Sicherheit gefährdet?

11. Februar 2020

Medizinische Gasanlagen wurden laut einem Artikel der Recherche-Plattform Addendum auch in NÖ Spitälern eingebaut. Wir wollen wissen, mit welchen Konsequenzen das Land zu rechnen haben wird und welche Vorkehrungen man zu treffen beabsichtigt, um die Einhaltung rechtlicher Normen in Zukunft zu gewährleisten.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an LH-Stellvertreter, Dr. Stephan Pernkopf, gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Patientensicherheit gefährdet? Medizinische Gasanlagen ohne Zulassung in niederösterreichischen Spitälern.

Durch die Berichte der Recherche-Plattform „Addendum“ wurde bekannt, dass zwischen Jänner 2017 und Jahresende 2019 in Spitälern medizinische Gasanlagen verbaut, in Betrieb genommen oder gewartet wurden, ohne dass das beauftragte Unternehmen über die dafür benötigten Zertifizierungen verfügte. Anlagen, die in solchen Fällen offenbar „nicht mehr das Gesetz erfüllen“, wie es in einem Informationsschreiben der zuständigen Aufsichtsbehörde heißt. Anlagen, von deren Funktionieren das Überleben von Patienten abhängt. Anlagen, für die nun wohl die betroffenen Klinikbetreiber mit Steuergeld im Schadensfall mithaften. Anlagen, die vor Verlust der Zertifizierung in zwei Fällen barsten und – offenbar – auch Menschen verletzten.

Zu diesen Spitälern gehören auch das Landesklinikum Wr. Neustadt und das Universitätsklinikum St. Pölten laut der Recherche Plattform „Addendum“ (vgl. https://www.addendum.org/news/medgas-anlagen-zertifizierung/)

Hier stellen sich einige Fragen, auch hinsichtlich der Verantwortung von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung bzw. der Verantwortung des betreffenden Landesrats.

Aus diesen Gründen, stellt die Gefertigte an Landeshauptfrau-Stellvertreter, Dr. Stephan Pernkopf, nachstehende

ANFRAGE

1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die niederösterreichischen Landesregierung bzw. der betreffende Landesrat Kenntnis davon, dass der Firma „Ing. Fritz Kern GmbH“ die nötigen Zertifizierungen fehlten, um in niederösterreichischen Spitälern medizinische Gasanlagen zu verbauen, in Betrieb zu nehmen oder zu warten?

2. Welche Konsequenzen hat die niederösterreichische Landesregierung bzw. der betreffende Landesrat gezogen, nachdem man von den fehlenden Zertifizierungen Kenntnis erlangte?

a. Zu welchem Zeitpunkt wurden Konsequenzen von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung bzw. von Seiten des betreffenden Landesrates gezogen?

3. Welche Zwischenfälle sind der niederösterreichischen Landesregierung bzw. dem betreffendem Landesrat bezüglich der fehlenden oben genannten Zertifizierungen bekannt?

4. Wie konnte es möglich sein, dass zwischen Jänner 2017 und Jahresende 2019 in niederösterreichischen Spitälern die betreffende Firma medizinische Gasanlagen ohne Zulassung verbaute, in Betrieb nahm oder wartete?

5. Welche Vorkehrungen hat die niederösterreichische Landesregierung bzw. der betreffende Landesrat in die Wege geleitet, um eine Beauftragung trotz fehlender Nachweise in einem so sensiblen Bereich, wo es um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten geht, ausschließen zu können?

Mag.a. Kollermann

 

Beantwortung

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Herrn Präsident
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause

LHSTV-P-L-397/151-2020

St. Pölten, am 24. März 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Patientensicherheit gefährdet? Medizinische Gasanlagen ohne Zulassung in niederösterreichischen Spitälern, zu Zahl Ltg.-1006/A-4/124-2020, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:

Zuständig für die Überwachung, Zulassung und Untersagung der Zertifizierung von Medizinprodukten ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), welches dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenten- schutz nachgeordnet ist, gemeinsam mit der zuständigen Marktüberwachungsstelle (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES). Konformitätserklärungen der Hersteller sind von diesen nur für die nationalen Behörden zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Das genannte Unternehmen teilte der NÖ Landeskliniken-Holding mit, dass ihr letztes Zertifikat bis 22.6.2019 Gültigkeit hat und es sich in der Phase einer Neuzertifizierung befinde. Dieses Schreiben wurde am 2.10.2018 an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Seitens der zuständigen Behörde wurde dem Unternehmen zu keiner Zeit eine Untersagung der Tätigkeit ausgesprochen. Zwischenfälle sind nicht bekannt. Beauftragungen erfolgen nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

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