Prüfbefugnisse: Land – Gemeinden unter 10.000
Der Rechnungshof darf derzeit nur Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern prüfen. Diese Berichte zeigen häufig Versäumnisse und Misswirtschaft ab. Wenn aber größere Gemeinden diese Probleme haben – wie wahrscheinlich ist es, dass es auch bei Gemeinden mit 8.000 oder 5.000 Einwohnern betrifft? Wir fordern daher eine Ausdehnung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes.
Antrag
der Abgeordneten Mag.a Collini, Mag. Hofer-Gruber Mag.a Kollermann und Ing. Huber gemäß § 32 LGO 2001
betreffend: „Ausweitung der Prüfbefugnisse des Landesrechnungshofes – Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen“
Der Rechnungshofbericht zum Klosterneuburger Happyland dürfte den Abgeordneten zum niederösterreichischen Landtag noch in bester Erinnerung sein.
Nun beweist der gegenständliche Bericht ein weiteres Mal, wie dringend hier die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes erforderlich ist.
Nach derzeitiger Regelung umfasst die Kompetenz des Rechnungshofs ausschließlich Gemeinden mit einer Einwohner_innenzahl von mehr als 10.000 Personen.
Für Niederösterreich heißt das, dass von den insgesamt 573 Gemeinden,
lediglich 25 Gemeinden von der Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes umfasst sind.
Nach dem „Happyland-Bericht-Klosterneuburg“ haben wir nun mit dem gegenständlichen Prüfbericht zur „Parkdeckbeteiligung/Parkraumbewirtschaftung-Waidhofen/Ybbs“ weitere gesicherte Grundlagen, die Steuergeldverschwendung in beträchtlichem Ausmaß nahelegen. Dennoch weigert man sich seitens der ÖVP und der SPÖ beharrlich, die Prüfbefugnis des Landesrechnungshofes auf jenen Kreis von Gemeinden zu erweitern, die den wesentlichen Anteil niederösterreichischer Gemeinden ausmachen.
Dass hier Nachbesserungen erforderlich sind, erkennt man zudem, wenn man den Schuldenstand der NÖ Gemeinden österreichweit vergleicht. Da liegen wir nämlich auf dem unrühmlichen zweiten Platz (vgl. https://derstandard.at/2000072262713/Interaktiv-Wie- verschuldet-die-niederoesterreichischen-Gemeinden-sind). Die entsprechende Erweiterung der Prüfkompetenz durch den Landesrechnungshof eröffnet niederösterreichischen Gemeinden nicht zuletzt die Möglichkeit, sich der Expertise des Landesrechnungshofes bei der Konsolidierung der Gemeindefinanzen zu bedienen.
Umfassende Transparenz im öffentlichen Sektor ist kein „Kann-Erfordernis“ sondern ein absolutes „Muss“. Wir Bürger_innnen haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit unserem Steuergeld passiert – je durchgängiger, desto besser.
Die Gefertigten stellen daher nachstehenden
Antrag
„1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Prüfbefugnisse des Landesrechnungshofes im Sinne der Antragsbegründung zu erweitern. Insbesondere ist durch entsprechende Gesetzesanpassungen sicherzustellen, dass auch
· Gemeinden unter 10.000 Einwohner_innen von der Prüfkompetenz umfasst sind.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses (Gesetzes)beschlusses Erforderliche zu veranlassen.“
Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem RECHTS- und VERFASSUNGS- Ausschuss zur Vorbereitung zuzuweisen
Mag.a Collini Mag. Hofer-Gruber Mag.a Kollermann Ing. Huber
Zuweisung an Rechts- und Verfassungs-Ausschuss – 23. Landtagssitzung