Nachhaltiges Klimabudget für NÖ

23. Februar 2021

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Kollermann, Mag. Suchan-Mayr, Mag. Collini, Mag. Scheele, Mag. Hofer-Gruber und Razborcan gemäß § 32 LGO 2001

betreffend: nachhaltiges Klimabudget für Niederösterreich

Geld und natürliche Ressourcen haben eines gemeinsam: Sie sind nicht uneingeschränkt verfügbar, weshalb Sparsamkeit in beiden Fällen ein Gebot ist. So hat beispielsweise Oslo als erste Stadt diesen Grundsatz zum Mittelpunkt politischer Arbeit gemacht. Seit 2016 gibt es dort ein Klimabudget, das parallel zum Finanzbudget erstellt wird und Jahr für Jahr Grenzwerte des CO2-Ausstoßes festlegt. Die Ziele der Norweger_innen sind ehrgeizig: Statt den Zielvorgaben des kleinsten gemeinsamen Nenners hinterherzulaufen, sollen die Emissionen bis 2030 um 95 Prozent sinken.

Für die Erreichung der internationalen und europäischen Klimaziele, die auf dem Pariser Übereinkommen von 2015 basieren, spielen nämlich nicht nur die nationalen Regierungen eine wichtige Rolle, sondern auch Regionen und Städte. So hat auch Wien zuletzt eine Studie über die wesentlichen Prozessgrundlagen für die Erstellung eines Klimabudgets in Auftrag gegeben, welche vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, der ETA Umweltmanagement GmbH, der Universität Graz und der Wegener Center für Klima und Globalen Wandel ausgearbeitet wurde. Die Ergebnisse der Studie sollen künftig auch die Grundlagen für ein Wiener Klimabudget bilden. Ein Weg, der Niederösterreich durchaus als Best-Practice-Beispiel dienen kann.

Um das politische Handeln generationengerecht aufzustellen, muss eine nachhaltige, vorausschauende Klimapolitik ein wesentliches Ziel sein. Wenn das Budget in Zahlen gegossene Politik und das Regierungsprogramm in Worte gegossene Politik ist, dann müssen natürlich auch die Klimaziele des Landes – so man diese auch ernst nimmt – dort ihren Niederschlag finden. Die gefertigten Abgeordneten fordern daher auch für Niederösterreich einen Voranschlag, welcher die Auswirkung der einzelnen Vorhaben auf das Klima berücksichtigt, sowie die jährliche Erstellung eines Klimabudgets parallel zum Fiskalhaushalt beinhaltet. Auf Basis der bestehenden Verpflichtungen muss ein CO2-Haushalt transparent – also öffentlich einsehbar und nachvollziehbar für Bürgerinnen und Bürger – geführt werden.

Motivation für die Entwicklung von Klimabudgets ist auch die Erkenntnis, dass viele ambitionierte Strategien, Programme und Aktionspläne oftmals daran scheitern, dass die erforderlichen Finanzmittel für die Umsetzung nicht oder nicht im ausreichenden Maße bereitgestellt werden. Vielfach deshalb, weil diese Vorhaben aus verschiedenen Gründen nicht Eingang in die Budgetplanung finden.

Daher muss es wesentliches Ziel der Klimabudgetierung sein, die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen tatsächlich bereitzustellen und auch dafür zu sorgen, dass diese möglichst effektiv eingesetzt werden. Zudem könnten die Klima- und Umweltauswirkungen sowohl der laufenden Ausgaben als auch von Projekten und Vorhaben entsprechend bewertet und gegebenenfalls so angepasst werden, dass sie die Erreichung der Klimaschutzziele besser und schneller ermöglichen und negative Auswirkungen minimieren.

Für die Klimabudgetierung definiert das Treibhausgas-Budget die „Habenseite“ aus niederösterreichischer Sicht und gibt vor, wieviel an Treibhausgas-Emissionen maximal „ausgegeben“ werden dürfen, damit ein „Null-Defizit“ beim Klimaschutz erreicht wird.

Besonders relevant sind dabei die Auswahl jener Vorhaben und Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Ziele führen, faktenorientierte Priorisierung sowie der verbindliche Charakter all dieser Maßnahmen durch Beschlussfassung im Landtag.

Das Klimabudget sollte daher insbesondere folgende Elemente umfassen:

  •  Bestandaufnahme: Übersicht über das bis 2050 nachweislich zur Verfügung stehende CO2-Budget;
  •  Vorgaben basierend auf den strategischen Klimaschutzzielen des Landes (insbesondere auch NÖ Klima- und Energieprogramm 2030, Maßnahmenperiode 1: 2021 bis 2025, Ltg.-1432/B-47/1-2021) und auf dem entsprechend zu definierenden Treibhausgas-Budget sowie Maßnahmen zu deren Finanzierung;
  • Verpflichtung zur CO2-Folgeabschätzung von Großprojekten, zu Maßnahmen und Gesetzen, um Auswirkungen auf CO2-Emissionen quantitativ prüfen zu können;
  • Bericht mit aktuellen Daten und Informationen zum Klimaschutz (insbesondere was das CO2 betrifft), welcher auch eine Beurteilung des aktuellen Status erlaubt;
  • Maßnahmenplan mit allen im Budgetzeitraum geplanten Klimaschutz-Vorhaben mit Angaben zu Klimawirkungen, Kosten, Verantwortlichkeiten und Zeitraum für die Umsetzung;
  •  Klare rechtliche Bestimmungen für die Zuweisung finanzieller Mittel und Ausgleichsmaßnahmen: Wie im Finanzhaushalt wird es beim CO2-Haushalt Über- und Unterschreitungen der vorgesehenen Klimaausgaben geben, die durch Vorgriffe bzw. Rücklagen kompensiert werden. Ein Transfer von CO2- Emissionen zwischen den Bundesländern soll etwa bei länderübergreifenden Projekten möglich sein;
  •  Wirkungsmonitoring, welches die voraussichtlichen Klimawirkungen der Vorhaben (insgesamt) bewertet und mit den Vorgaben vergleicht;
  • Berichtspflichten: Wie beim Finanzhaushalt schafft der CO2-Haushalt einen Rahmen für verantwortliches, generationengerechtes Handeln. Durch klar definierte Berichtspflichten können alle politischen Maßnahmen transparent von Entscheidungsträgern, Kontrollinstanzen sowie der Zivilgesellschaft verfolgt und nachvollzogen werden;
  •  Umsetzungsevaluierung (Äquivalent zum „Rechnungsabschluss“): Bewertung der Umsetzung des Klimabudgets und Ableitung von Konsequenzen für das Treibhausgasbudget.

Langfristig kann mit einem Klimabudget ein grundsätzlicher Wandel im politischen und gesellschaftlichen Denken ermöglicht werden, der die finanzpolitische Verantwortung um eine klimapolitische ergänzt. Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, im Hier und Jetzt Maßnahmen zu setzen, die daraus resultierenden „Emissions-Schulden“ aber späteren Generationen aufzubürden. Langfristig werden dadurch jedenfalls Milliardenbeträge eingespart – und zwar durch die Vermeidung von milliardenhohen Strafzahlungen einerseits, sowie durch die Abschwächung der Folgen des Klimawandels andererseits.

Die Gefertigten stellen daher den

Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

“1. Die Landesregierung wird im Sinne der Antragsbegründung aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit das niederösterreichische Klimabudget erstmalig gemeinsam mit dem Voranschlag 2022 beschlossen und somit verbindlich werden kann, sowie alle klimarelevanten Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages mit einer CO2-Haushaltsberechnung hinterlegt werden.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das zur Durchführung dieses Beschlusses Erforderliche zu veranlassen.”

Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem Umwelt-Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.

 

Zuweisung an Umwelt-Ausschuss – 36. Landtagssitzung
11.03.2021
Behandlung im Umwelt-Ausschuss
12.05.2021
Behandlung im Umwelt-Ausschuss

erledigt durch
AUA
Ltg.-1465-1/A-3/505-2021
Konsequente Umsetzung des CO2-Reduktionszielpfades durch engagierte Klima- und Energiemaßnahmen in Niederösterreich

Selbständiger Antrag von Ausschüssen (gem. § 34 LGO 2001

 

Teilen:
Ideen, Fragen, Anregungen?
UNSERE NEOS-IDEEN FÜR NÖ