Regionale Versorgung durch NÖGUS

3. Dezember 2019

Im Weinviertel hören wir immer wieder von Versorgungsengpässen durch nicht ausreichend besetzte Kassenstellen im niedergelassenen Bereich oder Abteilungen in Kliniken. Unsere Nachfrage bezieht sich auf geplante Maßnahmen, wie es zu Verbesserungen kommen könnte. Sofern es welche gibt.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrat für Wohnen, Arbeit und internationale Beziehungen, Dr. Martin Eichtinger, gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Regionale Versorgung durch den NÖGUS

Die regionale medizinische Versorgung durch den NÖGUS wirft immer wieder Fragen auf. Kassenstellen sind unbesetzt, immer weniger Ärzte für immer mehr Patienten und erhöhter Pflegebedarf bei immer älter werdender Bevölkerung.

Dies triftt auch besonders die regionale Versorgung im Weinviertel. Das führt bei uns NEOS zu großer Besorgnis hinsichtlich der medizinischen Versorgungssicherheit.

Aus diesen Gründen stellt die Gefertigte an Landesrat für Wohnen, Arbeit und internationale Beziehungen, Dr. Martin Eichtinger, nachstehende

Anfrage

1. Welche Maßnahmen sind geplant bzw. befinden sich in Umsetzung, um die Zusammenarbeit der Rettungsdienste zwischen Wien und Niederösterreich zu verbessern?

2. Welche Maßnahmen sind geplant bzw. befinden sich in Umsetzung, um die Effizienz der medizinischen Notfallversorgung auf Gemeindeebene zu verbessern?

3. Wo und wann sind die Standorte der neuen Primärversorgungszentren (PVZ) geplant?

a. Ist in der Bezirkshauptstadt Gänserndorf ein PVZ geplant?
i. Wenn ja, wann und mit welchem Leistungsangebot?
ii. Wenn nein, wieso nicht?

4. Wieso sind im Ständigen Ausschuss des NÖGUS und in der Landes-Zielsteuerung Gesundheit NÖ keine Angehörigen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe vertreten?

5. Ist es zukünftig geplant, Angehörige der verschiedenen Gesundheitsberufe in der strategisch wichtigen Planung mitentscheiden zu lassen?

Mag.a. Kollermann

 

Beantwortung

Martin Eichtinger
Landesrat

Herrn
Präsidenten d. NÖ Landtages Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 19. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann, betreffend „Regionale Versorgung durch den NÖGUS“, eingebracht am 03. Dezember, Ltg.- 943/A-5/199-2019, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Frage 1:
Es besteht eine enge Vernetzung, permanenter Kontakt mit regelmäßiger Abstimmung und wechselseitiger Unterstützung zwischen dem Notruf NÖ und der Wiener Rettung MA70. Zuletzt hat auch Wien die von Notruf NÖ entwickelte Rettungs-APP in ihre Systeme implementiert.

Frage 2:
Die rettungsdienstliche Notfallversorgung ist gemäß NÖ Rettungsdienstgesetz sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene sichergestellt.

Frage 3:
Bezüglich der Primärversorgungseinheiten trifft der RSG NÖ 2025 – Teil 1 im Bereich der allgemeinmedizinischen ÄAVE (Ärztliche Ambulante Versorgungseinheiten) Planungsaussagen bis zum Planungshorizont 2025. Demzufolge sind niederösterreichweit (in Abhängigkeit von der Anzahl der pro Versorgungsregion vorgesehenen PV-Einheiten bzw. PV–Netzwerke) 55,3 ÄAVE in der Fachrichtung Allgemeinmedizin in PV-Einheiten vorgesehen.

Die Interessentensuche für PVE (gemäß PrimVG und Basispapier zur Interessentensuche für PVE in NÖ – die Vereinbarung zw. NÖ ÄK und NÖGKK) erstreckt sich bislang auf das gesamte Landesgebiet. Die Ausschreibung eines konkreten Standorts setzt im Vorfeld die Einigung zwischen der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse und der jeweiligen Landesärztekammer über die dafür vorgesehenen Planstellen voraus.

Für die Versorgungsregion Weinviertel sieht der RSG NÖ 2025 – Teil 1 sieht für die Versorgungsregion Weinviertel bis zum Planungshorizont 2025 im Bereich der Allgemeinmedizin 7,9 ÄAVE in PV-Einheiten vor.

Für den Standort Gänserndorf liegt meines Wissens nach der GKK und Ärztekammer kein Konzept für ein PVE vor.

Frage 4 und 5:
In der Landes-Zielsteuerungskommission sind ausschließlich die Finanzierungspartner der Zielsteuerung-Gesundheit vertreten, da die Mitglieder der Landes- Zielsteuerungskommission in Art. 26 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgelegt sind. Dieser ist landesgesetzlich in § 8 NÖGUS-G umgesetzt. Die Sitzungen des Ständigen Ausschusses dienen gemäß § 11 Abs. 1 NÖGUS-G der Willensbildung innerhalb der Kurie des Landes in der L-ZK.

Laut Art. 5 Abs. 8 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sind die RSG auf Landesebene zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung festzulegen. Die vorgenannte Festlegung ist landesgesetzlich in § 2 Abs. 4 Z 7 NÖGUS-G umgesetzt. Eine Änderung der aktuellen Bestimmungen ist derzeit nicht vorgesehen.

Mit den besten Grüßen

Martin Eichtinger eh.
Landesrat

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