Einsparungen im Personalbereich
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Kollermann an die Landeshauptfrau Mag.a Johanna Mikl-Leitner gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Einsparungen im Personalbereich
Auf Bundesebene wird der jüngste Abschluss für den öffentlichen Dienst als historischer Schritt gefeiert: Erstmals sei ein bestehender Gehaltsabschluss aufgeschnürt und neu verhandelt worden, um merkliche Budgetentlastungen zu erzielen. Öffentlich wird von über 310 Millionen Euro Einsparungen im Jahr 2026 gesprochen – verbunden mit dem Anspruch, dass der öffentliche Dienst einen substanziellen Beitrag zur Budgetsanierung leistet. Auch in Niederösterreich wird kommuniziert, dass die Dienstrechts-Novelle 2025 Entlastungen im Personalbereich bringen und damit die Landesfinanzen stabilisieren soll. Es stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß die Abschlüsse das Budget des Landes Niederösterreich entlastet, somit stellt die Gefertigte folgende
Anfrage
- Welche konkret quantifizierten Einsparungen im Personalaufwand des Landes NÖ sollen durch die Dienstrechts-Novelle 2025 bereits im Jahr 2026 wirksam werden?
- Welche budgetwirksamen Strukturmaßnahmen (z. B. Stellenanpassungen, Effizienzsteigerungen, organisatorischer Abbau von Überhängen) sind zur Erzielung dieser Entlastungen vorgesehen und in welcher Höhe?
- Welche Einsparungen werden für die Folgejahre 2027 und 2028 erwartet und wie sind diese in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet?
Beantwortung
Johanna Mikl Leitner
Landeshauptfrau
Herrn
Präsidenten d.
NÖ Landtages
Mag. Karl WILFING
St. Pölten, am 30. Dezember 2025
LH-ML-L-16/151-2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Anfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Einsparungen im Personalbereich“, eingebracht am 20.11.2025, Ltg.-852/XX-2025, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:
Hinsichtlich der „Dienstrechts-Novelle 2025“ als ein Akt der Gesetzgebung und nicht der Vollziehung, wird auf die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse im NÖ Landtag, zuletzt etwa vom 20.11.2025 verwiesen.
Für das Jahr 2026 liegt der Dienstpostenplan in unveränderter Form auf. Im Zuge der breit angelegten Aufgabenkritik des Landes Niederösterreich werden noch einmal alle Verwaltungsabläufe im Detail geprüft. Die Projekte und Verhandlungen laufen derzeit, konkreten Ergebnissen kann daher nicht vorgegriffen werden. Identifizierte Potentiale werden sich gegebenenfalls im Dienstpostenplan bzw. im Budget 2027/2028 niederschlagen, welche beide dem NÖ Landtag zeitgerecht zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Mikl-Leitner eh.