EU-Förderungen im ländlichen Raum

25. Februar 2020

Der ländliche Raum drückt für unterschiedliche Gruppen Unterschiedliches aus: Ländliche Idylle auf der einen Seite der Pole, im Stich gelassene Abwanderungsregion auf der anderen. Dazwischen liegt viel Niederösterreich. Die Europäische Union hat unter anderem das Ziel, die Regionen zu stärken und ihre Entwicklung zu begünstigen. Unsere Frage zielt darauf ab, ob die Landesregierung die bestehenden Möglichkeiten auch voll ausschöpft oder abseits der Landwirtschaftsförderungen womöglich auf weitere Bereiche vergisst.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landesrätin Bildung, Familien und Soziales Mag.a. Christiane Teschl-Hofmeister

betreffend: EU-Förderungen für Sozialinvestitionen im ländlichen Raum – Kommt das Geld dort an, wo es gebraucht wird?

Dass EU-Förderungen aus dem EU-Budget für Agrarpolitik zur Weiterentwicklung des ländlichen Raumes verwendet werden, ist hinlänglich bekannt und zu begrüßen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, einen Teil für soziale Dienstleistungen, z.B. Kinderbetreuungs-, Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, zu investieren, Unter transparenzdatenbank.at werden die Förderungsempfänger_innen für diese sozialpolitischen Projekte zur Förderung dörflicher und ländlicher Strukturen ausgewiesen. Doch scheint im Bereich der sozialen Dienstleistung
im EU-Haushaltsjahr (EU-HHJ) 2018 für Niederösterreich nichts auf. Im EU-Haushaltsjahr (EU-HHJ) 2017 wurde immerhin das ÖSTERREICHISCHE ROTE KREUZ, LANDESVERBAND NIEDERÖSTERREICH mit 10.711,62 EUR gefördert.

Durch diese Fakten stellt sich die Frage, ob in Niederösterreich auch wirklich der Fokus auf die Förderung des ländlichen Raumes liegt, oder ob hier die Landesregierung Niederösterreich nicht alle Möglichkeiten ausschöpft, in soziale Dienstleistungen, z.B. Kinderbetreuungs-, Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, zu investieren. Dies muss jedenfalls von Seiten der Landesregierung dargelegt und offengelegt werden.

Wenn Mittel für den ländlichen Raum vorgesehen sind, müssen diese auch zwingend diesen Regionen zugutekommen. Zudem muss sich das Land Niederösterreich dafür einsetzen, alle Mittel, welche für Niederösterreich vorgesehen sind, abzuholen, damit der ländliche Raum hinsichtlich der Sozialinvestitionen optimal gefördert werden kann.

Aus diesen Gründen stellt die Gefertigte an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister, nachstehende

Anfrage

1. Welche Projekte wurden bisher in der aktuellen Förderperiode in der Vorhabensart „Soziale Angelegenheiten“ (Nummer 7.4.1 ) in Niederösterreich gefördert? Bitte um Aufgliederung für jedes Projekt nach Jahr, Projektstandort, Fördersumme, Co- Finanzierungssumme durch das Land, Zuordnung zu Fördergegenstand.

2. Wie viele Mittel können aktuell noch abgeholt werden und wie viel davon werden von Seiten des Landes bereitgestellt? Bitte um Aufgliederung nach Fördergegenstand im Bereich „Soziale Angelegenheiten“.

3. Wie sah das Ausschreibungsprozedere von Seiten des Landes aus? Bitte um Aufgliederung nach Fördergegenstand 1-5 im Bereich „Soziale Angelegenheiten“.
a. Wann waren die jeweiligen Stichtage für die Einreichung für Projektanträge?
b. Wann wurden die Stichtage veröffentlicht?
c. Wo wurden die Ausschreibungen bzw. Stichtage ausgeschrieben?
d. Welche Institutionen erhielten eine explizite Einladung sich zu beteiligen?
e. Wie viele Projekte wurden jeweils eingereicht?
f. Wie viele Punkte erreichten die Projekte jeweils (im Vergleich zu den schlussendlich geförderten Projekten)?
g. Gab es zusätzliche Aufrufe (Calls) für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche bzw. zur spezifischen Schwerpunktsetzung?
i. Wenn ja, welche Themenbereiche waren diese und warum wurden diese jeweiligen Themenbereiche ausgewählt?
ii. Wenn ja, wann waren die Stichtage für die Einreichung dieser speziellen Projekte?
iii. Wenn ja, wann wurden die Stichtage veröffentlicht?
iv. Wenn ja, wo wurden die Ausschreibungen bzw. Stichtage ausgeschrieben?
v. Wenn ja, welche Institutionen erhielten eine explizite Einladung sich zu beteiligen?
vi. Wenn ja, wie viele Projekte wurden jeweils eingereicht?
vii. Wenn ja, wie viele Punkte erreichten die Projekte jeweils (im Vergleich zu den schlussendlich geförderten Projekten)?
viii. Wenn nein, warum nicht?

4. Im Gesundheitsbereich muss „die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission (Gremium bestehend aus Bund, Land, Sozialversicherung) (…)“ den Projekten zustimmen. Wie ist diese für Niederösterreich zusammengesetzt bzw. welche Personen waren und sind darin vertreten und haben entsprechende Entscheidungen über Projektförderungen zugestimmt?

5. Welche Entscheidungsgremien gibt und gab es in den anderen Förderungsgegenständen und wie sind diese zusammengesetzt bzw. welche Personen waren und sind in diesen Gremien vertreten?

6. In anderen Bundesländern gab es konkrete Richtlinien für die Umsetzung der Förderung von Projekten im Rahmen des österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 mit der Vorhabensart 7.4.1 – Soziale Angelegenheiten. Gibt es eine solche Richtlinie auch für Niederösterreich?
a. Wenn ja, wo kann diese öffentlich eingesehen werden? Bitte um Bereitstellung dieser Richtlinie(n) in dieser Anfragebeantwortung
b. Wenn nein, warum nicht?

Mag.a. Kollermann

Beantwortung

page1image1787936

 

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 26. März 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „EU-Förderungen für Sozialinvestitionen im ländlichen Raum – Kommt das Geld dort an, wo es gebrauchtwird?“, eingebracht am 25. Februar 2020, Ltg. 1029/A-5/215-2020, darf ich Folgendes mitteilen:

Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten.

Insgesamt stehen € 56.348.282,00 an Fördermitteln für Projekte im Bereich derKinderbetreuung zur Verfügung. Davon werden 50,57% vom Land NÖ bereitgestellt.Die Summe der bereits vergebenen Fördermittel beträgt € 52.745.670,50, weshalb noch € 3.602.611,50 zur Verwendung freistehen.

Eine Auflistung der einzelnen, geförderten Projekte ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Die Ausschreibung des Förderprogrammes sowie die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Landes NÖ erfolgte auf der Website des Landes NÖ unter folgendem Link: http://www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/ELER___Soziale_Angelegenheiten_(Foerd erungsgegenstaende_1.html

Es erging weder eine Einladung an bestimmte Institutionen, sich an dem Förderprogramm zu beteiligen, noch gab es zusätzliche Aufrufe für besonders relevante und vordringliche Themenbereiche bzw. zur spezifischen Schwerpunktsetzung.

Als jeweilige Stichtage für die Einreichung der Förderanträge wurden festgesetzt:

– 6. April 2018
– 3. September 2018
– 25. März 2019
– 7. Oktober 2019 sowie der
– 15. Juni 2020.

Die Veröffentlichung des nächsten Stichtages erfolgte immer nach der jeweiligen Genehmigungssitzung, welche etwa 2-4 Wochen nach dem letzten Stichtag stattfindet.

Da die ELER-Förderfähigkeit von Interessenten bereits in einem Vorverfahren geprüft wurde, sind nur förderbare Anträge für insgesamt 33 Projekte eingelangt.

Die Entscheidung über den Förderungsantrag für Projekte im Bereich der Kinderbetreuung erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, welches sich aus folgenden Personen zusammensetzt:

–  Mag. Josef Staar (Abteilungsleiter K4/K5 / Schulen und Kindergärten)

–  Dipl.-Ing. Josef Bichler (Abteilungsleiter BD6 / Landeshochbau)

–  Dipl.-Ing. Gottfried Angerler (LF3/ Landwirtschaftsförderung)

–  Ing. Heinz Kienast (BD6 / Landeshochbau)

–  Rudolf Flick (K4/K5 / Schulen und Kindergärten), später ersetzt durch Mario Weissinger (K4/K5 / Schulen und Kindergärten)

Es kann für weitere Gremiumssitzungen ein Vertreter bzw. eine Vertreterin namhaft gemacht werden. Das Gremium ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens drei der stimmberechtigten Personen bzw. deren VertreterInnen anwesend sind.

Um ein positives Abstimmungsergebnis zu erzielen, zählt die Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters der Abteilung Schulen und Kindergärten.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Teschl-Hofmeister e. h.
Landesrätin

Teilen:
Ideen, Fragen, Anregungen?
UNSERE NEOS-IDEEN FÜR NÖ