Pensionsstands & Ausgaben Landesbeamtinnen und –beamten

6. Juni 2019

Ein Rechnungshofbericht zeigte auf, dass über die Jahre 2010-2015 von 1.170 Ruhestandsversetzungen von Beamtinnen und Beamten nur  7 (sic!) in die reguläre Alterspension (bzw. den Ruhestand) gingen. Nachdem sich das durchschnittliche Pensionsalter auch 2017 nach unten bewegt hatte, wollten wir wissen, wie es 2018 weiter ging.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Edith KOLLERMANN an Landeshauptfrau Mag.a Johanna MIKL- LEITNER gemäß § 39Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Pensionsstands und –ausgaben der Landesbeamtinnen und –beamten.“

Der Rechnungshof überprüfte von März bis August 2016 die Gebarung der Länder und der Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamtinnen und Beamten. Der Prüfungszeitraum bezog sich hier auf die Jahre 2010 bis 2015. In unserer Anfrage vom 09.08.2018 traten einige überraschenden Erkenntnisse zu Tage. (vgl. https://www.landtag- noe.at/service/politik/landtag/LVXIX/03/321/321B.pdf)

Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und -beamten 60,2 Jahre, im Jahr 2017 59,7 Jahre. Das tatsächliche Pensionsalter sank hier von 2016 auf 2017. Das wirft einige Fragen auch für dieses Jahr auf.

Die Gefertigte stellt an Landeshauptfrau Mag.a Johanna MIKL-LEITNER daher folgende

Anfrage

1. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente an Beamtinnen und Beamten sind im Jahr 2018 in Alterspension gegangen? (Aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern)

2. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente an Beamtinnen und Beamten sind im Jahr 2018 gesamt in Pension gegangen? (Aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern und Ruhestandsversetzungstatbeständen)

3. Wieviele Jahre betrug das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und -beamten im Jahr 2018? (Gesamt und aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern)

Mag.a Edith KOLLERMANN

 

Beantwortung

Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptfrau

Herrn
Präsidenten d. NÖ Landtages
Mag. Karl WILFING

LH-ML-L-16/047-2018

St. Pölten, am 28. Juni 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Pensionsstands und –ausgaben der Landesbeamtinnen und -beamten“, eingebracht am 06.06.2019, Ltg.-710/A-4/76-2019, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Betreffend die Abgrenzung des Begriffes „Alterspension“ wird zunächst auf die Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Pensionsstand und der Pensionsausgaben der Landesbeamtinnen und –beamten“ zu Ltg.-321/A-4/13-2018 verwiesen.

Zu den Fragen 1. und 2.:

Aus der Grafik ist die Anzahl der Landesbeamtinnen und –beamten ersichtlich, die im Jahr 2018 gesamt in Pension gegangen sind, aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern und Ruhestandsversetzungstatbeständen. Die blaugrau hinterlegten Ruhestandsversetzungstatbestände sind jene, die ein bestimmtes Alter voraussetzen.

Zu Frage 3.:

Das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und –beamten im Jahr 2018 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Lehrpersonen unterliegen keinem verwendungsspezifischen Cluster und wurden deshalb separat erfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Johanna Mikl-Leitner eh.

 

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