Sicherheit in Kranken-
häusern NOE gefährdet
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann an Dipl.Ing. Ludwig Schleritzko Landesrat für Finanzen und Landeskliniken gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Sicherheit in den Krankenhäusern Niederösterreichs gefährdet?
Nach dem verheerenden Brand im Landesklinikum Mödling mit drei Todesopfern stellen sich mehrere Fragen: Wie sicher ist ein NÖ Spital im Brandfall? Wie gut sind die
Mitarbeiter:innen im Brandfall gerüstet und wie effektiv sind die organisatorischen Vorkehrungen zur Brandverhinderung und -bekämpfung in den niederösterreichischen Spitälern?
Der tragische Fall in Mödling wirkt wie ein Brennglas hinsichtlich des Zustands der Spitäler in Niederösterreich. Sowohl strukturell als auch personell scheint es in den Spitälern in Niederösterreich massive Baustellen zu geben. In Niederösterreichs Kliniken seien laut Angaben der Landesgesundheitsagentur (LGA) 248 Betten gesperrt (Stand Mitte April 2023). An einzelnen Standorten wie in Amstetten kommt es zu einem Rückstau an offenen Urlauben und Zeitausgleichsstunden im Ausmaß von 72 Vollzeitarbeitskräften. Das lässt die Befürchtung aufkommen, dass das vorhandene Krankenhauspersonal im engeren Sinne gar nicht in der Lage ist, bestehende Vorkehrungen und Überprüfungen einzuhalten, um Tragödien wie die oben genannte zu verhindern.
In Fragen des Brandschutzes kommt noch die personelle Ausstattung und Schulung der Brandschutzbeauftragten hinzu.
Die Gefertigte stellt daher an Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko folgende
Anfrage
1. In welchem Ausmaß und Intervall werden die Landeskliniken in Niederösterreich auf ihre Sicherheit bezüglich Feuerausbrüchen überprüft? (Bitte um Angabe der Anzahl der Überprüfungen pro Jahr und Standort)
2. Wie viele Mängel wurden in den letzten drei Jahren bei den regelmäßigen Überprüfungen festgestellt? (Bitte um Angabe der Art des Mangels pro Standort und Jahr)
3. Gibt es im Krankenhaus Mödling eine Betriebsfeuerwehr? Wenn ja,
a) in welcher personellen Ausstattung war diese in der Nacht des tragischen Brandfalles besetzt?
b) ist diese Betriebsfeuerwehr zertifiziert?
c) ist die Brandmeldeanlage an die Feuerwehr Mödling aufgeschaltet?
d) wie lange hat es von der Auslösung des Brandalarms bis zum Eintreffen der Feuerwehr gedauert?
e)wie lange hat es von der Auslösung des Brandalarms bis zur Einleitung erster
Löschhilfen gedauert?
4. Wie viele Landeskliniken verfügen über eine zertifizierte Betriebsfeuerwehr?
5. Welche Spitäler in Niederösterreich verfügen über keinen Vollschutz (Brandmelder in jedem Zimmer) und warum?
6. Wie wird seitens der Landesgesundheitsagentur sichergestellt, dass die Betriebsfeuerwehren ausreichend ausgestattet und regelmäßig geschult werden? Wie stellen Sie diese Anforderungen als zuständiger Landesrat laufend sicher?
7. Wie viele Dienstposten für Pflegepersonal sind in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken mit Stand des Eingangs der Anfrage nicht besetzt? (Bitte um Angabe je Ausbildungsniveau und Standort)
8.Wie viele Dienstposten für Pflegepersonal in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken sind aufgrund von Langzeitkrankenständen (länger als 6 Wochen) zum Zeitpunkt des Eingangs der Anfrage nicht besetzt? (Bitte um Angabe je Ausbildungsniveau und Standort)
9. Wie viele Betten sind in Niederösterreichs Kliniken gesperrt? (Bitte um Angabe des Grunds sowie die Anzahl pro Standort)
10. Welche konkreten Konsequenzen haben Sie als zuständiges Mitglied der Landesregierung gezogen, um die Sicherheit in NÖ Spitälern in Zukunft besser zu gewährleisten?
Beantwortung
Ludwig Schleritzko
Landesrat
Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
St. Pölten, am 25. Juli 2023
B. Schleritzko-F-24/128-2023
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Sicher- heit in den Krankenhäusern Niederösterreichs gefährdet?“, eingebracht am 13. Juni 2023, Ltg.-84/A-5/24-2023, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:
Bezüglich des Landesklinikums Mödling laufen derzeit brandtechnische Ermittlungen, es gilt den Bericht der Staatsanwaltschaft abzuwarten.
Zudem handelt es sich bei der NÖ Landesgesundheitsagentur um eine Anstalt öffent- lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die den Regelungen des NÖ Landes- gesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G) unterworfen ist. Die gegenständliche Anfrage fällt damit nicht in die Vollziehungszuständigkeit der NÖ Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
LR Schleritzko eh.