NÖ testet

18. Februar 2021

ANFRAGE

der AbgeordnetenMag.a. Edith Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig

betreffend: „Niederösterreich testet“

Im Zuge der COVID-19-Massentests wurde die Website „Österreich Testet (oesterreich- testet.at)“ erstellt. Auf diesem Portal ist seit 2. Dezember die Anmeldung zu einem Schnellest in einigen Bundesländern möglich. Niederösterreich verwendet für die Anmeldung für die Massentest ein eigenes Anmeldeportal.

Im Rahmen der Beantwortung bezüglich der obig genannten Website (4471/AB (XXVII. GP) – Österreich testet (parlament.gv.at) wurde augenscheinlich, dass hier dem Steuerzahler und der Steuerzahlerin immense Kosten entstanden sind. Sie verursachte laut Anfrage- Beantwortung Kosten von 187.000€ im Monat. Zudem wurden 546.373,04 Euro für Implementierung und Erstellung der Anmeldeplattform aufgewendet.

Um hier für volle Transparenz zu sorgen stellt die Gefertigte an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig, nachstehende

ANFRAGE

1. Wer wurde mit der Erstellung der Website für das niederösterreichische Anmeldeportal bezüglich Massentests von Seiten des Landes Niederösterreich beauftragt?

a. Wann erfolgte diese Beauftragung?

i. Wie viel Zeit blieb den Entwickler_innen somit für die Realisierung der Website von der Beauftragung bis zum Launch?

b. Bitte um Übermittlung der konkreten Anforderungen, die die Website erfüllen sollte.

c. Erbrachten diese Unternehmen im Zuge der Coronakrise auch andere Leistungen für das Land Niederösterreich? Welche und zu welchen Konditionen?

2. Wurden die Leistungen von den Vertragspartnern selbst erbracht oder wurden weitere Subauftragnehmer_innen mit der Erstellung der Plattform beauftragt?

a. Wenn ja: welche Unternehmen waren das?

i. Welche konkreten Leistungen wurden erbracht und welche Gegenleistung wurde vereinbart?

ii. Nach welchen Kriterien wurden diese Subunternehmen ausgewählt?

b. Oder wurde die Beauftragung von Subunternehmen vertraglich ausgeschlossen?

3. Kosten in welcher Höhe fielen für die Entwicklung der Website an?

a. Für welche Leistungen fielen diese Kosten konkret an?

4. Kosten in welcher Höhe fallen für den laufenden Betrieb der Website an?

5. Wird der Betrieb der Website nach den Massentests eingestellt oder wird die Website wiederverwendet?

6.  Wurde die Plattform vor dem Launch getestet?

a. Wenn ja, von wem?

b. Wann fand diese Testung statt?

c. Welche Komponenten wurden getestet?

d. Welche Ergebnisse lieferte diese Testung?

e. Wenn nein, warum nicht?

7. Welche Features zur Gewährleistung der Datensicherheit wurden im Zuge der Entwicklung der Website implementiert?

Beantwortung

Ulrike Königsberger-Ludwig
Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung

Herrn
Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing
im Hause

St. Pölten, am 31. März 2021

Sehr geehrter Herr Präsident!

Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann
betreffend „Niederösterreich testet“, eingebracht am 18. Februar 2021, Ltg.- 1463/A-5/309-2021, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

Die Notruf NÖ GmbH wurde Mitte/Ende November mit der Erstellung der Website für das NÖ Anmeldeportal beauftragt, wobei der schriftliche Auftrag am 22.12.2020 formell übermittelt wurde. Dementsprechend verblieb von etwa Ende November bis zum Start der Flächentestung am 12.12.2020 Zeit für die Realisierung der Website. Sämtliche Entwicklungsleistungen wurden durch die Notruf NÖ GmbH selbständig erbracht. Das Hosting der Plattformen wurde durch Amazon AWS und Adresseingaben durch Google Cloud durchgeführt. Diese Unternehmen wurden aufgrund deren Bekanntheit und Betriebssicherheit ausgewählt. Diese Subauftragnehmer wurden an das Land NÖ gemeldet. Für die Entwicklung der Website wurde eine Pauschale Abgeltung in Höhe von EUR 97.497,00,– vereinbart. Diese Kosten werden im Rahmen der gültigen Regelungen zum Zweckzuschussgesetz durch das Land NÖ zur Refundierung gegenüber dem Bund angemeldet.

Damit abgegolten wurde die Erstellung eines Konzepts für die Durchführung des Screeningprogrammes, Erstellung der Website, Betrieb der Website für die Anmeldung und für die Abwicklung der Testungen (Betroffene können sich freiwillig auf einer Homepage mit ihren Daten anmelden und erhalten eine Anmeldenummer), Koordination der EDV-Systeme (Eintragung des QR-Codes zu den Daten an einer Stelle der Teststraßen und Eintragung des Ergebnisses zu einem QR-Code auf der Webseite sowie Verbindung dieser Daten und Information des Betroffenen per E-Mail, sowie bei einem positiven Test an die zuständige Behörde.), Online-Schulungen der Mitarbeiter der Gemeinden/Teststraßenanbieter, Backup-System in Form eines „Notlaufzettels“.

In der Woche vor Beginn der Flächentestungen am 12.12.2020 wurde die Website durch Backoffice- und Technik-MitarbeiterInnen der Notruf NÖ GmbH sowie externer Dienstleister, insbesondere in Hinblick auf die Sicherheit der Scan-App, getestet. Aus dieser Testung resultierten Konfigurationsanpassungen an der Server Struktur. Die Datensicherheit wird grundsätzlich durch gängige Datenschlüsselung Methoden sowie der ausschließlichen Abrufmöglichkeit der Ergebnisse nur durch die getestete Person sichergestellt. Das entwickelte Service ist bis heute nahezu unverändert auch für die Dauertestungen im Einsatz und fallen durch den laufenden Betrieb keine weiteren Kosten aus dem Vertrag an. Die Notruf NÖ GmbH erbringt als Leitstelle viele verschiedene Dienste an das Land NÖ. Insbesondere sollen die telefonische Gesundheitsberatung 1450, welche in Folge der Covid-19-Pandemie um erhebliche Arbeiten erweitert wurde sowie die Organisation der Corona-Impfungen erwähnt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Königsberger-Ludwig eh.

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