Reaktivierung der Donauuferbahn

29. Juni 2022

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrat für Finanzen und Mobilität DI Ludwig Schitzko

gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Reaktivierung der Donauuferbahn

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Bahn mit dem zunehmenden Individualverkehr, teuren Strukturen der Bahninfrastruktur, Personalprivilegien der staatsnahen Betriebe und billigen Kurzstreckenflügen immer mehr zum Kostenfaktor, statt die Rahmenbedingungen zu ändern. Die Bedrohungen des Klimawandels haben maßgeblich zu einem Umdenken beigetragen. So betrauert man zu Recht jahrelang vernichtete wertvolle Bahnkilometer. Es wäre ein Gebot der Stunde, dem Einhalt zu gebieten und das Land für eine klimafitte Zukunft zu rüsten. Die Wiederinbetriebnahme und Elektrifizierung von Nebenbahnen wäre ein wichtiger Schritt zu einer Trendumkehr. Denn auch Bahnen wie die Citybahn in Waidhofen, das Schweinbarther Kreuz oder die Donauuferbahn sind von dieser kurzsichtigen Mobilitätspolitik betroffen.

Die Reaktivierungen könnten für die Regionen wichtige Booster bedeuten und den Anrainer_innen helfen. So zum Beispiel bei der Donauuferbahn: Die Planung der weiteren Ausbaustufen des Hartsteinwerks der Firma Loja laufen auf 300.000 Tonnen Schotterabbau pro Jahr hinaus. Das bedeutet 24.000 LKW-Fahrten pro Jahr, die sich durch die Ortschaften in der Region zwängen würden. Der Güterverkehr per LKW bedeutet eine immense ökologische und somit auch gesundheitliche Belastung.

Im Areal der Donauuferbahn wurde in den Kaufverträgen zwischen Land NÖ und den Käufern darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Bahn jederzeit wieder aufgenommen werden könne und dass die Bahntrasse freigehalten werden müsse. In der Gemeinde Klein Pöchlarn jedoch wurde offenbar die Bahntrasse versetzt. Das wäre aber gemäß Vertrag nicht zulässig. Daraus ergeben sich viele Fragen in Bezug auf Transparenz und Strategie des Landes bezüglich der Donauuferbahn, sowie dem Geschäftsgebaren des Landes Niederösterreich. Es entsteht der Eindruck, dass seitens der politischen Verantwortungsträger mit zumindest Duldung durch das Land NÖ Fakten geschaffen werden, welche eine etwaige

Reaktivierung verunmöglichen.
Aufgrund der fehlenden Transparenz in dieser Angelegenheit stellt die Gefertigte folgende

ANFRAGE

1. Wie viele Grundstücke, auf welchen die ehemalige Donauuferbahn (DUB) lag, wurden bis dato veräußert?
a. Wie viele Grundstücke davon an private Käufer und wie viele an Gemeinden? (Inkl. Name der Käufer sowie Größe des jeweiligen Grundstückes)
2. Gibt es unterschiedliche Versionen von Kaufverträgen?
a. Wenn ja, warum und in welchen Passagen unterscheiden sie sich?
3. Das Land NÖ und NÖVOG haben bis dato immer argumentiert, dass mit den Kaufverträgen Vorsorge getroffen wurde, dass die DUB jederzeit wieder reaktiviert werden könne – trifft dies nach wie vor zu?
a. Wenn nein, worin liegen die Schwierigkeiten und warum ist man davon abgegangen?
4. Ist es korrekt, dass in den neuesten Kaufverträgen eine Verlegung der Bahntrasse durch die NÖVOG ermöglicht wird?
a. Wenn ja, auf wessen Betreiben wurden die Verträge in welchen Passagen geändert?
b.Wenn ja, ist dies in allen Kaufverträgen so vorgesehen oder nur in jenen mit den Gemeinden?
5. Wurde in Klein Pöchlarn einer Verlegung der Bahntrasse an den nördlichen Rand seitens der NÖVOG zugestimmt bzw. wurde eine Verlegung vorgenommen?
6.Warum wurde im Kaufvertrag – abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde
Persenbeug-Gottsdorf und der NÖVOG – das Wort „Freihalten“ (gemeint
Trassenband) durch das Wort „Erhalten“ ersetzt? Was waren die Gründe dafür?
7. Sind Sie der Meinung, dass mit den zwischenzeitlich verkauften Grundstücken bzw.
den abgeschlossenen Kaufverträgen seitens der NÖVOG gewährleistet ist, dass jederzeit wieder eine Bahnstrecke aktiviert werden kann? (Bitte um Begründung Ihrer Antwort)

Beantwortung

Ludwig Schleritzko
Landesrat

Herrn
Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

B. Schleritzko-F-24/110-2022

St. Pölten, am 1. Juli 2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.ª Edith Kollermann betreffen „Reaktivierung der Donauuferbahn“, eingebracht am 7. Juni 2022, Ltg.-2157/A-5/489-2022, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Es wurden 15Verträge mit Privatpersonen bzw. Unternehmen, fünf Verträge mit Gemeinden und ein Vertrag mit der NÖ Straßenverwaltung abgeschlossen. In der Katastralgemeinde Gottsdorf wurden die Grundstücke mit der Nummer 700, 701, 702/2, 703/6 und Teilflächen von 703/1 veräußert. In der Katastralgemeinde Auratsberg die Grundstücke mit der Nummer 1727/4, 1727/3 und Teilflächen von 1726/1. In Krummnuß- baum sind die Grundstücke mit den Nummern 1213/2, 1213/3 und 1213/4 betroffen. In Marbach wurden die Grundstücke Nummer 89, 266/1, 266/2, 266/3, 266/4, 397 und 398 veräußert. In Kleinpöchlarn die Grundstücke mit den Nummern 1429/1, 1429/2, 1429/3, 1429/4, 1429/5, 1429/6, 1429/7, 1360/2 und 127. In Ebersdorf wurden Teilflächen der Grundstücke 179/1, 179/2 und 179/4 verkauft. In Hofamt Priel wurden Teilflächen mit den Nummern 2361 und 2362/2 veräußert. In der Katastralgemeinde Lehen wurden Teilflächen der Nummern 376/1 und die Grundstücke mit den Nummern 108/2, 106 und 105/1 verkauft. In Granz wurden eine Teilfläche der Nummer 214/2 verkauft. In Persenbeug sind die Grundstücke der Nummer 114, 115, 740/1, 740/2, 740/3, 740/4 und 740/5 verkauft.

Selbstverständlich gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kaufverträgen, die in den unterschiedlichen Gegebenheiten der einzelnen (Teil-)Grundstücke sachlich begründet sind. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob es sich um Flächen handelt, die das Trassenband in der Breite von 6 Metern betreffen oder ob es sich um Nebenflächen handelt, weiters ob Gebäude auf den Grundstücken vorhanden sind oder welche Geländebeschaffenheit (Felswände, Graben, ebene Fläche, etc) vorliegt. Weiters erfolgte in den letzten Jahren auch eine juristische Weiterentwicklung des Vertragstextes, was aber insbesondere an den grundsätzlichen Regelungen zur Sicherung der Trasse für nachfolgende Generationen nichts ändert. Die Reaktivierung der DUB wird durch die Kaufverträge nicht verhindert.

Die Sicherung der Trasse erfolgt in allen Verträgen. Die Veränderung der Trassenlage ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig große Nebenflächen vom Verkauf umfasst sind. Dann nämlich besteht die Möglichkeit, das Trassenband unter Ausnutzung der gesamten Verkaufsfläche zu verlegen, dies aber auch immer nur unter der Voraussetzung, dass dadurch kein für den Eisenbahnbetrieb untauglicher Streckenverlauf entstehen würde.

Da bei der Verkaufsfläche in Klein Pöchlarn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Trassenband an den nördlichen Rand der Verkaufsfläche verlegt werden. Für das 6 Meter breite Trassenband bestehen unverändert wie in allen anderen Verträgen auch das Vorkaufsrecht und das Wiederkaufsrecht.

Die Formulierung des ganzen Satzes wurde adaptiert. Insbesondere wurde das Ausmaß des Trassenbandes ergänzt, um einen für den Eisenbahnbetrieb tauglichen Streckenver- lauf sicherzustellen, auf den sich das Vorkaufsrecht und das Wiederkaufsrecht beziehen.

Auf Basis der seitens der NÖVOG abgeschlossenen Kaufverträge ist gewährleistet, dass die Trasse für eine Eisenbahninfrastruktur zur Verfügung steht. Dies ist aufgrund des vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechts und Wiederkaufsrechts sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
LR Schleritzko eh.

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