Investitionen Krankenhaus Mistelbach

6. März 2019

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Investitionen beim Landeskrankenhaus Mistelbach“

Rund 222,1 Millionen Euro wurden in den Zu- und Umbau des Landesklinikums Mistelbach- Gänserndorf investiert. Nach sieben Jahren Bauzeit fand am 26.02.2019 die offizielle Eröffnung statt. 7.500 Quadratmeter wurden neu gebaut, 46.000 Quadratmeter saniert. Mit dem Bauvorhaben wurde 2011 begonnen und es erfolgte in mehreren Abschnitten. Laut Medienberichten wurden das Parkdeck und das neue Haus A errichtet, dann folgte der Umbau des Hauses B, die Generalsanierung der Küche und die Sanierung des Hauses D und des historischen Altbaus Haus C. Allerdings fehlte hier ein Bericht bezüglich einer Evaluierung des Bauvorhabens.

Auch wurde von Seiten der Landesregierung nicht ausgeführt, inwiefern das Landeskrankenhaus Mistelbach bisher ausgelastet war und wie sich die Auslastung des Landesklinikums durch den Zu- und Umbau des Landesklinikums verbessern soll.

Die Gefertigte stellt daher an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf folgende

Anfrage

1. Gab es vor dem Spatenstich bezüglich des oben genannten Zu- und Umbaus des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf einen Gesamtfinanzierungsplan von Seiten der Landesregierung?
a. Wenn ja, welche Summe war in diesem Gesamtfinanzierungsplan bezüglich des Zu- und Umbaus des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf vorgesehen?
b. Wenn nein, wieso nicht?

2. Kam es in den sieben Jahren der Bauzeit von Seiten der Landesregierung zu Überprüfungen bezüglich der Kosten des Zu- und Umbaus des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf?
a. Wenn ja, wurden diese Prüfberichte veröffentlicht und wo?
b. Wenn nein, wieso nicht?

3. Kam es in den sieben Jahren der Bauzeit zu einer Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Ausgaben für den Zu- und Umbau des Landesklinikums Mistelbach- Gänserndorf?
a. Wenn ja, wie stark wichen die tatsächlichen Projektausgaben (222 Mio. Euro) von den veranschlagten Projektausgaben ab? Was waren die Gründe für die Abweichungen? In welchen Bereichen kam es zu Abweichungen (Planungskosten, Baukosten, Projektleitung, externe Beratung etc.)?
b. Wenn ja, wurde diese Überschreitung öffentlich gemacht?

4. Zu welcher Auslastung kam es im Landesklinikum Mistelbach (ohne Gänserndorf) in den vergangenen fünf Jahren? (Bitte um Auflistung nach Grad der Auslastung nach Jahren und Abteilung)

5. Auf Basis welcher Bedarfskennzahlen basiert der Zu- und Umbau im LK Mistelbach?

6. Von welchen stationären Bedarfskennzahlen (Aufenthalte, Leistungen, Belagstage) wird in den nächsten 10 Jahren für das LK Mistelbach ausgegangen? (Darstellung der Kennzahlen jährlich)

7. Ist im Gegenzug zum Zu- und Umbau des LK Mistelbachs eine Umwidmung (z.B.: in reine Ambulanzen oder Pflegeheime) der kaum wettbewerbsfähigen Weinviertler Mini-Krankenhäuser Stockerau und Korneuburg (bezüglich Qualität und Versorgungsvielfalt gegenüber Wiener Spitälern) geplant?
a. Wenn nein, welche Maßnahmen zur Wettbewerbsstärkung und Qualitätssicherung planen Sie, um der stark zunehmenden und nicht abgesprochenen (lt. Stadtrat Hacker, Kronenzeitung, 5.1.2019) Patientenabwanderung von NÖ nach Wien entgegenzuwirken?

8. Wie viele Aufenthalte von Weinviertler Patienten (nach Wohn-PLZ) gab es in den letzten 10 Jahren (Darstellung je Jahr)
a. Wie viele Aufenthalte davon erfolgten in Weinviertler Spitälern?
b. Wie viele Aufenthalte davon erfolgten in NÖ Spitälern (ohne Weinviertler Spitäler)?
c. Wie viele Aufenthalte davon erfolgten in Wiener Spitälern?

Mag. a Edith Kollermann

 

Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf eh.
LH Stellvertreter

Herrn Präsident
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause
LHSTV-P-L-397/123-2019

St. Pölten, am 9. April 2019

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Investitionen beim Landeskrankenhaus Mistelbach, zu Zahl Ltg.-602/A-4/61-2019, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:

Das Projekt für den Zu- und Umbau des Landesklinikums Mistelbach wurde in der Holdingversammlung per Grundsatzbeschluss mit 222,1 Mio. € genehmigt und vom NÖ Landtag am 4.6.2014 beschlossen.
Die Kosten laufender Bauprojekte werden innerhalb des Bauprojektprozesses und der Landesvorgaben regelmäßig überprüft. Bei Projekt- und/oder Kostenänderungen erfolgt die Einberufung eines Baubeirates, ansonsten erfolgt nach Projektende ein Schlussbericht über den erfolgreichen Abschluss samt Einhaltung der Projektvorgaben. Es kam zu keinen Kostenüberschreitungen der genehmigten Gesamtkosten.

Die Auslastung des Landesklinikums Mistelbach stellte sich in den vergangenen fünf Jahren wie folgt dar:

Die Größenordnungen, Mengen und Bedarfskennzahlen für den Zu- und Umbau im Landesklinikum Mistelbach stammen aus dem Regionalen Strukturplan Gesundheit Niederösterreich (RSG NÖ 2015+). Darin wurden die Größenvorgaben der Versorgungsregion Weinviertel, ausgeführt in Bettenzahlen, vorgegeben. Der Zu- und Umbau im Landesklinikum Mistelbach erfolgte auf Basis dieser Kennzahlenvorgaben. Eine Abschätzung des Versorgungsbedarfs in den nächsten 10 Jahren hängt von einer Vielzahl an Parametern ab. So ist zum Beispiel die Entwicklung des medizin- technischen Fortschritts, die Entwicklungen im Bereich der Medikamentenwirkstoffe oder die Entwicklung in den angrenzenden Versorgungsbereichen (vor allem im niedergelassener Bereich) nur bedingt prognostizierbar. Eine fundierte Orientierungshilfe stellt dabei die zu erwartende demographische Entwicklung dar, die laut jüngsten Prognosen für das Weinviertel einen Bevölkerungsanstieg von ca. + 8% bis 2030 prognostiziert. Noch deutlich ausgeprägter ist die zu erwartende Entwicklung des Bevölkerungsanteils der +65-Jährigen. Dieser liegt für das Weinviertel bei ca. + 32% bis zum Jahr 2030. Dies ist auch für die Betrachtung bundesländerübergreifender Patientenströme relevant. Durch unterschiedliche Herangehensweise in der Dokumentation von Patientendaten (stationär vs. ambulant) kann es aber zwischen NÖ und Wien zu Verzerrungen kommen. In NÖ werden Patienten, die zum Beispiel eine intravenöse Chemotherapie verabreicht bekommen, seit 2009 überwiegend ambulant dokumentiert. In Wien wurden/werden derartige Fälle dem stationären Bereich (0-Tage stationär) zugeordnet, wodurch eine Vergleichbarkeit der Versorgung, aufgrund der Vermischung von stationären Aufenthalten mit ambulanten Leistungen, nicht mehr gegeben ist.

Das Landesklinikum Korneuburg-Stockerau umfasst 298 tatsächlich aufgestellte Betten. Die medizinische Fächerstruktur deckt einen Großteil des Akutversorgungsbedarfes ab und ist bezüglich seines Versorgungsauftrages mit den benachbarten NÖ Landeskliniken abgestimmt.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Patientenversorgung sind obligater Bestandteil des Funktionsumfanges eines jeden NÖ Landes- und Universitätsklinikums. Durch die Zusammenführung aller akut-versorgenden Krankenanstalten in NÖ unter dem gemeinsamen Dach der NÖ Landeskliniken- Holding können die zum Großteil sehr ineffizienten Funktionsweisen einer Wettbewerbssituation im öffentlich-gemeinnützigen Krankenanstaltenwesen ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

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