenkonferenz wurde der Beschluss gefasst und Herr Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Zusammenwirken mit Herrn Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung ersucht, die Anzahl der Studienplätze für Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen an den Fachhochschulen so rasch als möglich zu erweitern, um den Bedarf an ausgebildeten Fachkräften in den nächsten Jahren abzusichern.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Teschl-Hofmeister e. h.
Landesrätin

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