Öffnung der Polytechnischen Schulen für den regulären Unterricht
Es ist mehr als eine Frage der Wertschätzung, wie man mit den so dringend benötigten zukünftigen Fachkräften umgeht. Die polytechnischen Lehrgänge nicht als Abschlussklassen zu behandeln, sondern einfach zu vergessen, spricht auch Bände. Unser Dringlichkeitsantrag wurde leider abgelehnt.
DRINGLICHKEITSANTRAG
der Abgeordneten Schmidt, Mag. Collini, Hundsmüller, Mag. Hofer-Gruber, Pfister, Mag. Kollermann, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, Mag. Samwald, Mag. Scheele, Schindele, Mag. Suchan-Mayr, Weninger, Wiesinger und Windholz, MSc
gemäß § 33 LGO 2001
betreffend Öffnung der Polytechnischen Schulen bereits am 18. Mai 2020 für den regulären Unterricht
Sämtliche Schulen wurden zur Eindämmung des Anstiegs der COVID-19 Erkrankungen im März für den Unterricht geschlossen und der Schulbetrieb auf „Home-Schooling“ umgestellt. Nunmehr werden schrittweise die Schulen wieder für den Unterricht aktiviert, wobei gemäß Schreiben „Eckpunkte der Aktivierung des Schulsystems“ des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Wissenschaft sowie den Briefen vom 24.04.2020 des Bundesministers Univ.-Prof. Dr. Faßmann an DirektorInnen und Eltern, die Aktivierung der Schulstufen und Klassen in mehreren Etappen erfolgt:
– Die erste Etappe (Beginn 04.05.2020): Maturaklassen, Abschlussklassen der BMS und BMHS und (Lehr-) Abschlussklassen
– Die zweite Etappe (Beginn 18.05.2020): Alle Klassen der Primar- und Sekundarstufen I (Volksschulen, Neue Mittelschulen, AHS Unterstufe), Sonderschulen; Deutschförderklassen
– Die dritte Etappe (Beginn 03.06.2020): Alle weiteren Klassen der Sekundarstufe II und Klassen der Polytechnischen Schulen (dies jedoch unter der Prämisse, dass sich die Infektionszahlen gleichbleibend entwickeln oder diese sogar noch weiter abfallen)
Es ist jedenfalls sinnvoll, dass in der ersten Etappe jene SchülerInnen den regulären Unterricht wieder aufnehmen, welche heuer vor dem Schulabschluss stehen. Da jedoch auch die SchülerInnen der Polytechnischen Schulen vor dem Schulabschluss stehen und sich mit ihrem Abschlusszeugnis auch auf Lehrstellensuche begeben, wäre es sinnvoll, auch diese SchülerInnen so rasch wie möglich wieder den Regelunterricht aufnehmen zu lassen. Schließlich können sie – da etwas mehr Zeit – dann leichter die eine oder andere Notenverbesserung erzielen und leichter geeignete Lehrstellen finden. Diese jungen Menschen sind in einer besonders wichtigen Phase ihres Lebens und da kann jede noch so kleine Erleichterung in der Schule ihre Berufschancen massiv erhöhen. Die SchülerInnen der Polytechnischen Schulen sind überdies die einzigen, welche vor dem Schulabschluss stehen und nicht bereits in der ersten Etappe umgestellt werden.
Da die erste Etappe bereits gestartet wurde, sollte den SchülerInnen jedenfalls die Möglichkeit gegeben werden, in der zweiten Etappe den regulären Unterricht aufzunehmen.
Die Dringlichkeit dieses Antrags ergibt sich aus dem vorhandenen sehr engen Zeitfenster. Bei Stellung dieses Antrags hat die erste Etappe (alle sonstigen SchülerInnen mit Schulabschluss) bereits den Präsensunterricht gestartet und soll den SchülerInnen der Polytechnischen Schulen rasch geholfen werden, um diese zumindest noch in der zweiten Tranche (welche bereits übernächste Woche startet) zum Zug kommen zu lassen. Schließlich ist der Start der dritten Etappe – aus heutiger Sicht und im Gegensatz zu den ersten beiden Etappen – noch gar nicht gesichert, zumal diese unter dem Vorbehalt der zumindest gleichbleibenden günstigen Entwicklung der COVID-19 Erkrankungen steht.
Die Gefertigten stellen daher den
Antrag
Der Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung ersucht, umgehend an die Bundesregierung, insbesondere an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung heranzutreten und darauf hinzuwirken, dass die SchülerInnen der Polytechnischen Schulen in die zweite Etappe gemäß Schreiben „Eckpunkte der Aktivierung des Schulsystems“ des Bundesministeriums für Bildung, Forschung und Wissenschaft aufgenommen werden, damit diese den regulären Unterricht so rasch wie möglich wieder aufnehmen können.“
Gemäß § 33 LGO 2001 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge sowie, dass dieser Antrag zu Beginn der Sitzung verhandelt werde.
Behandlung im Landtag – 26. Landtagssitzung