Pensionierungen im niederösterreichischen Landesdienst, Nachbesetzungen und Einsparungspotenziale

8. Januar 2026

im Lichte der angekündigten Reform der Postenbesetzungen auf Bundesebene

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an die Landeshauptfrau Mag.a Johanna MiklLeitner gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Pensionierungen im niederösterreichischen Landesdienst, Nachbesetzungen und Einsparungspotenziale im Lichte der angekündigten Reform der Postenbesetzungen auf Bundesebene

Der öffentliche Dienst steht in den kommenden Jahren vor einem tiefgreifenden demografischen Wandel. Auch im niederösterreichischen Landesdienst ist – insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten sowie der Vertragsbediensteten – mit einer steigenden Zahl an Pensionierungen zu rechnen. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung angekündigt, im Zuge der anstehenden Ruhestandsversetzungen eine restriktivere Personalpolitik zu verfolgen und freiwerdende Planstellen nur mehr zurückhaltend nachzubesetzen, um Effizienzgewinne zu realisieren und nachhaltige Einsparungen zu erzielen. Laut medial kommunizierten Eckpunkten soll dabei unter anderem gelten, dass nur jede zweite durch Pensionierung freiwerdende Stelle nachbesetzt wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auswirkungen vergleichbare Maßnahmen auf Landesebene hätten, welche Vorkehrungen das Land Niederösterreich bislang getroffen hat und welche Einsparungspotenziale konkret bestehen. Die Gefertigte stellt daher folgende

Anfrage

  1. Wie viele Bedienstete des Landes Niederösterreich (Vollbeschäftigtenäquivalente) sind
    a) im Jahr 2023,
    b) im Jahr 2024 sowie
    c) im laufenden Jahr 2025 in den Ruhestand getreten?
    (Aufgeschlüsselt nach Beamtinnen und Beamten, Vertragsbediensteten sowie nach verwendungsspezifischen Clustern)
  2. Wie viele Pensionierungen werden nach derzeitiger Prognose
    a) im Jahr 2026,
    b) im Jahr 2027 und
    c) im Jahr 2028 im niederösterreichischen Landesdienst erwartet?
    (Aufgeschlüsselt nach Beschäftigtengruppen und Organisationseinheiten)
  3. Wie hoch war das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbediensteten
    a) in den Jahren 2023 und 2024 sowie
    b) nach derzeitigem Stand im Jahr 2025?
    (Gesamt sowie nach Beschäftigtengruppen)
  4. Wie viele der durch Pensionierung freiwerdenden Planstellen wurden
    a) im Jahr 2023,
    b) im Jahr 2024 sowie
    c) im laufenden Jahr 2025 wieder nachbesetzt? (
    Bitte um Angabe der absoluten Zahlen und der Nachbesetzungsquote in Prozent)
  5. Welche Personal- und Prozesssteuerungsmaßnahmen setzt das Land Niederösterreich aktuell um, um freiwerdende Planstellen nicht automatisch nachzubesetzen?
  6. Wird seitens der Landesregierung geprüft, ein Modell analog zu den auf Bundesebene angekündigten Maßnahmen umzusetzen, wonach nur ein Teil der durch Pensionierung freiwerdenden Stellen (z. B. jede zweite Stelle) nachbesetzt wird?
    a) Wenn ja, seit wann und mit welchem konkreten Zielpfad?
    b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

 

 

 

Beantwortung

Johanna Mikl-Leitner
Landeshauptfrau

Herrn Präsidenten des
NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 27. Jänner 2026
LH-ML-L-16/047-2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Pensionierungen im niederösterreichischen Landesdienst, Nachbesetzungen und Einsparungspotenziale im Lichte der angekündigten Reform der Postenbesetzungen auf Bundesebene“, eingebracht am 19.12.2025, Ltg.-878/XX-2025, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

1. Wie viele Bedienstete des Landes Niederösterreich (Vollbeschäftigtenäquivalente) sind
a) im Jahr 2023,
b) im Jahr 2024 sowie
c) im laufenden Jahr 2025
in den Ruhestand getreten?
(Aufgeschlüsselt nach Beamtinnen und Beamten, Vertragsbediensteten sowie nach verwendungsspezifischen Clustern)

* Ob nach dem Austritt aus dem Landesdienst ein Übertritt in die Pension erfolgt, ist nur dann bekannt, wenn dies die Vertragsbediensteten selbst bekanntgeben.

Für den Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur:

2. Wie viele Pensionierungen werden nach derzeitiger Prognose
a) im Jahr 2026,
b) im Jahr 2027 und
c) im Jahr 2028 im niederösterreichischen Landesdienst erwartet?

Pensionsrechtlich ist ein 3-jähriger Korridor vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraumes können die Bediensteten bei Erfüllung der Voraussetzungen den Pensionszeitpunkt frei wählen:

In den Jahren 2026 bis 2028 wird erwartet, dass durchschnittlich 400,1 VBÄ pensioniert werden.

Für den Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur: In den Jahren 2026 bis 2028 wird erwartet, dass durchschnittlich 324,09 VBÄ pensioniert werden.

3. Wie hoch war das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter der Landesbediensteten
a) in den Jahren 2023 und 2024 sowie
b) nach derzeitigem Stand im Jahr 2025?
(Gesamt sowie nach Beschäftigtengruppen)

* Ob nach dem Austritt aus dem Landesdienst ein Übertritt in die Pension erfolgt, ist nur dann bekannt, wenn dies die Vertragsbediensteten selbst bekanntgeben.

4. Wie viele der durch Pensionierung freiwerdenden Planstellen wurden
a) im Jahr 2023,
b) im Jahr 2024 sowie
c) im laufenden Jahr 2025 wieder nachbesetzt?
(Bitte um Angabe der absoluten Zahlen und der Nachbesetzungsquote in Prozent)

Grundlage für die Anzahl der Dienstposten bildet der gemeinsam mit dem Voranschlag vom NÖ Landtag beschlossene Dienstpostenplan. Eine entsprechende Besetzung dieser Dienstposten ist daher grundsätzlich geboten.

Im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur konnten sämtliche pensionsbedingten Austritte nachbesetzt werden. Die Notwendigkeit von Nachbesetzungen ergibt sich in diesem Bereich aus dem Dienstpostenplan und aus den im NÖ Landtag beschlossenen Empfehlungen des Expertengremiums zum „Niederösterreichischer Gesundheitspakt – Gesund sein. Gesund werden. Gesund bleiben.“

5. Welche Personal- und Prozesssteuerungsmaßnahmen setzt das Land Niederösterreich aktuell um, um freiwerdende Planstellen nicht automatisch nachzubesetzen?

6. Wird seitens der Landesregierung geprüft, ein Modell analog zu den auf Bundesebene angekündigten Maßnahmen umzusetzen, wonach nur ein Teil der durch Pensionierung freiwerdenden Stellen (z. B. jede zweite Stelle) nachbesetzt wird?
a) Wenn ja, seit wann und mit welchem konkreten Zielpfad?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Zu 5. und 6.:
Für das Jahr 2026 liegt der Dienstpostenplan in unveränderter Form auf. Im Zuge der breit angelegten Aufgabenkritik werden noch einmal alle Verwaltungsabläufe im Detail geprüft. Identifizierte Potentiale können dadurch gehoben werden und werden sich gegebenenfalls im Dienstpostenplan bzw. im Budget 2027/2028 niederschlagen.

Das Einsparungspotential hängt dabei vom jeweiligen Verwaltungssektor ab. So wird z.B. aufgrund der Kindergartenoffensive der Personalbedarf in diesem Bereich steigen. Im Bereich der NÖ Landesgesundheitsagentur ergibt sich die Notwendigkeit von Nachbesetzungen aus dem Dienstpostenplan und aus den im NÖ Landtag beschlossenen Empfehlungen des Expertengremiums zum „Niederösterreichischer Gesundheitspakt – Gesund sein. Gesund werden. Gesund bleiben.“

Sowohl der Dienstpostenplan als auch das Budget wird dem NÖ Landtag zeitgerecht zum Beschluss vorgelegt werden.

Mögliche Einsparungen für die Folgejahre 2027/2028 werden im Prozess, der schon seit vielen Jahren umgesetzt wird, im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen fixiert werden. Die Höhe der Auswirkung wird dem Budgetentwurf zum Entnehmen sein, der dem NÖ Landtag vorgelegt werden wird.

Mit besten Grüßen
Johanna Mikl-Leitner eh.

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