Europa hörbar machen

28. Mai 2025

Antrag

der Abgeordneten Mag.a Collini, Weninger, Mag. Hofer-Gruber und Mag.a Kollermann gemäß § 32 LGO 2001
betreffend: Europa hörbar machen: Rederecht für Abgeordnete des europäischen Parlaments im NÖ Landtag

Die Europäische Union nimmt zunehmend Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger, auch auf Landesebene. Viele Rechtsakte, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Regionalförderung, Digitalisierung und Energie, haben unmittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung und Verwaltung der Bundesländer. Da Abgeordnete des Europäischen Parlaments (MdEP) demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sind und auch für spezifische Regionen zuständig sein können, erscheint es sinnvoll, diesen eine Möglichkeit zur Information und zum Austausch im Rahmen der Landtagssitzungen zu geben. In einigen anderen Bundesländern, wie z. B. dem Landtag von Vorarlberg oder dem Landtag der Steiermark, existieren bereits Regelungen, die es MdEP erlauben, im Rahmen bestimmter Tagesordnungspunkte das Wort zu ergreifen. Dies fördert die europäische Integration, die Transparenz sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung. Die Gefertigten stellen daher den

Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen: „Die österreichischen Abgeordneten des europäischen Parlaments erhalten ein Rederecht im Landtag. Dazu wird folgender Paragraf 57a in die LGO 2001 eingefügt: § 57a – Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Art. 23a B-VG sind berechtigt, an jenen Sitzungen des Landtages teilzunehmen, in denen der EU-Bericht – Bericht über die finanziellen Auswirkungen der EU-Mitgliedschaft behandelt wird. Sie dürfen zu diesem Verhandlungsgegenstand höchstens zweimal das Wort ergreifen. Tagesordnungspunkte, zu denen Mitgliedern des Europäischen Parlaments ein Rederecht zusteht, sind in der Tagesordnung der jeweiligen Landtagssitzung ausdrücklich zu kennzeichnen.“

Der Herr Präsident wird ersucht, diesen Antrag dem Rechts- und Verfassungs-Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen.

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