Fluglärm-Belastung in NÖ
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig
gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Die Fluglärm-Belastung in Niederösterreich und deren gesundheitliche Auswirkungen
Während die Corona-Pandemie langsam abflacht, steigen wieder die Belastungen durch den Fluglärm in Niederösterreich. 2019 gab es rund 75.000 Starts und Landungen zwischen 19h und 6h, davon über 24.000 zwischen 22h und 6h – im Schnitt heißt das: 66 mal Lärm pro Nacht. Rezente Studien legen nahe, dass gerade Nachtfluglärm schon ab wenigen Überflügen erhebliche gesundheitsschädliche Folgen (Herz- /Kreislauf, psychische Erkrankungen wie Depressionen) nach sich ziehen kann und somit sowohl individuelles Leid als auch Kosten für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem verursachen. Die Gesundheitsversorgung der Niederösterreicher_innen liegt in Ihrem Aufgabenbereich.
Nachtflugverbote erscheinen notwendig und sinnvoll. Darüber hinaus sind Lärmquoten oder weitere Kapazitätsbeschränkungen etwa in den Randzeiten und an Wochenenden zu überlegen. Ein vergleichbares striktes Nachtflugverbot existiert beispielsweise auch schon in Zürich, wo dennoch höhere Kapazitäten abgewickelt werden.
Wegen des oben genannten Bedrohungspotenzials bezüglich der Gesundheit der Niederösterreicher_innen, stellt die Gefertigte folgende
ANFRAGE
- Wie argumentieren Sie als verantwortliche Gesundheitsslandesrätin die Schlechterstellung und damit Ungleichbehandlung der NÖ Bevölkerung im Umland des Flughafens in Bezug auf Nachtfluglärm und daraus folgende Gesundheitsschäden?
- Wie sieht hier Ihre konkrete Positionierung zu einer vollständigen Nachtflugsperre für geplante Flüge von 22-6h am Flughafen Wien aus?
- Was gedenken Sie als NÖ Gesundheitslandesrätin zu tun, um die Gesundheit der Niederösterreicher_innen in Bezug auf Nachtflüge zukünftig besser zu schützen und die Schlechterstellung und Ungleichbehandlung zu beenden?
Beantwortung
Ulrike Königsberger-Ludwig
Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung
Herrn
Präsidenten
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
im Hause
St. Pölten, am 10. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!
Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.ª Kollermann betreffend Die Fluglärm-Belastung in Niederösterreich und deren gesundheitliche Auswirkungen, Ltg.-2012/A-5/440-2022 an mich gerichtete Fragen darf ich mitteilen, dass nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung keine Zuständigkeit meines Ressorts vorliegt.
Aus gesundheitlicher Sicht ist es jedenfalls geboten, die existierenden europa- rechtlichen, bundesrechtlichen sowie vertraglichen Standards, definierten Höchst- werte und Schutzniveaus einzuhalten. Meines Wissens nach wurde beispielsweise auf Bundesebene eine Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung (LuLärmIV) erlassen und es existiert ein Mediationsvertrag, in dem eine Beschränkung des Flugverkehrs während der Nachtsunden vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Königsberger-Ludwig e.h.