Passabnahme bei 24-h-Betreuerinnen

20. April 2020

Das Hereinholen dringend benötigter 24-h-Betreuerinnen wurde mit großem medialen Begleitschutz als Lösung für einen drohenden Engpass erzählt. Aber ist die Landung in Schwechat schon das Happy End oder beginnt die Geschichte hier erst?

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister

betreffend: Passabnahme bei 24-h-Betreuerinnen

Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich die Vulnerabilität der schwächsten Bevölkerungsgruppen, wie z.B. von betreuungs- und pflegebedürftigen älteren Menschen im Land. Dem drohenden Engpass in der sogenannten 24-h-Betreuung, die zum weitaus überwiegenden Teil von Betreuungskräften aus den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten geleistet wird, entgegenzuwirken, kam man in der NÖ Landesregierung auf die Idee, diese 24- h-Betreuerinnen aus Bulgarien und Rumänien Ende März 2020 mit AUA Maschinen nach Österreich einfliegen zu lassen. Dabei kam es anscheinend zur Passabnahme bei den betroffenen 24-h-Betreuerinnen. Das sorgt für Verwunderung. Diese Maßnahme ist nach Angaben des Wirtschaftskammer-Fachgruppenobmanns auf Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha erfolgt. Auch mehrere Medien berichteten darüber, u.a.: https://noe.orf.at/stories/3043630/

Dass Bürger_innen aus europäischen Mitgliedstaaten die Pässe abgenommen wurden, wirft die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit einer solchen Maßnahme auf. Diese Bürger_innen setzen sich hier gesundheitlichen Gefahren aus, um unsere älteren Mitbürger zu betreuen und diesen somit in einer Notlage beizustehen und erfahren dann diese irritierende Behandlung.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales, Mag.aChristiane Teschl-Hofmeister, folgende

ANFRAGE

1. Wie vielen von den 231  24-h-Betreuerinnen aus Rumänien und Bulgarien, die Ende März eingeflogen wurden, wurden insgesamt ihre Pässe abgenommen?
2. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen wurden den 24-h-Betreuerinnen aus Rumänien und Bulgarien, die Ende März eingeflogen wurden, ihre Pässe abgenommen?
3. Wie lange wurden die eingezogen Pässe einbehalten? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen wurden die eingezogenen Pässe einbehalten?
4. War die NÖ Landesregierung bzw. die betreffende Landesrätin von der Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha unterrichtet?
a) Wenn ja, unterstützt die Landesregierung NÖ bzw. die betreffende Landesrätin, die Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha?
b) Wenn nein, ab wann war die Landesregierung NÖ bzw. die betreffende Landesrätin von der Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha unterrichtet und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
5. Wieviele Pässe wurden bis zum 14.04.2020 wieder an die 24-h-Betreuerinnen aus Rumänien und Bulgarien zurückgegeben?

Mag.a Kollermann

 

 

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 27. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Passabnahme bei 24-h-Betreuerinnen“, Ltg.-1058/A-5/220-2020, darf ich Folgendes mitteilen:

Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.

Auf Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:

In Niederösterreich wird nach dem NÖ-Modell ab dem 1. Jänner 2020 eine Förderung für betreuungsbedürftige Personen, welche Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen und bei welchen eine Demenz nachgewiesen wurde, gewährt. Weiters erhalten aufgrund der Übergangsbestimmungen betreuungsbedürftige Personen ab der Pflegestufe 3 weiterhin eine Förderung durch das Land NÖ, wenn bereits vor dem 1. Jänner 2020 eine Förderung erstmalig gewährt wurde.

Die Vermittlung von Personenbetreuerinnen im Rahmen der 24-h-Betreuung obliegt den Agenturen, daher wurden die Charterflüge für Betreuungskräfte aus Bulgarien und Rumänien von der Wirtschaftskammer Niederösterreich initiiert. Damit sollte aufgrund der erschwerten Einreisebestimmungen sichergestellt werden, dass die notwendigen Personenbetreuerinnen zur Verfügung stehen.

Das Land hat sich an dieser Maßnahme insofern beteiligt, indem es die Flugkosten für die Betreuungskräfte übernommen hat. Die Planung und organisatorische Abwicklung der Charterflüge erfolgte ausschließlich durch die Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann erlaube ich mir daher mitzuteilen, dass sich diese auf Angelegenheiten bezieht, die nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung nicht in meine Zuständigkeit fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Teschl-Hofmeister e . h. Landesrätin

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