Gewaltschutzambulanzen

26. November 2024

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Ulrike Königsberger-Ludwig Landesrätin für Soziale Verwaltung/Gesundheit und Gleichstellung gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Gewaltschutzambulanzen lassen immer noch auf sich warten – woran scheitert es?

Am 12.06.2024 wurde die Förderung von Gewaltambulanzen gesetzlich verankert. Eine der Hauptaufgaben der Gewaltambulanzen, wie es sie bereits in Graz gibt, soll darin bestehen, alle Personen, die von Gewalt betroffen sind, gerichtsmedizinisch zu untersuchen. Dabei sollen Verletzungen und Spuren dokumentiert werden, sodass sie in Verfahren als Beweismittel verwertbar sind. Zehn Jahre lang sollen diese zugänglich sein, unabhängig davon, ob die Opfer Anzeige erstatten wollen. So soll es Gewaltambulanzen ermöglicht werden Förderverträge mit dem Bund zu schließen. Während es in Graz schon zum Zeitpunkt des Gesetzes eine Gewaltambulanz gab, wurde in Wien im Sommer eine Gewaltambulanz eröffnet. Dort gibt es seit dem letzten Sommer auch mobile Teams, die sowohl zu den Opfern als auch in Spitäler oder zu Hausärzten kommen können. Die Ambulanzen dienen massiv der Gewaltprävention, denn damit wissen auch die Täter, dass es Stellen gibt, wohin sich Opfer wenden könnten und sie dann überführt würden. In Niederösterreich sucht man solche Projekte leider vergeblich. Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig folgende

Anfrage

1. Aus welchen Gründen gibt es in Niederösterreich noch kein Pilotprojekt im Rahmen des Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG (4067/ A)?

2. Gab es Termine seit dem Beschluss des angesprochenen Gesetzes durch den Nationalrat mit den fördergebenden Bundesministerinnen beziehungsweise Bundesministern?
a. Wenn ja, von wem ging die Initiative aus?
b. Wenn ja, wie viele Termine gab es?
c. Wenn ja, mit welchem Ausgang?
d. Wenn nein, wieso nicht?

3. Gibt es Initiativen von Seiten der Landesregierung beziehungsweise von ihrer Seite bezüglich eines Pilotprojekts „Gewaltambulanz“ in dieser Legislaturperiode?
a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Ausgestaltung?
b. Wenn nein, wieso nicht?

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