Gesundheitsplan 2040+
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an die Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Eva Prischl gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Gesundheitsplan 2040+ – Welche Fragen sind offen, und wer beantwortet sie?
Mit dem Gesundheitsplan 2040+ wird die Gesundheits- und Notfallversorgung in Niederösterreich grundlegend neu organisiert. Im Rettungswesen sollen unter anderem elf bisherige NEF-Standorte ab April 2027 nicht mehr in der bisherigen Form weitergeführt werden. An ihre Stelle sollen neue Versorgungsstrukturen treten, insbesondere durch den Ausbau von RTW-C mit entsprechend qualifizierten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern.
Der Umsetzungsstand des Gesundheitsplans 2040+ war am 7. September 2026 Gegenstand von Beratungen im Gesundheitsausschuss des NÖ Landtages. Im Anschluss erklärten Vertreterinnen und Vertreter der SPÖ sowohl medial als auch in der Landtagssitzung am 24. September 2026, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung weiterhin zahlreiche Fragen offen seien.
Diese Feststellung ist insofern bemerkenswert, als die SPÖ nicht aus der Rolle einer Oppositionspartei heraus agiert. Mit Ihnen, Landesrätin Eva Prischl, stellt sie jenes Mitglied der NÖ Landesregierung, in dessen Zuständigkeitsbereich das Rettungswesen und damit ein wesentlicher Teil der Umsetzung der geplanten Neuorganisation der präklinischen Notfallversorgung fällt.
Wenn nach Ansicht von Vertreterinnen und Vertretern der SPÖ wesentliche Fragen zur Umsetzung des Gesundheitsplans 2040+ weiterhin unbeantwortet sind, ist daher zunächst zu klären, um welche konkreten Fragen es sich handelt. Ebenso ist offenzulegen, welche dieser Fragen in den eigenen Zuständigkeitsbereich der Landesrätin fallen, welche von anderen Regierungsmitgliedern oder Stellen zu beantworten sind und welche Schritte gesetzt wurden, um die erforderlichen Antworten und Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen.
Die politische Verantwortung eines Regierungsmitglieds erschöpft sich nicht darin, bestehende Unklarheiten festzustellen. Soweit diese den eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen, liegt es vielmehr in seiner Verantwortung, für deren Klärung zu sorgen. Soweit andere Ressorts oder Stellen zuständig sind, ist darzulegen, welche Informationen oder Entscheidungen dort noch ausständig sind und welche Schritte gesetzt wurden, um deren rechtzeitige Klärung sicherzustellen.
Dies ist insbesondere mit Blick auf den vorgesehenen Umstellungszeitpunkt im April 2027 von Bedeutung. Bis dahin müssen die für die neuen Versorgungsstrukturen erforderlichen personellen, materiellen und organisatorischen Voraussetzungen tatsächlich geschaffen sein. Dazu zählen insbesondere ausreichend qualifiziertes Personal, Fahrzeuge und medizinisch-technische Ausstattung sowie funktionierende Dienstpläne, Einsatzkonzepte und Schnittstellen zwischen Rettungsorganisationen, Notruf NÖ und den weiteren beteiligten Stellen.
Vor diesem Hintergrund stellt die Gefertigte folgende
Anfrage
1. Welche Fragen zum Gesundheitsplan 2040+ und insbesondere zur Neuorganisation der Notfallversorgung (NEF-Reform, RTW-C-Struktur) sind aus Ihrer Sicht als zuständiges Regierungsmitglied nach dem Gesundheitsausschuss vom 7. September 2026 offengeblieben?
Bitte um vollständige Auflistung.
2. Teilen Sie die öffentlich geäußerte Einschätzung einiger Ihrer Parteikolleg:innen, wonach nach diesem Ausschuss „viele Fragen offen“ geblieben seien?
a) Falls ja, auf welche konkreten Fragen bezieht sich diese Einschätzung?
b) Falls nein, welche Schritte werden Sie setzen, damit Sie sicherstellen, dass diese Ihre Einschätzung auch die SPÖ Niederösterreich erreicht?
3. Welche dieser offenen Fragen fallen gemäß der Geschäftsverteilung der NÖ Landesregierung in Ihren eigenen Zuständigkeitsbereich?
Bitte um Zuordnung je Frage.
4. Welche der offenen Fragen fallen in den Zuständigkeitsbereich anderer Mitglieder der NÖ Landesregierung, der NÖ Landesgesundheitsagentur, des NÖGUS, von Notruf NÖ, der Rettungsorganisationen oder sonstiger Stellen?
Bitte um Zuordnung je Frage.
5. Von welchen dieser Stellen wurden Informationen, Unterlagen oder Antworten, die für die Beantwortung der offenen Fragen erforderlich sind, bisher nicht oder nicht vollständig vorgelegt? Seit wann sind die jeweiligen Informationen ausständig?
6. Welche Informationen und Unterlagen hat Ihr Ressort zur Vorbereitung des Gesundheitsausschusses vom 7. September 2026 bereitgestellt?
7. Bis wann werden Sie die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallenden offenen Fragen beantworten?
Bitte um Angabe eines Zeitplans je Frage.
8. Wie stellt sich der Umsetzungsstand an den elf Standorten dar, an denen die bisherige NEF-Struktur wegfallen soll?
Bitte um gesonderte Darstellung je Standort hinsichtlich Personal, Qualifikation, Dienstplanabdeckung, Fahrzeugen, medizinisch-technischer Ausstattung und organisatorischer Voraussetzungen.
9. Wie viele entsprechend qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden für die vorgesehenen RTW-C-Strukturen im April 2027 benötigt und wie viele stehen dafür derzeit tatsächlich zur Verfügung?
10. Welche konkreten Schritte haben Sie seit dem Gesundheitsausschuss vom 7. September 2026 gesetzt, um Antworten auf die noch offenen Fragen von den jeweils zuständigen Stellen einzuholen?
Bitte um Angabe, gegenüber wem, wann und in welcher Form (insbesondere Schreiben, Besprechungen oder Fristsetzungen) diese Schritte gesetzt wurden.
11. Haben Sie die offenen Fragen in der NÖ Landesregierung, im NÖGUS bzw. in dessen Gremien oder gegenüber den jeweils zuständigen Regierungsmitgliedern thematisiert?
a) Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b) Falls nein, warum nicht?
12. Welche Fristen haben Sie für die Beantwortung der noch offenen Fragen gesetzt und welche Schritte werden Sie setzen, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden?
13. Wie und in welchen Abständen werden Sie den NÖ Landtag bis April 2027 über den Umsetzungsstand der Neuorganisation der Notfallversorgung informieren?