Das mutmaßliche Versagen der Politik: Pflegeheim Clementinum

26. März 2019

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Kollermann Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Pflegeheim Clementinum und das mutmaßliche Versagen der Politik

Der Falter berichtete in seiner Ausgabe vom 20.3.2019 unter dem Titel „Der Horror im Haus der Barmherzigkeit“, dass nun die Staatsanwaltschaft bezüglich der Vorwürfe von Pflegerinnen Anklage erheben wird. Demnach sollen dort betagte Menschen monatelang körperlich und sexuell misshandelt worden sein. Der entsprechende Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien ist in Vorbereitung. Laut dieser sollen drei Pflegerinnen und ein Pfleger wehrlosen alten Menschen „körperliche und seelische Qualen zugefügt haben“. Soweit der Verdacht.

Diese Gruppe von drei Pflegerinnen und einem Pfleger, so der Vorwurf, habe im Pflegeheim Clementinum monatelang vor den Augen der Belegschaft sadistischen Terror und sexuelle Gewalt ausgeübt. Die Vorgesetzten sollen trotz vieler Hinweise und Warnungen nicht eingeschritten sein.

Leider zeigt dieser Fall, dass hier interne wie externe Kontrollen im niederösterreichischen Pflegewesen versagt haben. Auch hat anscheinend die politische Kontrolle offenbar nicht funktioniert. Noch Monate nach dem Auffliegen der Affäre wurde den Beschuldigten die Pflegebefugnis nicht entzogen. Zwei von ihnen konnten im Wiener Haus Pater Jordan der Salvatorianer weiterarbeiten, obwohl die dort verantwortliche Geschäftsführerin von den Vorwürfen wusste, wie sie selbst zu Protokoll gab.

In diesem Fall gibt es einige ungeklärten Fragen. Aus diesen Gründen stellt die Gefertigte
an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger- Ludwig nachstehende

Anfrage

  1. Ab welchem Zeitpunkt hatte das Amt der niederösterreichischen Landesregierung Kenntnis von den Vorwürfen gegen die drei Pflegerinnen und den einen Pfleger?
  2. Wann, von wem und wo wurden Betroffene und Beschuldigte befragt?
  3. Welche weiteren Maßnahmen wurden, nach Bekanntwerden der Vorwürfe, wann und wie gesetzt?
  4. Wieso wurde – Monate nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe – den Beschuldigten die Pflegebefugnis nicht entzogen?
  5. Wie lautet zurzeit die Ablaufregelung zur Behandlung derartiger Vorfälle?
  6. Im Spätherbst letzten Jahres wurde ein Pfleger, der im Bezirk Tulln tätig war, nach dem Vorbringen ähnlicher Vorwürfe aus dem Landesdienst entlassen.
  7. Wo wurde dieser Pfleger erstmalig – aktenkundig – vorstellig?
  8. Wann, wo und durch wen wurde dieser Pfleger zu seinen Vorwürfen befragt?
  9. Welche Folgeaktivitäten wurden durch die offiziellen Stellen des Landes in dieser Sache veranlasst?
  10. Gab/ Gibt es von Seiten der Landesregierung Bestrebungen, hier weitere Kontrollmechanismen im Pflegebereich aufzubauen, um Fälle, wie im Pflegeheim Clementinum zu verhindern? a. Wenn ja, welche?
    b. Wenn nein, wieso nicht?
  11. Wurde der Fall „Pflegeheim Clementinum“ von Seiten der derzeit verantwortlichen Landesrätin untersucht?
  12. Was ergab die „vertiefende Untersuchung“ aus dem Jahre 2016 von Seiten der damals zuständigen Landesrätin Schwarz?
  13. Wurden die Überprüfungen von Seiten der Landesregierung seit dem Vorfall engmaschiger gestaltet?
    a. Wenn ja, wie konkret?
    b. Wenn nein, wieso nicht?
  14.  Welche Lehren wurden/werden für die Zukunft gezogen?

     

    Mag.a Kollermann

 

 

Beantwortung

Ulrike Königsberger-Ludwig
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG

Herrn Landtagspräsidenten
Mag. Karl Wilfing
Im Hause

St. Pölten, am 01.04.2019

GZ:

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann vom 26.03.2019 betreffend „Pflegeheim Clementinum und das mutmaßliche Versagen der Politik“, Lt.-641/A- 5/127-219, darf ich mitteilen, dass nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung keine Zuständigkeit meines Ressorts vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Königsberger-Ludwig, e.h.

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