Pensionsstand und Ausgaben

29. Mai 2020

ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.a Edith KOLLERMANN an Landeshauptfrau Mag.a Johanna MIKLLEITNER gemäß § 39Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Pensionsstand und –ausgaben der Landesbeamtinnen und –beamten.“

Der Rechnungshof überprüfte von März bis August 2016 die Gebarung der Länder und der Stadt Wien hinsichtlich der Pensionen ihrer Beamtinnen und Beamten. Der Prüfungszeitraum bezog sich hier auf die Jahre 2010 bis 2015. In unserer Anfrage vom 09.08.2018 traten einige überraschenden Erkenntnise zu Tage. (vgl. https://www.landtagnoe.at/service/politik/landtag/LVXIX/03/321/321B.pdf)

Im Jahr 2016 betrug das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und -beamten 60,2 Jahre, im Jahr 2017 59,7 Jahre. Das tatsächliche Pensionsalter sank hier von 2016 auf 2017. Von 2017 auf 2018 stieg es laut Beantwortung der Anfrage mit der Nummer Ltg.-710/A-4/76-2019 wieder auf durchschnittlich 61,9 Jahre. Auch die Auswirkungen bezüglich der sog. „Hacklerregelung NEU“ für das Land Niederösterreich und seine Landesbeamtinnen und- beamten wurden bis jetzt noch nicht bekanntgegeben.

Anfrage

1. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente an Beamtinnen und Beamten sind im Jahr 2019 in Alterspension gegangen? (Aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern)

2. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente an Beamtinnen und Beamten sind im Jahr 2019 gesamt in Pension gegangen? (Aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern und Ruhestandsversetzungstatbeständen)

3. Wie viele Jahre betrug das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und -beamten im Jahr 2019? (Gesamt und aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern)

4. Wie viele Vollbeschäftigtenäquivalente an Beamtinnen und Beamten nahmen bis zum heutigen Datum, 26.05.2020, die „Hacklerregelung NEU“ in Anspruch? (Aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern)

5. Welcher finanzielle Mehraufwand entstand dem Land Niederösterreich, durch die Inanspruchnahme der sog. „Hacklerregelung NEU“? a. Mit welchem finanziellen Mehraufwand rechnet das Land Niederösterreich insgesamt durch die Inanspruchnahme der sog. „Hacklerregelung NEU“?

 

 

Beantwortung

Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptfrau


Herrn
Präsidenten d. NÖ Landtages
Mag. Karl WILFING

St. Pölten, am 16. Juni 2020
LH-ML-L-16/047-2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Pensionsstand und –ausgaben der Landesbeamtinnen und -beamten“, eingebracht am 28. Mai 2020, Ltg.- 1137/A-4/143-2020, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Betreffend die Abgrenzung des Begriffes „Alterspension“ wird auf die Beantwortung der
Anfragen aus den Vorjahren verwiesen.

Aus der Graphik ist die Anzahl der Landesbeamtinnen und –beamten ersichtlich, die im Jahr 2019 gesamt in Pension gegangen sind, aufgeschlüsselt nach verwendungsspezifischen Clustern und Ruhestandsversetzungstatbeständen. Die blaugrau hinterlegten Ruhestandsversetzungstatbestände sind jene, die ein bestimmtes Alter voraussetzen.

Das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbeamtinnen und –beamten im Jahr 2019 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Die sogenannte „Hacklerregelung NEU“ wurde Ende 2019 vom Nationalrat beschlossen und ermöglicht eine abschlagsfreie Pensionierung vor Erreichen des Regelpensionsalters bei 45 Arbeitsjahren.
In den NÖ Dienstrechten findet sich keine solche Bestimmung. Aus diesem Grund gibt es
keine Anwendungsfälle oder finanzielle Auswirkungen für das Land Niederösterreich.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Mikl-Leitner eh

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