Klimaschutzziele in Niederösterreich

13. Oktober 2023

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Dr. Stephan Pernkopf LH-Stellvertreter für Energie/Wissenschaft/Landwirtschaft gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Klimaschutzziele in Niederösterreich

Gemäß derzeitiger klimapolitischer Verpflichtungen, welche sich aus den europäischen Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens ableiten, müsste die Republik Österreich bis 2030 im non-ETS Bereich die CO2-äquivalenten Emissionen auf ein Niveau von unter 42 Millionen Tonnen senken. Noch ambitionierter sind die Fit-55 Ziele der EU, zu welchen sich die Bundesregierung verpflichtet hat: Demzufolge müssten die Emissionen auf unter 30 Millionen Tonnen CO2-äquivalenter Emissionen fallen. Laut aktueller Zahlen des Umweltbundesamts liegen die non-ETS Emissionen von Österreich bei knapp 49 Millionen Tonnen, was für die Zielerreichung ab 2023 einem durchschnittlichen jährlichen Emissionsrückgang von ca. 1 Millionen Tonnen für die aktuellen Ziele sowie über 2,7 Millionen Tonnen für die Fit-for-55 entspricht.

Der tatsächliche Trend ist allerdings eher ernüchternd, da im langjährigen Schnitt die Treibhausgasemissionen nur minimal zurückgehen, wohl auch, weil geplante und umgesetzte klimapolitische Maßnahmen bislang völlig unzureichend sind. Laut Berechnungen des WIFO wird hier im WEM-Szenario bei Ende der Regierungsperiode 2024 die Abweichung vom Zielpfad bereits ca. 10 Millionen Tonnen CO2 äquivalent bzw. 23% entsprechen. Besonders problematisch ist hier die Tatsache, dass sämtliche Regierungsvorhaben, welche noch nennenswerte Treibhausgasemissionen erwirken könnten (Erneuerbaren Wärmegesetz, Erneuerbaren Gase Gesetz, Erneuerbaren Beschleunigungsgesetz etc.), an fundamentalen Uneinigkeiten innerhalb der Bundesregierung bzw. mit der für die 2/3 Mehrheit notwendigen Opposition zu scheitern drohen. Gleichzeitig fehlen durch das seit ca. 3 Jahren ausständige Klimaschutzgesetz klar definierte jährliche Einsparungsziele sowie sektor- und länderspezifische Zielsetzungen.

Niederösterreich hat sich einen Klima-Fahrplan gegeben, der vorsieht, dass 2030 jedes fünfte Auto ein E-Auto sein wird und die CO2-Emmissionen im Vergleich zu 2020 um 30 Prozent reduziert werden. Ob dies reichen kann, um einen ausreichenden Beitrag Niederösterreich zu leisten, scheint fraglich. Im Sommerinterview der NÖN verspricht die Landeshauptfrau Mag.a Mikl-Leitner, im in Frage stehenden Zeitraum Windenergie zu verdreifachen und Sonnenenergie zu verzehnfachen.

Die Gefertigte stellt daher an Dr. Stephan Pernkopf folgende

Anfrage

1. In welchem Zeitraum soll laut Land Niederösterreich Windenergie verdreifacht werden, wie die Landeshauptfrau im Sommerinterview angegeben hat (https://m.noen.at/niederoesterreich/politik/noen-sommergespraech-mikl-leitner-ich- habe-die-freude-an-der-politik-nie-verloren-383306819)? (Bitte um Angabe einer Zeitleiste, welche die geplanten zusätzlichen Megawatt pro Jahr bis zu Erreichung der Verdreifachung ausweist)
a. Falls diese Zeitleiste noch nicht vorliegt, bis wann wird eine solche Zeitleiste veröffentlicht?

2. In welchem Zeitraum soll laut Land Niederösterreich Sonnenenergie verzehnfacht werden, wie im Sommerinterview von der  Landeshauptfrau angegeben (https://m.noen.at/niederoesterreich/politik/noen-sommergespraech-mikl-leitner-ich- habe-die-freude-an-der-politik-nie-verloren-383306819)? (Bitte um Angabe einer Zeitleiste, welche die geplanten zusätzlichen Megawatt pro Jahr ausweist bis zu Erreichung der Verdreifachung)
a. Falls diese Zeitleiste noch nicht vorliegt, bis wann wird eine solche Zeitleiste veröffentlicht?

3. Laut Sommerinterview der Landeshauptfrau Mag.a Mikl-Leitner (https://m.noen.at/niederoesterreich/politik/noen-sommergespraech-mikl-leitner-ich- habe-die-freude-an-der-politik-nie-verloren-383306819) werden im nächsten Jahr über 600 Millionen Euro in den Leitungsausbau investiert – wann, wo und in welchen konkreten Projekten werden diese Investitionen getätigt?

4. Gibt es von Seiten des Landes Niederösterreich Bestrebungen, bezüglich eines neuen bundesweiten Klimaschutzgesetzes auf die Bundesregierung einzuwirken?
a. Wenn ja, in welchen Abständen gab es bis dato Termine mit Vertreter:innen der Bundesregierung?
b. Wenn nein, wieso nicht?

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