Einen dritten Lockdown
verhindern

2. Dezember 2020

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig betreffend: Einen dritten Lockdown verhindern – Wie sind wir im Land aufgestellt, und welche Learnings nehmen wir mit? Seit Beginn der Pandemie ist man sich einig, dass eine systematische, differenzierte Teststrategie im Umgang mit dem Virus essentiell ist. Schnelle Testergebnisse, ein speditives Contact Tracing und Absonderungsbescheide binnen weniger Tage waren das Ziel. Dann kam der Herbst und rapide steigende Infektionszahlen, und das Land war weit weg von der angestrebten Zielerreichung. Viel zu viele Kontakte konnten nicht zeitnah nachverfolgt werden, was zu einer weiteren Ausbreitung führte und leider auch zu vielen Todesfällen in Niederösterreich

Die auf menschliche Arbeitskraft konzentrierte Kontaktpersonenverfolgung stößt bei aufflammendem Infektionsgeschehen offensichtlich an ihre Grenzen, denn mit der exponentiellen Ausbreitung des Virus kommt ein solch lineares System nicht zurecht. Dementsprechend hat der Bundesrettungskommandat des Roten Kreuzes, Gerry Foitik, bereits im Sommer die notwendige Digitalisierung der Kontaktpersonenverfolgung und der entsprechenden Verwaltungsabläufe eingefordert. Andere Bundesländer, wie z.B. Wien, zeigen beispielsweise mit der Einrichtung eines Chatbots bei der Gesundheitshotline 1450 weitere Möglichkeiten auf. Als wichtige und wesentliche Ergänzung der Teststrategie hat Niederösterreich schon vor einiger Zeit damit begonnen, im niedergelassenen Bereich Antigen-Schnelltests anzubieten. Damit können Testkapazitäten wesentlich erhöht und der zielgerichtete Einsatz der PCR-Tests verstärkt werden. Eine ausreichende Ausstattung des niedergelassenen Bereichs mit solchen Schnelltests ist dafür essentiell. Aber auch die Ausstattung der Pflegeheime und anderer hochsensibler Einrichtungen, in denen sich viele Risiko-Patient_innen aufhalten, ist notwendig. Auch hier braucht es eine entsprechende Ressourcenplanung. Zudem tappen Infizierte, aber auch Kontaktpersonen ohne entsprechende (schriftliche oder mündliche) behördliche Absonderung oft im Dunkeln über die Dauer der notwendigen Absonderung. Nicht nachvollziehbar ist darüberhinaus auch, ob z.B. systematisch am Ende der offiziellen Quarantäne bei Positiv-Getesteten eine medizinische Abklärung in Form eines PCR-Tests stattfindet, oder ob – womöglich aufgrund begrenzter Testkapazitäten – davon Abstand genommen wurde. Selbiges gilt auch für Kontaktpersonen. Für beide Gruppen braucht es nicht nur entsprechende Richtlinien, sondern vor allem auch eine gute Kommunikation, damit die beteiligten Personen wissen, was zu tun ist. Daher stellt die Gefertigte folgende

ANFRAGE

1. Wie war der Stand der offenen Anrufe und offenen, nicht angelegten Akten bei positiv Getesteten, bei den Kontaktpersonen und bei den offenen Absonderungsbescheiden zu folgenden Stichtagen (1.9., 15.9., 1.10., 15.10., 1.11., 15.11. und 30.11.)?

2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Kontaktaufnahme mit positiv Getesteten, ab dem Zeitpunkt der Testung, im Zeitraum 1.10. – 15.10., 15.10. – 31.10., 1.11. – 15.11. und 15.11. – 30.11)? Wir bitten um Einteilung der Personen in folgende 5 Kategorien: weniger als 12 Stunden, 12 – 24 Stunden, 24 – 36 Stunden, 36 – 48 Stunden, über 48 Stunden.

3. Wie viele Personen waren zu den (unter Punkt 1 genannten) Stichtagen im Infektionsteam, im Team von 1450, mit der Bearbeitung von Absonderungsbescheiden oder anderweitig direkt oder indirekt mit der Nachverfolgung bzw. Absonderung betraut? Wir bitten um Auflistung je genannter Gruppe (Team).

4. Ab wann standen welche digitalen Möglichkeiten zur Meldung der Kontaktpersonen zur Verfügung?

5. Wie viel Prozent der positiv Getesteten verwendeten seitdem zur Übermittlung ihrer Kontaktpersonen die digitalen Formulare?

6. Werden weitere Digitalisierungsschritte geprüft?
a. Wenn ja, welche und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?

7. Wie viele Anrufe gingen bei 1450 wöchentliche seit Anfang September ein?

8. Wurden auch im Bereich von 1450 weitere Digitalisierungsschritte, wie z.B. die Verwendung von Chatbots, geprüft?
a. Wenn ja, welche und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?

9. Wie viele Antigen-Schnelltest hat das Land bisher selbst bzw. über ausgelagerte Gesellschaften/Institutionen gekauft bzw. Kosten für den Kauf ersetzt? Wie hoch waren die Kosten, die bisher beim Land angefallen sind? Wie viele Tests werden ggf. auch von Bundesseite zur Verfügung gestellt?

10. Wie viele davon wurden bereits eingesetzt in den einzelnen Bereichen? Bitte um Auflistung getrennt für Landeskliniken (Krankenhauspersonal, Patient_innen), Pflegeeinrichtungen (Personal, Bewohner_innen), niedergelassene Arztordinationen (Personal, Patient_innen).

11. Wie viele der durchgeführten Antigen-Schnelltests waren positiv und wie viele negativ, insbesondere im Bereich der niedergelassenen Arztordinationen?

12. Wie erfolgt die Einmeldung dieser positiven Antigen-Schnelltests im niederösterreichischen System und damit z.B. im Dashboard des Landes? Werden auch negative Testergebnisse gesondert erfasst und wo?

13. Wie viele dieser positiven Antigen-Schnelltests wurden durch einen positiven PCR-Test auch bestätigt?

14. Welche Konsequenz hat ein negativer PCR-Test nach einem positiven Antigen-Schnelltest?

15. Hat das Land die Möglichkeiten, die verfügbaren Testkapazitäten – insbesondere im Bereich der Antigen-Schnelltests – zu steuern und wir wird damit eine möglichst effiziente Verwendung dieser Testkits zu gewährleistet? Hat das Land eine Übersicht über die in den einzelnen kritischen Bereichen verfügbaren Schnelltest-Kapazitäten?

a. Wenn ja, wie sieht diese Steuerungsmöglichkeit aus?
b. Wenn ja, wie sieht die Ausstattung in den einzelnen Bereichen aus?
c. Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass in den einzelnen Bereichen ausreichend Kapazitäten vorhanden sind?
d. Wenn nein, woran scheitert dies?

16. Wie funktioniert die Gesundmeldung gegenüber den positiven Getesteten und in den entsprechenden Datenbanken / Dashboards (z.B. automatisch oder nach (mehrfach) negativem PCR-Test)?

17. Pflege- und medizinisches Personal dürfen lt. neuesten Regelungen trotz einer Covid-Infektion bei einem CT-Wert über 30 arbeiten. ( https://orf.at/stories/3190351 )Wie und wie oft wird dieser CTWert überprüft und durch wen erfolgt die Erlaubnis der Arbeit nachzugehen? In wie vielen Fällen erfolgte in Niederösterreich bisher eine solche Genehmigung?

a. Wäre das im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auf für alle anderen Berufsgruppen denkbar?
b. Wenn ja, wie sehen die entsprechenden Pläne aus?
c. Wenn nein, wieso nicht?

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister
Landesrätin

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 12.01.2021

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Einen dritten Lockdown verhindern – Wie sind wir im Land aufgestellt, und welche Learnings nehmen wir mit?“, eingebracht am 1. Dezember 2020, Ltg.- 1365/A-5/290-2020, an mich gerichteten Fragen beantworte ich, soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:

1. Wie war der Stand der offenen Anrufe und offenen, nicht angelegten Akten bei positiv Getesteten, bei den Kontaktpersonen und bei den offenen Absonderungsbescheiden zu folgenden Stichtagen (1.9., 15.9., 1.10., 15.10., 1.11., 15.11. und 30.11.)?

Zu den genannten Stichtagen gab es keine offenen Anrufe oder nicht angelegten Akten im M-EPI (Meldung – epidemiologisches Informationssystem) bei positiv getesteten Personen (unter „offen“ wird ein Zeitraum von länger als 24 Stunden ab Kenntniserlangung der Behörde verstanden).

2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Kontaktaufnahme mit positiv Getesteten, ab dem Zeitpunkt der Testung, im Zeitraum 1.10. – 15.10., 15.10. – 31.10., 1.11. – 15.11. und 15.11. – 30.11)? Wir bitten um Einteilung der Personen in folgende 5 Kategorien: weniger als 12 Stunden, 12 – 24 Stunden, 24 – 36 Stunden, 36 – 48 Stunden, über 48 Stunden.

Die durchschnittliche Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Personen lag in den genannten Zeiträumen immer unter 24 Stunden. Weiters wurden und werden alle positiv getesteten Personen – sofern die entsprechenden Daten vorhanden sind – immer umgehend von ihrem positiven Testergebnis per SMS und/oder E-Mail benachrichtigt:

Ihr PCR-Testergebnis der Probeentnahme vom 01.01.2021 ist online verfügbar unter https://www.144.at/covid-ergebnis

COVID-Test für XY, geb. am XX ist POSITIV!

Bitte begeben Sie sich und Ihre Haushaltsangehörigen mit denen Sie Kontakt hatten bzw. haben umgehend in Heimquarantäne. Die zuständige Gesundheitsbehörde meldet sich bei Ihnen. Es ist nicht erforderlich aktiv Kontakt mit der Gesundheitsbehörde aufzunehmen.

Mit dem Bescheid wurde Ihnen ein Kontaktpersonenerhebungsformular übermittelt, dies können Sie auch unter dem Link www.noe.gv.at/Kontaktpersonenermittlung abrufen.

Bitte füllen Sie es vollständig elektronisch aus und achten Sie insbesondere darauf die Kontaktdaten Ihrer Kontaktpersonen anzugeben (E-Mail und Telefon). Halten Sie das ausgefüllte Formular zur Übermittlung an Ihre Gesundheitsbehörde bereit.

Ihre Bezirksverwaltungsbehörde

3. Wie viele Personen waren zu den (unter Punkt 1 genannten) Stichtagen im

Infektionsteam, im Team von 1450, mit der Bearbeitung von Absonderungsbescheiden oder anderweitig direkt oder indirekt mit der Nachverfolgung bzw. Absonderung betraut? Wir bitten um Auflistung je genannter Gruppe (Team).

Der Begriff „Infektionsteam“ ist unbekannt.

Im Team von 1450 waren am

01.09 212 MitarbeiterInnen 15.09. 207 MitarbeiterInnen 01.10. 239 MitarbeiterInnen 15.10. 263 MitarbeiterInnen 01.11. 249 MitarbeiterInnen 15.11. 260 MitarbeiterInnen 30.11. 259 MitarbeiterInnen beschäftigt.

Mit der Bearbeitung von Absonderungsbescheiden oder anderweitig direkt oder indirekt mit der Nachverfolgung bzw. Absonderung waren im Oktober und November 2020 933,25 VZÄ betraut.

Im Sanitätsstab NÖ haben im Oktober und November 2020 32 Personen ihren Dienst versehen.

4. Ab wann standen welche digitalen Möglichkeiten zur Meldung der Kontaktpersonen zur Verfügung?

Das PDF-Formular ist seit 19.10.2020 online und als Anhang den Bescheiden beigefügt.

Das Online-Formular kann seit 01.12.2020 direkt Online von den BürgerInnen befüllt werden.

Das Excel-Formular für die Schulen ist seit 24.10.2020 in Verwendung.

Das Excel-Formular für die LGA ist seit 12.12.2020 und das Excel-Formular für die KJH-Einrichtungen seit 01.12.2020 verfügbar.

5. Wie viel Prozent der positiv Getesteten verwendeten seitdem zur Übermittlung ihrer Kontaktpersonen die digitalen Formulare?

Seit 19.10.2020 wurden mit Stand 07.01.2021 46.612 Personen in NÖ positiv getestet. 36% der positiv getesteten Personen haben das Kontaktpersonenformular digital übermittelt und die Daten wurden automatisiert ins M-EPI übernommen.

6. Werden weitere Digitalisierungsschritte geprüft?
a. Wenn ja, welche und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?

Aktuell sind ua. bereits folgende Digitalisierungsschritte umgesetzt:

  •  Einspielung der ELS-Meldungen
  •  Befundübernahme (amtl. Testungen und EMS-Befunde)
  •  Bescheiderstellung
  •  Übernahme der Kontaktpersonenformulare
  •  SMS/E-Mail Benachrichtigung über Befundergebnisse bzw. Anmeldungzur PCR-Testung
  •  Anmeldung zur PCR-TestungDerzeit wird geprüft, ob es die Anzahl der „Krank- bzw. Gesundmeldungen“ über das Onlineformular notwendig macht, diese auch automatisiert in das M-EPI zu übernehmen.Weiters wird geprüft, ob eine Anbindung des M-EPI an den E-Impfpass möglich ist. 

7. Wie viele Anrufe gingen bei 1450 wöchentliche seit Anfang September ein?

KWOCHE/ANZAHL

36  6.126

37  9.643

38  16.700

39  13.604

40  11.095

41  11.441

42  10.596

43  15.523

44  18.094

45  24.556

46  22.045

47  18.804

48  13.464

49  11.593

50  10.432

8. Wurden auch im Bereich von 1450 weitere Digitalisierungsschritte, wie z.B. die Verwendung von Chatbots, geprüft?
a. Wenn ja, welche und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
b. Wenn nein, warum nicht?

Wir haben uns eingehend mit der Umsetzung von Chatbots auch in Bezug auf einen Einsatz im Bereich 1450 beschäftigt. Laut Betreiber können damit nur allgemeine Fragen beantwortet werden (Welche Symptome betreffen COVID, Wo kann ich anrufen, Wer ist für was zuständig…?). Bei der Einmeldung von Verdachtsfällen, Abfrage von Ergebnissen — also den Kernaufgaben von 1450 — unterstützt ein Chatbot, wie er hierorts bekannt ist nicht. Die Use-Cases im Bereich Corona dafür sind so speziell, dass ein Chatbot hier kaum Abhilfe bzw. Entlastung schafft.

Auf Grund der personellen Besetzung in Niederösterreich ist es auch nicht notwendig, den Kontakt mit einer „richtigen“ Person durch einen Chatbot zu ersetzen.

9. Wie viele Antigen-Schnelltest hat das Land bisher selbst bzw. über ausgelagerte Gesellschaften/Institutionen gekauft bzw. Kosten für den Kauf ersetzt? Wie hoch waren die Kosten, die bisher beim Land angefallen sind? Wie viele Tests werden ggf. auch von Bundesseite zur Verfügung gestellt?

Antigen-Schnelltests werden vom Land-NÖ nicht für behördliche Testungen eingesetzt. Es wurden bisher insgesamt 20.500 Antigen-Schnelltests

angekauft (Kosten: € 232.891,20). Die Kosten werden beim Bund zur Refundierung eingereicht.

10. Wie viele davon wurden bereits eingesetzt in den einzelnen Bereichen? Bitte um Auflistung getrennt für Landeskliniken (Krankenhauspersonal, Patient_innen), Pflegeeinrichtungen (Personal, Bewohner_innen), niedergelassene Arztordinationen (Personal, Patient_innen).

Die angekauften Antigen-Schnelltests wurden im Bereich der mobilen Pflege eingesetzt. In den erfragten Bereichen kann keine Antwort gegeben werden, da dazu keine Informationen vorliegen bzw. die Erhebung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.

11. Wie viele der durchgeführten Antigen-Schnelltests waren positiv und wie viele negativ, insbesondere im Bereich der niedergelassenen Arztordinationen?

Im M-EPI wurden 3.457 positive Antigen-Schnelltests erfasst.

Es ist kein Rückschluss darauf möglich, wo die positiven Antigenschnelltests durchgeführt wurden (Apotheke, niedergelassene Ärzte, Betriebe/Firmen oä.) bzw. würde das einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen.

Für negative Antigen-Schnelltests besteht keine Meldepflicht, sodass diesbezüglich auch keine valide Gesamtzahl bekannt gegeben werden kann.

Hinsichtlich der „Massentestungen“, welche ebenfalls mit Antigen- Schnelltests durchgeführt wurden, kann mit Stand 06. Jänner 2021 folgende Zahl bekannt gegeben werden: 629.115

Hinsichtlich der Antigen-Testungen in Einrichtungen (Pflegeheime und

Einrichtungen für Chancengleichheit) über das AGES-Screening-Projekt

kann mit Stand 06.01.2021 folgende Zahl mitgeteilt werden: 41.782

12. Wie erfolgt die Einmeldung dieser positiven Antigen-Schnelltests im niederösterreichischen System und damit z.B. im Dashboard des Landes? Werden auch negative Testergebnisse gesondert erfasst und wo?

Die Einmeldung von positiven Antigen-Schnelltests erfolgt über das EMS (Epidemiologisches Meldesystem), durch Anruf bei 1450 oder mittels Online- Formular. Da alle positive Antigen-Tests ohnehin mit einem PCR- T est nachgetestet werden (einzige Ausnahme: symptomatische Kontaktpersonen), ist aus ha. Sicht keine eigene Darstellung dieser Tests erforderlich (Anmerkung: das Land NÖ hat kein eigenes Dashboard).

Wie bereits bei Frage 11 angeführt, besteht für negative Antigen- Schnelltests keine Meldepflicht, sodass diesbezüglich auch keine valide Gesamtzahl bekannt gegeben werden kann. Bei den „Massentestungen“ und den AGES-Screenings werden die negativen Testergebnisse jedoch in der Screening-Datenbank des Bundes erfasst.

13. Wie viele dieser positiven Antigen-Schnelltests wurden durch einen positiven PCR-Test auch bestätigt?

2.543 positive Antigen-Schnelltestergebnisse wurden mit einem PCR-Test als positiv bestätigt (63%).

14. Welche Konsequenz hat ein negativer PCR-Test nach einem positiven Antigen-Schnelltest?

Bei einem negativem PCR-Test nach einem positiven Antigen-Schnelltest, wird ein ausgestellter Absonderungsbescheid als Verdachtsfall wieder aufgehoben.

15. Hat das Land die Möglichkeiten, die verfügbaren Testkapazitäten – insbesondere im Bereich der Antigen-Schnelltests – zu steuern und wir wird damit eine möglichst effiziente Verwendung dieser Testkits zu gewährleistet? Hat das Land eine Übersicht über die in den einzelnen kritischen Bereichen verfügbaren Schnelltest-Kapazitäten?

a. Wenn ja, wie sieht diese Steuerungsmöglichkeit aus?
b. Wenn ja, wie sieht die Ausstattung in den einzelnen Bereichen aus?
c. Wenn nein, wie wird sichergestellt, dass in den einzelnen Bereichen ausreichend Kapazitäten vorhanden sind?
d. Wenn nein, woran scheitert dies?

Die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen, SSMDs sowie seit Anfang des Jahres 2021 auch der Einrichtungen für Chancengleichheit sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Antigen-Schnelltests erfolgt durch den Bund, der damit die AGES betraut hat.

Die Träger können die für sie erforderliche Anzahl an Antigen-Schnelltests selbständig über die Apotheken beziehen und erhalten dafür von der AGES einen Bezugsschein.
Das Land NÖ ist somit in diesem Prozess nicht involviert, wird aber von der AGES über die Anzahl der durchgeführten Antigen-Schnelltests in Kenntnis gesetzt (siehe Frage 11 – bisher 41.782 Tests mit Stand 06.01.2021). Nur allfällige positive Testergebnisse werden im entsprechenden Meldeweg (siehe Frage 12) an die niederösterreichischen Behörden übermittelt. Niedergelassene Ärzte, Betriebe/Firmen etc. können Antigen-Schnelltests in dem für sie erforderlichen Umfang am freien Markt bzw. von den anbietenden Pharma-Firmen (Roche, Abbott etc.) erwerben. Die niedergelassenen Ärzte verrechnen die Leistung (Wareneinsatz + Dienstleistung) mit der ÖGK (über den von der ÖGK ausverhandelten Tarif für Antigen-Schnelltests).

16. Wie funktioniert die Gesundmeldung gegenüber den positiven Getesteten und in den entsprechenden Datenbanken / Dashboards (z.B. automatisch oder nach (mehrfach) negativem PCR-Test)?

Mit Aufhebung des Erkrankungsbescheides durch die Gesundheitsbehörde bzw. durch Zeitablauf. Es ist kein negativer PCR-Test dafür erforderlich – das wäre auch nicht sinnvoll, da bei vielen Menschen ein PCR-Test über Wochen oder sogar Monate nach einer durchgemachten Infektion als positiv anschlägt, obwohl keine Infektiosität mehr gegeben ist.

17. Pflege- und medizinisches Personal dürfen lt. neuesten Regelungen trotz einer Covid-Infektion bei einem CT-Wert über 30 arbeiten. (https://orf.at/stories/3190351/) Wie und wie oft wird dieser CT-Wert überprüft und durch wen erfolgt die Erlaubnis der Arbeit nachzugehen? In wie vielen Fällen erfolgte in Niederösterreich bisher eine solche Genehmigung?

a. Wäre das im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes auf für alle anderen Berufsgruppen denkbar?
b. Wenn ja, wie sehen die entsprechenden Pläne aus?
c. Wenn nein, wieso nicht?

COVID-19 ist die Bezeichnung der Erkrankung, SARS-CoV-2 ist die Bezeichnung des Krankheitserregers. Es liegt somit entweder eine COVID- 19-Erkrankung vor oder eine SARS-CoV-2 Infektion.
Die Vorgaben betreffend Häufigkeit der Testung und Arbeitserlaubnis legt der Bund fest, so auch dass positiv getestete Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen nur bei 48 Stunden Symptomfreiheit und einem PCR-CT- Wert > 30 vom Betreiber eingelassen werden dürfen.

Nach erfolgter behördlichen Genesung des COVID-19-Erkrankten, obliegt es dem Rechtsträger die Voraussetzung für den Einlass der Mitarbeiter zu überprüfen. Eine Genehmigung wird nicht erteilt.

Mit freundlichen Grüßen
LR Ulrike Königsberger-Ludwig e.h.

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