Fährbetrieb in Mautern als Schlag gegen die
regionale Wirtschaft
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer MA, Landesrat für Infrastruktur und Sport gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Fährbetrieb in Mautern als Schlag gegen die regionale Wirtschaft
Die Instandsetzungsarbeiten der aktuellen Donaubrücke Stein-Mautern haben zur Folge, dass eine Querung der Donau über die Brücke über längere Zeit nicht möglich sein wird. Kolportiert wird, dass ein Fährbetrieb eingerichtet werden soll, um Überfahrten (mit dem Fahrrad) bzw. einen Übergang für Fußgänger:innen zu ermöglichen. Dies ist für dort ansässige Bevölkerung und Wirtschaft fast schon ein Schlag ins Gesicht. Im Zuge der Planung wurde nämlich eine Ersatzbrücke versprochen, um die möglichen Ausfälle und Unannehmlichkeiten zu kompensieren. Vor allem der sanfte Tourismus mit seinen Tausenden Radfahrer:innen, die den attraktiven Donauradweg nutzen, hätte von einer Ersatzbrücke im Zuge der Instandsetzung massiv profitiert. Gerade für die südliche Wachauseite wird hier eine Tür zugeschlagen. Statt der versprochenen Ersatzbrücke soll nun ein Fährbetrieb eingerichtet werden, welcher nur von 7-19:00 im Betrieb ist. Zudem besteht die Befürchtung in der Bevölkerung, dass dieser Fährbetrieb des Öfteren ausfallen wird. Dass Radtourist:innen sich dem Risiko eines am Abend noch verfügbaren Fährbetriebs aussetzen werden, darf bezweifelt werden. Auch Studierende und Personen, die in Krems arbeiten und per Fahrrad von Mautern nach Krems fahren, sind davon betroffen. Es scheint, als hätte die Politik vergessen, die örtliche Bevölkerung und Wirtschaft einzubinden und auch vergessen, welche Komponenten die Wachau am südlichen Donauufer ausmachen. Die Gefertigte stellt daher an Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer folgende
Anfrage
1. Aufgrund welcher Entscheidungsgrundlage wurde auf eine temporäre Ersatzbrücke verzichtet?
a. Welche Stakeholder aus der Region wurden hier in die Entscheidung mit eingebunden?
b. Welche Entscheidungsträger von Seiten des Landes Niederösterreich wurden in diese Entscheidung mit eingebunden?
2. Zu welchem Zeitpunkt kam es zu einer Entscheidung hinsichtlich eines Fährbetriebs?
3. Welche Kosten entstehen dem Land NÖ durch den Fährbetrieb?
4. Welche Kosten wären auf das Land NÖ bei der Errichtung einer Ersatzbrücke zugekommen?
5. Welche Kosten sind bis dato bei der Instandsetzung der Donaubrücke Stein-Mautern für das Land Niederösterreich angefallen?
6. Welche Kosten sind insgesamt für die Instandsetzung der Donaubrücke Stein-Mautern geplant?
Beantwortung
Udo Landbauer
MA LH-Stellvertreter
Herrn
An den
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
St. Pölten, am 22. Juli 2024
Ltg.-484/XX-2024
BLHSTV-Landbauer- STV-LT-F 015/2024
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Kollermann betreffend „Fährbetrieb in Mautern als Schlag gegen die regionale Wirtschaft“, eingebracht am 27. Juni 2024, Ltg.-484/XX-2024, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese meine Zuständigkeit betreffen und vom Fragerecht umfasst sind, wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2 betreffend Entscheidungsgrundlage und Zeitpunkt eines Verzichts auf eine temporäre Ersatzbrücke darf ich ausführen, dass grundsätzlich eine Behelfsbrücke als Querungshilfe angedacht wurde. Bei mehreren Informationsveranstaltungen in Krems und Mautern wurde die Behelfsbrücke aus Kostengründen durch die Bevölkerung immer wieder hinterfragt bzw. wurden auch Fragen zu kostengünstigeren Varianten (u. a. Fährbetrieb) gestellt.
Letztendlich waren die angebotenen Kosten für die Behelfsbrücke um 77% höher als die Kostenschätzung. Im Hinblick auf die Grundsätze der Verwaltung insbesondere auf den sparsamen Einsatz von Steuergeldern wurden alternative Lösungsansätze gesucht. Vor Herbeiführung einer Entscheidung war es zunächst erforderlich, umsetzbare Alternativen für eine anstehende Diskussion mit den Stakeholdern zu erarbeiten.
Von Seiten des Landes waren die politisch und technisch erforderlichen Entscheidungsträger des Ressorts für Infrastruktur in die Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen eingebunden. Die Entscheidung hinsichtlich Fährbetrieb wird nach Angebotsprüfung und nach Information und Abstimmung mit den Gemeinden getroffen. Zu den Fragen 3 bis 6 betreffend die Projektkosten zur Instandsetzung der Donaubrücke Stein-Mautern darf ich darlegen, dass die angebotenen Kosten für den Fährbetrieb über die gesamte Bauzeit jedenfalls unter den geschätzten Kosten von EUR 10,5 Mio. liegen, während die Kosten für die Behelfsbrücke ca. EUR 35,3 Mio. (inkl. USt) betragen würden. Bis Juni 2024 sind für das Projekt Instandsetzung Donaubrücke Stein-Mautern Kosten iHv EUR 1.378.441,- entstanden. Insgesamt betragen die voraussichtlichen Gesamtbaukosten für Projekt rund EUR 100 Mio..
Mit freundlichen Grüßen
Udo Landbauer
LH-Stellvertreter