24h-Betreuer_innen in NÖ

4. Juni 2020

Inszenierung schlägt Empathie. Mediales Großformat mit nur geringem echten Output. Probleme der Pflege sowie der 24-h-Betreuung müssen wir ganz neu und v.a. dringend lösen.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a. Christiane Teschl-Hofmeister

betreffend: Korridorzüge für 24h-Betreuer_innen in Niederösterreich

Wie die „Wiener Zeitung“ am 23. April berichtete, können Rumänen und Rumäninnen, die in Österreich als 24-Stunden-Betreuer_innen arbeiten, mittels Korridorzug durch Ungarn an- und abreisen. Diese Regelung habe Ministerin Karoline Edtstadler gemeinsam mit Ungarn und Rumänien ausgehandelt. Doch weder das Pflegepersonal, deren Agenturen, die Angehörigen, noch der zuständige rumänische Transportminister oder die rumänische Botschaft wussten zum Veröffentlichungszeitpunkt davon.

Auch ergeben sich durch die fehlenden Informationen mehrere logistische Probleme in Rumänien. Nicht nur, was die Anreise innerhalb von und aus Rumänien, sondern auch, was die Rückreise aus Österreich nach Rumänien betrifft. Nach der derzeitigen Anordnung der rumänischen Regierung muss jeder, der von Österreich nach Rumänien einreist, in eine 2- wöchige Quarantäne kommen, und das nicht zu Hause, sondern in einem dafür vorgesehenen Hotel, meistens in der Kreisstadt der Region des Wohnortes. Auch das Vorhandensein eines negativen Tests, z.B. in Österreich, kurz vor der Abfahrt durchgeführt, entbindet die Pflegekräfte nicht von der Anordnung. Die Möglichkeit, nach der Ankunft in Rumänien sofort einen Test zu machen, auch auf eigene Kosten, wird ihnen verwehrt. Zu den meist 4 Monaten, wo die Pflegekräfte de facto nicht aus Österreich ausreisen konnten, ohne die zu betreuenden Personen sich selbst zu überlassen, kommen nun weitere zwei Wochen in Rumänien dazu, wo die Leute von ihrer Familie getrennt sind. Es ist keinerlei Besuch im Hotel während der Quarantäne erlaubt, die Zimmer werden von Exekutivbeamten bewacht.

All dies scheint weder die Bundesregierung noch die niederösterreichische Landesregierung zu interessieren. Vieles scheint auch die Wirtschaftskammer zu übernehmen und nicht die betroffenen Abteilungen des Landes NÖ.

Die ÖBB würden im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich ab 2. Mai Sonderzüge nach und von Rumänien anbieten. Die Fahrgäste würden zu maximal viert in 6er-Liegewagen untergebracht sein, womit der nötige Sicherheitsabstand angeblich eingehalten werden kann. Außerdem müsse ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Zielort des Sonderzuges, der ohne Zwischenstopp fährt, wird im rumänischen Timisoara sein. Unklar ist jedoch, wie die Betreuer_innen von ihrem Heimatort zum Bahnhof Timisoara kommen sollen.

22.000 in Österreich tätige Betreuer_innen kommen allein aus Rumänien – hier sind Betreuer_innen aus anderen EU-Staaten nicht miteinberechnet. Es braucht kein mathematisches Genie, um auszurechnen, dass ein oder auch zwei Züge pro Woche viel zu wenig sind, um den Betreuungsbedarf bei Rotation alle zwei bis drei Wochen nur annähernd abzudecken. Die Leidtragenden dieser Vorgehensweise sind die Arbeitskräfte, die seit Wochen in Ungewissheit und ohne Einkommen verharren müssen, und in weiterer Folge die Menschen, die dringend betreut werden müssen sowie ihre Angehörigen.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales, Mag.a. Christiane Teschl-Hofmeister, folgende

ANFRAGE

1. Wieviele von den knapp 80 rumänischen Betreuerinnen, welche mit dem Nachtzug aus Timisoara (Temesvar) am 10.05.2020 durch Ungarn nach Österreich transportiert wurden, werden bei betreuungsbedürftigen Personen in Niederösterreich zum Einsatz kommen?
a. Wieviele Betreuungskräfte sind insgesamt in den weiteren Monaten, im Zuge der angesprochenen Aktion, für Niederösterreich vorgesehen?

2. Ist es korrekt, dass Organisation und Koordination in die Hände der WKO bzw WKNÖ gegeben wurden?
a. Wenn ja, was waren die Beweggründe dafür?

3. Wie ist diese Vorgangsweise mit Ihnen bzw der niederösterreichischen Landesregierung abgestimmt?

4. Warum wurde der Ort Timisoara als „Zielort“ gewählt und nicht die zentral gelegene Hauptstadt Bukarest?
a. Wie stellen Sie sicher, dass nicht nur Betreuerinnen aus dem Einzugsgebiet um Timisoara die Gelegenheit zu Transport und Arbeitsmöglichkeit wahrnehmen können?

5. Welchen Agenturen werden die Betreuerinnen zugeteilt?
a. Bitte um Anzahl von Betreuungskräften je Agentur bzw. Anzahl von Betreuungskräften ohne Agentur.
b. Gab es diesbezüglich eine koordinierte Vorgangsweise, die sicherstellt, dass nicht nur einige wenige Agenturen von der Aktion profitieren?
i. Wenn ja, in welchem Rahmen?
ii. Wenn nein, wieso nicht?
iii. Waren Sie bzw die Landesregierung in die Vorgangsweise eingebunden?

6. Wie viele Betreuungskräfte aus Rumänien müssten über diese Sonderzüge nach NÖ kommen, um das Rotationsprinzip von 2 bis max 3 Wochen aufrecht erhalten zu können?
a. Gibt es hier von Seiten der Landesrätin bzw. der niederösterreichischen Landesregierung Modellberechnungen?i. Wenn ja, welche sind das?
ii. Wenn nein, wieso nicht?

7. Laut Medienberichten (vgl. https://www.noen.at/freizeit/gesund-leben/pflege- organisationen-heimhilfe-es-gibt-freie-kapazitaeten-niederoesterreich-heimhilfe- coronakrise-coronavirus-204218528#) gibt es freie Kapazitäten bei diversen niederösterreichischen Organisationen (Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas und Rotes Kreuz).
In welchem Ausmaß und wie werden diese Überkapazitäten von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung genutzt?
a. In welchem Ausmaß wird hier die Vorgangsweise zwischen den oben genannten Organisationen und der niederösterreichischen Landesregierung abgestimmt?

8. Wer finanziert die Reisekosten und Kosten für die vorgesehen Tests?
a. Werden diese von Seiten der nö. Landesregierung (co-)finanziert?
i. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
ii. Wenn nein, wer trägt die Kosten?

Mag.a. Kollermann

 

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 22. Juni 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Korridorzüge für 24h- Betreuer_innen in Niederösterreich“, Ltg.-1106/A-5/229-2020, darf ich Folgendes mitteilen:

Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgesehen. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.

Auf Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:

Die Organisation der angesprochenen Korridorzüge aus Rumänien ist auf Initiative der Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung als zuständiger Interessensvertretung der allermeisten 24h- BetreuerInnen und Vermittlungsagenturen zustande gekommen.

Eine Abstimmung zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und dem Land NÖ hat diesbezüglich nicht stattgefunden.

Alle Anfragen an das Land Niederösterreich im Zusammenhang mit der 24h-Betreuung während der COVID Pandemie wurden von der Pflege-Hotline erfasst. Diese hat auch auf alternative Pflege- und Betreuungsangebote (wie zB. Sozialmedizinische Dienste) in NÖ verwiesen. Die Pflege-Hotline war in engem Austausch mit der Wirtschaftskammer NÖ, Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung, um ständig über freie Kapazitäten der Vermittlungsagenturen informiert zu sein. Die Kontakte von Agenturen mit verfügbaren Betreuungskräften wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflegehotline an die betreuungspflichtigen Personen bedarfsgerecht weitergeleitet. Dadurch konnte die 24h-Betreuung in NÖ während der gesamten Zeit weitestgehend sichergestellt werden.

Gesundheitsminister Anschober hat die Testung der 24h-Betreuungskräfte im Rahmen eines Screening-Programmes des Bundes auf Basis des Epidemiegesetzes in Aussicht gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Teschl-Hofmeister
e.h. Landesrätin

 

 

Teilen:
Ideen, Fragen, Anregungen?
UNSERE NEOS-IDEEN FÜR NÖ