Kassenärzt_innen für
Kinder- und Jugendheilkunde NÖ
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig
betreffend: Mangel an Kassenärzt_innen für Kinder- und Jugendheilkunde in Niederösterreich
Aus einer Anfragebeantwortung an NRAbg. Mag. Gerald Loacker durch BM Rudolf Anschober, Regierungsmitglied Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02620/index.shtml), geht hervor, dass Niederösterreich im Bundesländervergleich bei der Entwicklung der kassenärztlichen Versorgung im Bereich Kinder- und Jugendheilkunde am schlechtesten abschneidet. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Vertragsärzt_innen für Kinder- und Jugendheilkunde in ganz Österreich um 13 Vertragsärzt_innen reduziert, fünf davon in Niederösterreich. Das ist der höchste Wert eines einzelnen Bundeslands. In Wien zum Beispiel sind es um vier Ärzte weniger, in Oberösterreich zwei. Gleichzeitig hat die Zahl der offenen Kassenstellen in Niederösterreich stark zugenommen. 2009 gab es noch keine offene Stellen, 2019 schon acht. Aktuell sind sogar elf Kassenstellen der Kinder- und Jugendheilkunde in Niederösterreich unbesetzt. Zwei weitere werden demnächst frei. Insgesamt sind in NÖ 20 Facharztstellen der Kasse ausgeschrieben, 13 davon betreffen die Kinder- und Jugendheilkunde. Sie, Frau Landesrätin, gaben im Artikel vom KURIER vom 03.09.2020 an, dass Sie als Landesrätin vom Bund mehr Kinderarzt-Ausbildungsplätze erwarten. (https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/kinderaerzte-niederoesterreich-verlor-die-meistenvertragsaerzte/401019575). Es überrascht, dass Sie nicht anmerken, dass es 84 Wahlärzt_innen gäbe, denen man Verträge anbieten könnte. Dass eine höhere Anzahl von Ausbildungsplätzen nicht automatisch eine größere Anzahl von Ärzt_innen bedeutet, sehen wir leider schon seit Jahren, wenn wir die Absolvent_innenzahlen mit den Zahlen der davon in Österreich tätigen Ärzt_innen vergleichen. Es bleiben auch weitere Fragen offen. Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig folgende ANFRAGE 1. Das Land Niederösterreich ist seit 2013 über den Zielsteuerungsvertrag zur Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung verpflichtet. Wie vielen Wahlärzt_innen im Fach Kinder- und Jugendheilkunde haben Sie bereits in Abstimmung mit der Sozialversicherung Vertragsangebote gemacht, um den akuten Vertragsärztemangel in diesem Fach in Niederösterreich zu reduzieren? Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 10.09.2020 Ltg.-1235/A-5/267-2020 Ausschuss 2. Welche Strategie verfolgt die niederösterreichische Landesregierung und verfolgen im Besonderen Sie als Gesundheitslandesrätin hinsichtlich der Behebung des Mangels an Kassenärzt_innen für Kinder- und Jugendheilkunde in Niederösterreich? 3. Sehen Sie die strategischen und operativen Ziele im NÖ Landeszielsteuerungsvertrag hinsichtlich der Kinder- und Jugendgesundheit als ausreichend und effektiv an? a. wenn ja: Welchen Einfluss hat dann die offensichtlich fehlende kassenärztliche Versorgung? b. wenn nein: Welche Korrekturen bei Zielen und Maßnahmen sehen Sie als vordringlich an und wie sollen diese umgesetzt werden?
Beantwortung
Ulrike Königsberger-Ludwig e.h.
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG
Herrn
Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing im Hause
St. Pölten, am 05.11.2020
GZ: LR-KL-AP-93/007-2020
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!
Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten
Mag.a Kollermann betreffend „Mangel an Kassenärzt_innen für Kinder- und Jugendheilkunde in Niederösterreich“, eingebracht am 10. September 2020, Ltg.-1235/A-5/267-2020, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:
1. Das Land Niederösterreich ist seit 2013 über den Zielsteuerungsvertrag zur Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung verpflichtet. Wie vielen Wahlärzt_innen im Fach Kinder- und Jugendheilkunde haben Sie bereits in Abstimmung mit der Sozialversicherung Vertragsangebote gemacht, um den akuten Vertragsärztemangel in diesem Fach in Niederösterreich zu reduzieren?
Der Landes-Zielsteuerungsvertrag NÖ sowie das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen 2017-2021 NÖ wurden zwischen den Zielsteuerungspartnern Land und Sozialversicherung zur Umsetzung der Gesundheitsreform auf Landesebene abgeschlossen. Die Versorgung im niedergelassenen Bereich (mit u.a. der Stellenplanung, Honorierung und Invertragnahme von Kassenärzten) fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Sozialversicherung. lm Rahmen der regionalen integrativen Versorgungsplanung (Regionaler Strukturplan Gesundheit) werden gemeinsam von Land und SV anhand von im ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit) definierter Kriterien (Demographie, Ein- und Auspendler) die Ressourcen sowohl für den ambulanten (extramural sowie spitalsambulant) als auch für den stationären Bereich ermittelt. In der 11. Sitzung der NÖ L-ZK am 17.12.2018 wurde der RSG NÖ 2025 – Teil 1 beschlossen, der die Rahmenplanung für definierte Fachbereiche mit dem Zielhorizont 2025 mit Basis aus dem Jahr 2016 auf Versorgungsregionen beinhaltet. Für den ambulanten Bereich wurde in der Fachrichtung Kinder- und Jugendheilkunde ein Aufbau der Versorgungsstrukturen (basierend auf der Rechengröße ÄAVE — ärztliche ambulante Versorgungseinheit) um rund + 22 % geplant.
2. Welche Strategie verfolgt die niederösterreichische Landesregierung und verfolgen im Besonderen Sie als Gesundheitslandesrätin hinsichtlich der Behebung des Mangels an Kassenärzt_innen für Kinder- und Jugendheilkunde in Niederösterreich?
Die Versorgung im niedergelassenen Bereich (mit u.a. der Stellenplanung, Honorierung und Invertragnahme von Kassenärzten) fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Sozialversicherung.
Sowohl das Land NÖ, als auch die ÖGK und die Ärztekammer haben allerdings bereits eine Vielzahl an Maßnahmen gesetzt, um Kassenplanstellen aufzuwerten und eine Attraktivierung des Berufsbildes des Niedergelassenen Arztes herbeizuführen. Beispielsweise können hier die Förderung von PVE, Förderprogramme vor dem Studium, die Gesundheitsberatung 1450, der Ärztedienst 141, die Schaffung von Gruppenpraxen, halben Planstellen, e-health-Anwendungen, eine höhere Honorierung (+14% im Jahr 2019) und eine Kooperation mit den Krankenanstalten genannt werden.
3. Sehen Sie die strategischen und operativen Ziele im NÖ Landeszielsteuerungsvertrag hinsichtlich der Kinder- und Jugendgesundheit als ausreichend und effektiv an?
a. wenn ja: Welchen Einfluss hat dann die offensichtlich fehlende kassenärztliche Versorgung?
b. wenn nein: Welche Korrekturen bei Zielen und Maßnahmen sehen Sie als vordringlich an und wie sollen diese umgesetzt werden?
Das seit 2013 eingerichtete partnerschaftliche Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung wurde 2017 insoweit weiterentwickelt, als die zur Erreichung der operativen Ziele erforderlichen Maßnahmen neben der Bundesebene nunmehr auch für die Landesebene festgelegt wurden. Zusätzlich wurde für jede Maßnahme ein Zeitplan festgelegt. Mit der konsequenten Fortsetzung der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und SV im Gesundheitswesen wird sichergestellt, dass das öffentliche solidarische Gesundheitssystem bestmöglich auf die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte vorbereitet ist und die hochqualitative Versorgung auch für die zukünftigen Generationen sichergestellt wird. Neben der Umsetzung der Primärversorgung und weiteren Aktivitäten zur Stärkung des ambuIanten Bereichs sind insbesondere die Forcierung der gemeinsamen integrativen Versorgungsplanung, der Ausbau moderner Technologien wie dem e-lmpfpass und Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderund Jugendgesundheit, zur Sicherung der Qualität sowie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz zentrale Schwerpunkte im Zielsteuerungsvertrag. Ein wichtiger Fokus bei allen Arbeiten wird auf die Attraktivierung der Rahmenbedingungen für die im Gesundheitswesen tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe gelegt.
Im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen 2017-2021 gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Kinder— und Jugendgesundheit in NÖ beitragen sollen. Diese umfassen u.a. die bedarfsorientierte integrative Ressourcenplanung, den Ausbau eines bedarfsorientierten psychotherapeutischen Angebots für Kinder und Jugendliche im niedergelassenen Bereich, die stufenweise Anpassung der Kinder- und Jugendpsychiatriekapazitäten in Fondskrankenanstalten an die Planungsvorgaben sowie die Umsetzung identifizierter Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs sowie zur Stärkung der Sachleistungsversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
Königsberger-Ludwig e.h.