NÖKAS-Steigerung bei Gemeinden

3. Dezember 2019

Welchen Beitrag leisten die Gemeinden für die Gesundheitsversorgung und was davon kommt bei ihrer Bevölkerung tatsächlich an? Eine interessante Frage, die ohne Antwort bleibt, weil ein Landesrat durch Mehrfachfunktionen zwar Einfluss und Überblick über die Finanzierung hat, sich in seiner Landesrat-Funktion aber auf Nicht-Zuständigkeit berufen kann. Wie praktisch.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrat für Wohnen, Arbeit und internationale Beziehungen Dr. Martin Eichtinger gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: NÖKAS-Steigerung bei den Gemeinden

Die Finanzierungsbeiträge der NÖ Gemeinden für die NÖ Landesspitäler, die sogenannten NÖKAS-Beiträge, machen den NÖ Gemeinden zu schaffen. So unter anderem auch der Gemeinde Horn, welche im Voranschlag 2019 die Beiträge an den NÖKAS mit über 1,8 Millionen Euro angab1. Laut Voranschlag der Gemeinde Gänserndorf sollen die NÖKAS- Beiträge ab 2020 – nach der Gemeinderatswahl – wieder kräftig um 8.8% steigen2. Diese Vorgehensweise lässt in NÖ ein Muster erkennen. Vor Gemeinderatswahlen steigen die NÖKAS-Beiträge in der Regel weniger stark als danach. Auch mehrere andere Gemeinden stöhnen unter der Last dieser Abgabe. Da seit 2005 die NÖKAS-Beiträge (+129%) deutlich stärker gestiegen sind als die Inflation (+28%) und die NÖ Spitalsausgaben (+70%), stellt sich zudem die Frage, wie sehr die NÖ Landesregierung die NÖ Gemeinden über Gebühr belastet, um das Landesbudget zu schonen.

Entwicklung der NÖKAS-Beiträge laut Voranschlag der Gemeinde Gänserndorf (als Beispiel):

Die Gefertigte stellt daher an Landesrat für Wohnen, Arbeit und internationale Beziehungen Dr. Martin Eichtinger, folgende

Anfrage

  1. Welche Gemeinden in Niederösterreich tragen in welcher Höhe zu den Finanzierungsbeiträgen der NÖ Gemeinden für die NÖ Landesspitäler, die sogenannten NÖKAS-Beiträge bei? (bezüglich des Rechnungsabschlusses 2018 sowie bezüglich der Voranschläge 2019 und 2020 und bitte um Auflistung je Gemeinde, in Prozent und absoluten Zahlen)
  2. Gab es Bedenken oder schriftliche Stellungnahmen von Gemeinden bezüglich der Beiträge?
    a. Wenn ja, von wie viele Gemeinden? (sowohl 2018, als auch bis zum jetzigen Datum)
    b. Wenn ja, wurden diese veröffentlicht und wo?
  3. Sind Ihnen Überlegungen bekannt, die die Steigerung der Beiträge mit der
    Steigerungsrate der Inflation bzw. der Spitalsausgaben begrenzen sollen?

Mag.a. Kollermann

Beantwortung

Martin Eichtinger
Landesrat

Herrn
Präsidenten d. NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 19. Dezember 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann, betreffend „NÖKAS- Steigerung bei den Gemeinden“, eingebracht am 03. Dezember, Ltg.-942/A-5/198- 2019, an mich gerichteten Fragen erlaube ich mir mitzuteilen, dass sich diese auf Angelegenheiten bezieht, die, nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, nicht in meine Zuständigkeit fallen.

Mit den besten Grüßen
Martin Eichtinger eh.
Landesrat

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