Gewalt an Kindern
während Covid-19

6. Mai 2020

Wir erleben die Covid-19-Krise sehr unterschiedlich. Nahezu tägliche Pressekonferenzen der Regierung, fassungslose Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich, die mit viel zu wenig Schutzausrüstung versorgt wurden, zunehmend wütende Selbständige, die vor den Scherben ihrer Existenz stehen. Und dann gibt es die ganz Leisen, um die man sich umso lauter Sorgen machen muss: Kinder und Jugendliche in schwierigen persönlichen Situationen.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig

betreffend: Gewalt an Kindern und Jugendlichen während Covid-19

Auch das Leben der niederösterreichischen Kinder und Jugendlichen hat sich drastisch geändert: Fehlende Distanz und Rückzugsmöglichkeiten sowie finanzielle Sorgen der Eltern und Zukunftsängste führen dazu, dass Spannungen und Konflikte in Familien eskalieren.

Expert_innen befürchten einen Anstieg der körperlichen und sexuellen Gewalt. Sie bemängeln, dass die Gefahren, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, zu lange nicht genug beachtet wurden. Nach dem notwendigen Fokus auf die physische Gesundheit sei es höchste Zeit, auch auf die psychische Gesundheit der Jüngsten zu achten.

Es scheint, als würden die Maßnahmen bezüglich der Covid-19-Pandemie die Situation für Kinder und Jugendliche erschweren. Es seien aufgrund der Ausgangsbeschränkungen Familien in erster Linie unter sich und rund um die Uhr auf teilweise engem Raum zusammen. Privatsphäre ist oft unmöglich geworden. Kinder und Jugendliche können sich kaum unbemerkt an die Beratungsstelle wenden, ohne sich vor den Eltern erklären zu müssen, so die Expertin Petra Sansone, Geschäftsführerin der „Tiroler Kinder und Jugend GmbH“.

Die Situation der Kinder und Jugendlichen muss aufgeklärt werden, um hier evidenzbasiert agieren zu können.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig, folgende

ANFRAGE

1. Wieviele Anrufe, Meldungen und Anfragen bei Schutz- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche des Landes Niederösterreich von Kindern und Jugendlichen gingen im März 2020 ein?

a. Wieviele Anrufe, Meldungen und Anfragen bei Schutz- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche des Landes Niederösterreich von Kindern und Jugendlichen gingen im März 2019 ein?

2. Wieviele Anrufe, Meldungen und Anfragen bei Schutz- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche des Landes Niederösterreich von Kindern und Jugendlichen gingen im April 2020 ein?

a. Wieviele Anrufe, Meldungen und Anfragen bei Schutz- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche des Landes Niederösterreich von Kindern und Jugendlichen gingen im April 2019 ein?

3. Hat das Land Niederösterreich als Folge der Covid-19-Pandemie seine Angebote bezüglich Schutz- und Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche ab 1.03.2020 erweitert?

a) Wenn ja, welche? (Bitte um genaue Angabe der Maßnahmen)
b) Wenn nein, wieso nicht?

4. Wie stellt sich die Situation in den sogenannten Krisen-WGs für Jugendliche in Niederösterreich dar?

a) In welchem Ausmaß sind diese in den Monaten März und April 2020 ausgelastet?
b) In welchem Ausmaß waren diese in den Monaten März und April 2019 ausgelastet?

Mag.a. Kollermann

Beantwortung

Ulrike Königsberger-Ludwig, e.h.
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG

Herrn
Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing
Im Hause

St. Pölten, am 09.06.2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.ª Kollermann. betreffend „Gewalt an Kindern und Jugendlichen während Covid-19“, eingebracht am 30. April 2020, Ltg.-1077/A-5/226-2020, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:
Vorweg erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Terminologie Schutz- und Hilfseinrichtungen, sowie Krisen-WGs nicht in den gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu finden sind. Die Antwort erfolgt unter der Annahme, dass damit Gefährdungsmeldungen gemeint sind, welche an die Bezirksverwaltungsbehörde gerichtet sind, und welche die Abklärung und weiteren Schritte (etwa die Unterbringung in Voller Erziehung) vornimmt. Betreffend die Auslastung wird angenommen, dass die Volle Erziehung, sowie die Kriseninterventionszentren gemeint sind.

Zu 1. und 2.: Im Jahr 2019 (März/April) wurden 125 Maßnahmen der vollen Erziehung durch den KJH-Träger gesetzt, im Jahr 2020 (März/April) waren es 78 Maßnahmen der Vollen Erziehung.
Bei den Gefährdungsabklärungen wurden 2019 im Zeitraum 1/2019 – 4/2019 3397 Fälle verzeichnet. Im selben Zeitraum 2020 waren dies 1684.

Zu 3.: Die Anbieter sind auf fernmündliche Kommunikation umgestiegen und haben ihr Angebot verstärkt auf Telefonie oder Videotelefonie ausgebaut und somit den Kontakt mit den Familien aufrecht gehalten. Die Maßnahmen der Vollen Erziehung wurden unter Einhaltung der jeweils geltenden Vorschriften weiterhin durchgeführt.

Zu 4.: Im März/April 2019 wurden insgesamt 102 Kinder, Im März/April 2020 insgesamt 70 Kinder in Krisenzentren versorgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Königsberger-Ludwig, e.h.

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