Pflegeschule in Gaming

21. November 2019

Die Pflege als gesellschaftliche Aufgabe ist in den (wenigen) letzten Jahren endlich als Herausforderung erkannt worden. Ganz besonders schwierig erscheint es, genügend gut geschultes Personal für die Pflegeberufe zu finden. Daher sind Initiativen für eine Verbesserung der Situation zu begrüßen. Leider erscheinen Maßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet sind, oftmals als nicht durchdacht und zielführend. Ein Grund, hier mit einer Nachfrage für mehr Klarheit zu sorgen.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Pflegeschule in Gaming

Vor kurzem haben die Landesregierung und die Caritas die neue Pflegeschule in Gaming vorgestellt (https://www.noen.at/erlauftal/ab-2020-bigs-neue-pflegeschule-in-gaming- praesentiert-gaming-caritas-lfs-gaming-hannes-ziselsberger-christiane-teschl-hofmeister-bigs- gaming-163145907). Die Schule ist grundsätzlich aufgrund des Pflegekräftemangels begrüßenswert, es sind jedoch noch viele Fragen bezüglich Inhalte und rechtlichen Grundlagen offen.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister folgende

Anfrage

Ausbildung

1. Ist die Pflegeschule Gaming (Caritas Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe Gaming, im Folgenden kurz: BIGS Gaming) eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege?

2. Die PFA-Ausbildung hat an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeschule zu erfolgen:
a. Verfügt die BIGS Gaming bereits über eine behördliche Bewilligung gemäß Pflegeassistenz-Ausbildungsverordnung (PA-PFA-AV)? Handelt es sich dabei um eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege?
b. Wurde das neue Schulmodell gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet?

3. Ist in der BIGS Gaming die pädagogische Leitung und die Stellvertretung…
a. …zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege berechtigt?
b. …zur Ausübung von Lehraufgaben gemäß GuKG berechtigt und
c. verfügt die Leitung über eine vollbeschäftigte Berufserfahrung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege von mindestens 2 Jahren oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung?

Qualitätssicherung

4. Wie erfolgen im BIGS Gaming die Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung einschließlich der Prüfungsplanung?

5. Wie erfolgt im BIGS Gaming die Sicherung der inhaltlichen und pädagogischen Qualität der Ausbildung?

6. Wie erfolgt im BIGS Gaming die Auswahl geeigneter Einrichtungen, an denen die praktische Ausbildung durchgeführt wird? Wie erfolgt die organisatorische und zeitliche Einteilung der Praktika?

7. Wie erfolgen im BIGS Gaming die Qualitätssicherung der Ausbildung einschließlich Kontrolle und Sicherung der im Rahmen der praktischen Ausbildung zu erwerbenden Kompetenzen im Sinne der Qualifikationsprofile.

Praktika

8. Ab welchem Schuljahr absolvieren die Schüler_innen ihre lt. PA-PFA-VO vorgesehenen Praktika?

9. Wie wird sichergestellt, ob der/die Schüler_in im Rahmen der praktischen Ausbildung als Praktikant/in in das Team integriert wird und aktiv am jeweiligen Handlungsfeld teilnimmt?

10. Wie wird sichergestellt, ob die Anleitung an den Praktikumsstellen im Einvernehmen und unter kontinuierlicher Rückkoppelung mit der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. dem PA-Lehrgang zur Erreichung eines optimalen Theorie- Praxis-Transfers erfolgt?

11. Wie erfolgt die didaktische Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Reflexion und Evaluierung.

12. Wie wird sichergestellt, ob im Rahmen der praktischen Ausbildung die Schüler_innen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen?

13. Wie wird sichergestellt, ob die Eignung einer Praktikumsstelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gegeben ist?

Aufnahme in die PA-PFA Ausbildung

14. Wer und wie wird über eine Aufnahme in die Ausbildung entschieden? Wird eine Aufnahmekommission gemäß §6 PA-PFA – Ausbildungsverordnung eingesetzt?

15. Wird/Wie wird vor der Aufnahme die berufsspezifische Eignung der Bewerber_innen überprüft?

16. Wird die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung überprüft?

17. Wird die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit überprüft?

Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA- Ausbildung/Vorwissenschaftliche Arbeit im Rahmen der Reifeprüfung

18. Welche Regelungen wurden hinsichtlich des Schreibens einer „vorwissenschaftlichen Arbeit“ als erste Säule der (teil)standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung und dem Schreiben einer schriftlichen Arbeit im Rahmen der PFA-Ausbildung getroffen?

19. Müssen die Schüler_innen beide Arbeiten schreiben? Entfällt das Schreiben eines der beiden Arbeiten?

20. Kann in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden, dass es zu einer Überforderung der Schüler_innen kommt? Bzw. welche Maßnahmen werden getroffen, um einer Überforderung entgegenzuwirken?

Abschlussjahr: standardisierte Reifeprüfung & kommissionelle Abschlussprüfung PFA

21. Im fünften Schuljahr findet sowohl die Reifeprüfung als auch die kommissionelle Abschlussprüfung PFA statt?

22. Welche Regelungen hinsichtlich Durchführung & Qualitätssicherung wurden hier getroffen?

23. Kann in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden, dass es zu einer Überforderung der Schüler_innen kommt? Bzw. welche Maßnahmen werden getroffen, um einer Überforderung entgegenzuwirken?

Versicherung/Taschengeld

24. Erhalten die Schüler_innen während Ihrer Ausbildung eine Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung?

25. Erhalten die Schüler_innen wärhend Ihrer Ausbildung ein Taschengeld?

Mag.a. Kollermann

 

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 17. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage des Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Pflegeschule in Gaming“, eingebracht am 21. November 2019, Ltg. 923/A-5/197-2019, darf ich Folgendes mitteilen:
Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die

NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.
Das BIGS Gaming wird hinsichtlich der Ausbildung in der Pflegefachassistenz als Außenstelle der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten geführt.

Das Bewilligungsverfahren für die Außenstelle der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten in Gaming läuft derzeit. Das Modell wurde mit den zuständigen Ministerien akkordiert.
Die Leitung und Stellvertretung der Ausbildung in der Pflegefachassistenz am BIGS Gaming wird vom Leiter bzw. Stellvertreter der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten wahrgenommen. Diese entsprechen sämtlichen rechtlichen Vorgaben für die jeweilige Position. Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung in der Pflegefachassistenz an der BIGS Gaming (Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle einschließlich Prüfungsplanung, Sicherung der inhaltlichen und pädagogischen Qualität der Ausbildung, Qualitätssicherung) erfolgt über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten und unterliegt gemäß § 95 Abs. 4 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz der Aufsicht des Landeshauptmanns bzw. der Landeshauptfrau. Die praktische Ausbildung, die Auswahl dieser und die Einteilung der Praktika erfolgt über die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten. Die Praktika werden im 4. und 5. Schuljahr absolviert.

Die Sicherstellung der Integration der Schüler/die Schülerin in das Team, die aktive Teilnahme am Handlungsfeld, die Anleitung an den Praktikumsstellen, die didaktische Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Reflexion und Evaluierung, die Sicherstellung, dass im Rahmen der praktischen Ausbildung die Schüler und Schülerinnen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, erfolgt über oder im Einvernehmen und unter Rückkoppelung mit der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege zur Erreichung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers. Die Sicherstellung der Eignung einer Praktikumsstelle hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erfolgt durch Auswahl der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten, sowie die Bewilligung durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau. Die Aufnahme in die Ausbildung in der Pflegefachassistenz erfolgt durch die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten und entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Sie erfolgt entsprechend den zwischen LK-Holding und Land abgestimmten Vorgaben und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesundheitliche Eignung, als auch die Vertrauenswürdigkeit werden überprüft. Die Regelungen hinsichtlich vorwissenschaftlicher Arbeit und schriftlicher Arbeit im Rahmen der PFA-Ausbildung erfolgen durch die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten gemeinsam mit der Bildungsdirektion. Es ist eine gemeinsame schriftliche Arbeit zu verfassen. Durch die Regelungen zwischen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten und Bildungsdirektion kann die Gefahr der Überforderung minimiert werden. Die Termine für die Reifeprüfung und die kommissionelle Abschlussprüfung in der Pflegefachassistenz werden mit der Sanitätsdirektion akkordiert. Die PFA-Abschlussprüfung erfolgt entsprechend den rechtlichen Vorgaben unter dem Vorsitz der Sanitätsdirektion. Durch die Regelungen zwischen Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten und Bildungsdirektion auch hinsichtlich Reifeprüfung und kommissioneller Abschlussprüfung kann die Gefahr der Überforderung minimiert werden. Entsprechend den Regelungen im Schulwesen sind die Schüler und Schülerinnen unfall- und haftpflichtversichert, sie erhalten kein Taschengeld.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Teschl-Hofmeister e. h.
Landesrätin

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