Datenschutz in der NÖ Gesundheit

20. April 2020

Wie kann es sein, dass persönliche Daten ungeschützt durch das Netz verschickt werden sollen? Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit hören in einer Krise nicht auf zu existieren. Gerade dann müssen wir uns als Bürgerinnen und Bürger auf deren Funktionieren verlassen können.

 

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a. Kollermann an Landeshauptfrau-Stv. Dr. Stephan Pernkopf betreffend: Datenschutz in der niederösterreichischen Gesundheitsversorgung

Im Zuge der derzeitigen Convid-19-Pandemie kommt es hinsichtlich des Datenschutzes immer wieder zu Irritationen. So auch von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung im Zuge eines Infoblattes für niedergelassene Ärzte. Niedergelassene Ärzte sollen Patienten zur Testung mit einem formlosen E-mail, das alle persönlichen Daten des Patienten enthält, anmelden. Hier sollen schwere chronische Vorerkrankungen, Alter, sowie zahlreiche persönliche Daten angeführt werden. Das sorgt gemeinsam mit der an anderer Stelle eingeräumten Möglichkeit der Bürgermeister, personenbezogene Infektionsdaten der Gemeindebürger einzusehen, für Irritationen und Unverständnis. Ist der Datenschutz, das Recht auf Privatsphäre, für die Landesregierung gar kein so wertvolles Gut?

Es drängen sich hier einige Fragen auf.

Die Gefertigte stellt daher an Landeshauptfrau-Stv. Dr. Stephan Pernkopf folgende

ANFRAGE

1. Wie stellt die niederösterreichische Landesregierung bzw. der betreffende
Landesrat sicher, dass die Grundsätze der DSGVO im eigenen Wirkungsbereich eingehalten werden?
2. Welche Vorkehrungen trifft die niederösterreichische Landesregierung bzw. der betreffende Landesrat für den Schutz der Daten der NÖ Patient_innen?
3. Wann wird es zu einer datenschutzkonformen, die Evidenz steigernde Erhebung von Diagnosen und diversen Kennzahlen der Gesundheitsökonomie für eine bessere Versorgung der chronisch Kranken, Auslastung der Spitäler, etc. in Niederösterreich kommen?
a) Falls es diese schon gibt, bitte um Angabe und Veröffentlichung selbiger
b) Falls es diese noch nicht gibt, wieso nicht?
4. Wird es nach dem Abklingen der Covid-19-Pandemie von Seiten des Landes Niederösterreich in Zusammenarbeit mit der Landesgesundheitsagentur, ein Projekt geben, welches nicht- personenbezogene, aber auswertbare Daten für eine bessere Kapazitäten- und Versorgungsplanung vorsieht?
a) Wenn ja, wann wird dieses den Landtagsabgeordneten zur Verfügung gestellt?
b) Wenn nein, wieso nicht?
5. Wie sieht der Notfallplan für eine Pandemie aktuell aus und wann, in welcher Form, unter Einbindung welcher Expertengruppen wird dieser an neue Erfordernisse angepasst?
6. Welche Personen sind Mitglieder des Pandemie-Krisenstabs des Landes Niederösterreich?

Mag.a. Kollermann

 


Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf.
LH-Stellvertreter

Herrn Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause
LHSTV-P-L-397/163-2020

St. Pölten, am 28. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Datenschutz in der niederösterreichischen Gesundheitsversorgung“, zu Zahl Ltg.-1057/A-4/137-2020, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:

Für die NÖ Landeskliniken-Holding hat der Schutz personenbezogener Daten einen sehr hohen Stellenwert. Die strengen Vorgaben der EU-DSGVO sowie des nationalen Datenschutzrechts (insbesondere Datenschutzgesetz und Gesundheitstelematikgesetz) werden bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten umgesetzt und deren Einhaltung laufend durch Schulungen und Seminare sowie durch Sensibilisierung der MitarbeiterInnen für spezifische Datenschutzproblemfelder sichergestellt.

In der NÖ Landeskliniken-Holding wurden bereits vor Inkrafttreten der EU-DSGVO die technischen und organisatorischen Prozesse einer datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Evaluierung zugeführt. Auch neue datenschutzrechtliche Anforderungen durchlaufen einen internen Prüfprozess, bevor diese zur Umsetzung freigegeben werden.

Sämtliche Betroffenenrechte (wie Auskunfts- und Löschungsbegehren) werden im gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmen bearbeitet und einer Beantwortung bzw. Löschung zugeführt. Eine allfällige Übermittlung von PatientInnendaten erfolgt unter Einhaltung der (datenschutz)-rechtlichen Bestimmungen. Mit externen Partnern und Dienstleistern, die im Auftrag der NÖ Landeskliniken-Holding mit patientenbezogenen Daten in Berührung kommen, werden Auftragsverarbeiter-Vereinbarungen abgeschlossen.

Die Dokumentation in Krankenhäusern umfasst die Krankenanstalten- Kostenrechnung, die Krankenanstalten-Statistik sowie die Diagnosen- und Leistungsberichte inkl. Intensivbericht und besteht in aktualisierter und weiterentwickelter Form seit 1. Jänner 2004. Sämtliche diesbezügliche Dateninhalte und Prozesse sind gesetzlich oder im Verordnungsrang festgelegt. Die gesetzlichen Grundlagen und Publikationen sind unter anderem auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abrufbar.

Die aktuellen kapazitäts- und versorgungplanerischen Vorgaben fußen auf gesetzlichen (z.B. Art 15a-Vereinbarung) und/oder vertraglichen (Bundes- und Landeszielsteuerungsverträge) Grundlagen und sind unter anderem auf der Website des niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS) einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

Teilen:
Ideen, Fragen, Anregungen?