Pflegekräfte in NÖ
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann an Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus und Sport Dr. in Petra Bohuslav gemäß § 39Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Pflegekräfte in Niederösterreich
In Österreich herrscht Fachkräftemangel. Auch im Pflegebereich sind die gesuchten Fachkräfte rar: „Österreich droht ein Pflegenotstand“ (25.10.2017), hat die Tageszeitung „Kurier“ schon im Herbst letzten Jahres getitelt. Diese Berichte sind seither nicht abgeflaut. Immer mehr Betreuungspersonal kommt daher aus den umliegenden EU-Nachbarstaaten, um in Österreich zu arbeiten. Genaue Zahlen darüber, wie viele Personen in Österreich nun im Pflegebereich tätig sind, gibt es allerdings nicht. Nicht zuletzt aufgrund der geplanten Indexierung der Familienbeihilfe hat das Thema noch einmal an Brisanz gewonnen. Die Bundesregierung gibt nach wie vor an, keinerlei Schätzungen und Berechnungen zu haben, die die Auswirkungen einer solchen Indexierung auf den österreichischen Arbeitsmarkt im Pflegebereich belegen könnten. Nachdem Sozial- und Familienleistungen aber real als Pull- Faktoren anzusehen sind, die auch die Aufnahme einer Beschäftigung in anderen Staaten attraktiveren können, ist anzunehmen, dass eine Indexierung (und in vielen Fällen dadurch eine Kürzung der Leistung) der Familienbeihilfe die Zahl der im Pflegebereich tätigen Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten verringern wird. Das führt zu einer zusätzlichen und zunehmenden Belastung des österreichischen Pflegesystems.
Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Wirtschaft, Tourismus und Sport Dr. in Petra Bohuslav folgende
Anfrage:
1. Wie viele Personen hatten/ haben seit 2010 aktive Gewerbeberechtigungen im Bereich der Personenbetreuung in Niederösterreich? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)
a. Wie viele der Gewerbetreibenden haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staat, in dem die Hauptwohnsitzmeldung vorliegt)
b. Wie viele davon sind Ein-Personen-Unternehmen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)
2. Wie viele Gewerbeberechtigungen im Bereich der Personenbetreuung/Pflege sind davon ruhend gestellt in Niederösterreich? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)
3. Wie viele Gewerbeberechtigungen für das nachfolgende genannte freie Gewerbe sind seit 2010 in Niederösterreich registriert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht der Gewerbetreibenden und Staatsangehörigkeit)
Freies Gewerbe: „Vermittlung von Werkverträgen für Personen, die nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zur freiberuflichen Ausübung des Gesundheits- und Krankenpflegefachdiensts (§ 11 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) berechtigt sind, bzw. für Institutionen, die Gesundheits- und Krankenpflege anbieten und im Rahmen dieser Tätigkeit Pflegehelfer bzw. für Institutionen, die Gesundheits- und Krankenpflege anbieten und im Rahmen dieser Tätigkeit Pflegehelfer bzw. Pflegehelferinnen zur Verfügung stellen, sowie die Vermittlung von Betreuungsveträgen zwischen Institutionen, die den Beruf der Heimhilfe entsprechend den landesgesetzlichen Bestimmungen befugt anbieten einerseits und betreuungs- bzw. hilfebedürftige Personen andererseits, sowie das Namhaftmachen von Ärzten verschiedener Fachrichtungen“
a. Wie viele davon sind Ein-Personen-Unternehmen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staatsangehörigkeit)
b. Wie viele der Gewerbetreibenden haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Geschlecht und Staat, in dem die Hauptwohnsitzmeldung vorliegt)
Beantwortung
Petra Bohuslav
Landesrätin
Herrn
Präsident
Mag. Karl Wilfing
Landtagsdirektion im Hause
LR BOH-ALLG-112/01-2018
St. Pölten, am 12. September 2018
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Pflegekräfte in Niederösterreich“, Ltg.-323/A-5/36-2018, darf mitgeteilt werden, dass die Erfassung und automationsunterstützte Evidenzhaltung entsprechender Daten zu Gewerbeberechtigungen in GISA aufgrund der Bestimmungen der §§ 365 ff der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, erfolgt, und daher als Agende der mittelbaren Bundesverwaltung nicht dem Anfragerecht gemäß Art. 32 der NÖ Landesverfassung unterliegt.
Angemerkt wird, dass die (betreffend aufrechter bzw. ruhend gemeldeter Gewerbe- berechtigungen) angefragten Daten entweder im Wege des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bzw. im Wege der WKO ermittelt werden können.
Mit besten Grüßen
Dr. Petra Bohuslav e.h.