Effektivität und Umsetzung des Projekts zur Kastration

29. April 2026

von Streunerkatzen in Niederösterreich im Lichte bestehender Vollzugsdefizite

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Landesrat Mag. Susanne Rosenkranz gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Effektivität und Umsetzung des Projekts zur Kastration von Streunerkatzen in Niederösterreich im Lichte bestehender Vollzugsdefizite

In Niederösterreich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Katzen mit Freigang, um die unkontrollierte Vermehrung und die Entstehung von Streunerkatzenpopulationen zu verhindern.

Zur Unterstützung der Gemeinden wurde seitens des Landes ein Projekt zur Kastration von Streunerkatzen etabliert, bei dem ein Großteil der Kosten übernommen wird. Gleichzeitig basiert die Teilnahme der Gemeinden auf Freiwilligkeit.

Aktuelle vorliegende Unterlagen sowie Stellungnahmen aus der Praxis zeigen jedoch, dass zwischen den gesetzlich vorgesehenen Zielsetzungen und der tatsächlichen Umsetzung erhebliche Diskrepanzen bestehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass ein beträchtlicher Teil der Gemeinden nicht am Projekt teilnimmt und damit eine flächendeckende Umsetzung nicht sichergestellt ist.

Darüber hinaus wird berichtet, dass die Anzahl der durchgeführten Kastrationen zuletzt rückläufig war und das zur Verfügung gestellte Budget nicht durchgehend dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Gleichzeitig übernehmen vielfach Tierschutzvereine und Privatpersonen Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit das bestehende Modell geeignet ist, die gesetzlich intendierten Ziele tatsächlich zu erreichen, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Effektivität und Umsetzung gesetzt werden.

Die Gefertigte stellt daher folgende

Anfrage

1. Wie bewertet die Landesregierung bzw. die betreffende Landesrätin die Effektivität des bestehenden Projekts zur Kastration von Streunerkatzen im Hinblick auf die nachhaltige Reduktion von Streunerkatzenpopulationen?

2. Wie viele Kastrationen wurden
a) im Jahr 2023,
b) im Jahr 2024 sowie
c) im Jahr 2025 im Rahmen des Projekts durchgeführt?

3. Wie erklärt die Landesrätin den Rückgang der Kastrationszahlen zwischen 2024 und 2025?

4. Welche Maßnahmen wurden bislang gesetzt, um die Teilnahmequote der Gemeinden am Projekt zu erhöhen?

5. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzliche Kastrationspflicht auch in jenen Gemeinden umgesetzt wird, die nicht am Projekt teilnehmen?

6. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Kastrationspflicht wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durchgeführt und welche Ergebnisse ergaben sich daraus?

7. Welche Sanktionen wurden in diesem Zusammenhang bei festgestellten Verstößen verhängt?

8. Wurde seitens der Landesregierung geprüft, eine verpflichtende Teilnahme der Gemeinden am Kastrationsprojekt vorzusehen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

9. Wie hoch waren/sind die budgetierten Mittel für das oben genannten Projekt in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 und wie hoch war jeweils der tatsächliche Mittelverbrauch?

10. Wie erklärt die Landesregierung die Budgetierung für das Jahr 2026 im Verhältnis zum tatsächlichen Mittelbedarf der Vorjahre?

11. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Bedarf für eine flächendeckende Umsetzung des Projekts in Niederösterreich ein?

12. Welche Rolle übernehmen Tierschutzvereine und Privatpersonen derzeit in der praktischen Umsetzung des Projekts?

13. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass laut vorliegenden Berichten wesentliche Teile der Umsetzung durch ehrenamtliche Strukturen getragen werden?

14. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Umsetzung auf Gemeindeebene wurden gesetzt?

15. Wurden alternative Modelle zur Abwicklung des Projekts – insbesondere eine direkte Abwicklung über Tierschutzvereine oder Privatpersonen – geprüft?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

16. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Effektivität und die flächendeckende Umsetzung des Projekts künftig sicherzustellen?

 

 

Beantwortung

Mag. Susanne Rosenkranz
Landesrat

Herrn
Präsidenten des
NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

St. Pölten, am 03. Juni 2026

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann, Ltg.-975/XX-2026, betreffend „Effektivität und Umsetzung des Projekts zur Kastration von Streunerkatzen in Niederösterreich im Lichte bestehender Vollzugsdefizite“, wird binnen offener Frist wie folgt mitgeteilt:

Das Land NÖ setzt im Bereich Streunerkatzen seit vielen Jahren konkrete Maßnahmen und unterstützt Gemeinden, Tierärzte sowie Tierschutzvereine durch das NÖStreunerkatzenkastrations-Förderprojekt aber auch außerhalb mittels Projektförderungen. Die Zahl – der im Rahmen des Förderprojektes kastrierten Streunerkatzen – konnte seit vielen Jahren stabil auf hohem Niveau gehalten werden bzw. teilweise gesteigert werden. Zusätzlich wurden für jeden Bezirk Lebendfallen bereitgestellt, um die Organisationen und Vereine in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.

Die rechtliche Grundlage – insbesondere die Kastrationspflicht von Freigängerkatzen (die Besitzer haben) selbst – ist bundesgesetzlich geregelt. Eine verpflichtende Einbindung der Gemeinden oder ein staatlicher Vollzug würde daher eine Änderung auf Bundesebene benötigen.

Zu Frage 1.) + 2)
Da die Abgrenzung zwischen Streunerkatzen und Freigängerkatzen schwierig bzw. unmöglich ist, liegt keine genaue Gesamtzahl von Katzen ohne Besitzer vor. Nachdem in den vergangenen Jahren jedoch nachweislich bereits rund 4.000 Tiere kastriert wurden, bewerte ich das Projekt persönlich durchaus positiv.

Anzahl nach Abrechnungszeitpunkt:
2023: 1.034 (inkl. 91 Tiere aus 2022)
2024: 1.387 (inkl. 85 Tiere aus 2023)
2025: 1.269 (inkl. 80 Tiere aus 2024)
2026: Jän. – März: 394 (inkl. 214 Tiere aus 2025) Anzahl zum Kastrationszeitpunkt:

2023: 1.028 Tiere
2024: 1.382 Tiere
2025: 1.403 Tiere

Zu Frage 3.)
Der zahlenmäßige Rückgang zwischen 2024 und 2025 ergibt sich nur (formal) aus den Abrechnungen.

Zu Frage 4.)
Die Gemeinden werden jedes Jahr mit jeder Förderausschreibung direkt angeschrieben und informiert. 2025 wurde zusätzlich eine umfassende Informationskampagne „Kastriere 1, Rette 100“ durchgeführt. Die Unterlagen wurden sowohl in Papierform als auch digital bereitgestellt. Außerdem wurde ein Erklärvideo erstellt und auf der Homepage des Landes NÖ veröffentlicht. Die Informationen samt Verlinkungen wurden an Gemeinden, Tierärzte sowie Tierschutzvereine übermittelt. Die Kampagne erfolgte gemeinsam mit zahlreichen Katzenschutzvereinen, wobei sich nicht alle Vereine beteiligt haben. Zusätzlich wurden für jede Bezirkshauptmannschaft zwei Lebendfallen angeschafft, die engagierten Tierschützern zum Ausborgen zur Verfügung stehen. 2026 wurden jene Gemeinden, die bisher nicht teilnehmen, erneut angeschrieben und ersucht, sich im Sinne des Tierschutzes am Projekt zu beteiligen. Das Informationsmaterial wurde nochmals übermittelt.

Zu Frage 5.)
Tierhalter sind verpflichtet, ihre Freigänger-Katzen kastrieren zu lassen. Werden Verstöße bekannt, setzen die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden entsprechende Maßnahmen – von Beratungsgesprächen bis hin zu Strafverfahren. Amtstierärzte stellen Verstöße im Rahmen ihrer Kontrollen oder durch Hinweise Dritter fest. Werden dabei Streunerkatzenpopulationen, also Tiere, die keine Besitzer haben, festgestellt, nehmen die Behörden Kontakt mit Tierschutzorganisationen in der Region auf. Gemeinsam mit der betroffenen Gemeinde und regionalen Tierärzten sollen dann Kastrationen durchgeführt werden.

Die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen, Gemeinden und Tierärzten erfolgt freiwillig. Durch Information und Aufklärung wird versucht, möglichst viele Streunerkatzen im Rahmen des Förderprojekts kastrieren zu lassen. Eine Förderung ist nur für tatsächliche Streunertiere möglich.

Zu Frage 6.)
Freigängerkatzen, das sind Katzen mit Besitzern, werden im Rahmen der routinemäßigen Kontrollen durch die Amtstierärzte (ATA) und Tierärzte mitüberprüft. Streunerkatzen hingegen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können und oftmals nur schwer einzufangen sind, können nicht kontrolliert werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine erfolgte Kastration bei Katzen ausschließlich durch eine klinische Untersuchung festgestellt werden kann.

Zu Frage 7.)
Besitzer von Freigängerkatzen können im Falle von Verstößen gegen die Kastrationspflicht entsprechend belangt werden. In solchen Fällen wurden auch bereits Geldstrafen verhängt. Streunerkatzen hingegen, die keinem Besitzer zugeordnet werden können, können naturgemäß nicht bestraft werden.

Zu Frage 8.)
Selbstverständlich hat das Land eine verpflichtende Teilnahme der Gemeinden geprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass es rechtlich nicht möglich ist. Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Auch die Regelungen zur Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der 2. Tierhaltungsverordnung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Das Land Niederösterreich ist in diesem Bereich ausschließlich im Vollzug tätig.

Darüber hinaus müssen wir auf die Gemeindeautonomie bedacht nehmen. Aus diesen Gründen sind wir zum Schluss gekommen, dass es rechtlich nicht möglich ist, Gemeinden zur Teilnahme beziehungsweise zur verpflichtenden Durchführung von Maßnahmen zu zwingen. Um Gemeinden zu einer verpflichtenden Kastration von Streunerkatzen Niederösterreichische Landesregierung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 2 verpflichten zu können, wären daher entsprechende Änderungen der bundesrechtlichen Grundlagen erforderlich. Trotzdem haben wir die Gemeinden regelmäßig durch unterschiedliche Maßnahmen zur Teilnahme motiviert.

Zu Frage 9.)
In den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 (Rumpfjahr) wurden € 272.000 budgetiert und bisher € 258.581,64 ausgezahlt.

Zu Frage 10.)
Die Budgetierung ergibt sich aus den Erfahrungen der Vorjahre. Es wurden Durchschnittswerte herangezogen.

Zu Frage 11.)
Da die Anzahl der unkastrierten Streunerkatzen nicht bekannt ist, kann dazu keine realistische Schätzung abgegeben werden.

Zu Frage 12.)
Dieses Förderprojekt richtet sich an die Gemeinden, die das Projekt freiwillig gemeinsam mit Tierschutzvereinen, engagierten Personen sowie örtlichen Tierärztinnen und Tierärzten umsetzen. Soweit bekannt, übernehmen vor Ort meist Tierschützer das Einfangen der Tiere, den Transport zum Tierarzt und später das Freilassen am ursprünglichen Ort. Da der genaue Ablauf regional unterschiedlich ist, kann dazu jeweils die betroffene Gemeinde näher Auskunft geben. Die Zusammenarbeit vor Ort funktioniert in der Regel sehr gut. Aus meinem Büro wird dabei immer wieder Unterstützung angeboten und es werden Kontakte vermittelt, damit die Beteiligten gut zusammenarbeiten können.

Zu Frage 13.)
Ein Beauftragen der Amtstierärzte oder anderer amtlicher Organe mit diesen Tätigkeiten wäre mit der derzeitigen personellen Ausstattung und dem Budget des Landes NÖ nicht möglich. Der Tierschutz in Niederösterreich ist – wie auch in anderen Bereichen und Bundesländern – in hohem Maß auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, das wir bestmöglich unterstützen.

Zu Frage 14.)
Maßnahmen zur Verbesserung der internen statistischen Erfassung der Daten wurden gesetzt.

Zu Frage 15.)
Ja, das wurde geprüft. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass das aktuelle Modell die praktikabelste Form der Abwicklung für alle Seiten darstellt.

Zu Frage 16.)
Unterstützung regionaler Projekte von Katzenschutzvereinen im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Susanne Rosenkranz
Landesrat

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