COVID-19 Schnelltests für
Schülerinnen und Schüler
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.a. Edith Kollermann an Landesrätin für Bildung, Familien und Soziales Mag.a. Christiane Teschl-Hofmeister
betreffend: COVID-19 Schnelltests für Schülerinnen und Schüler in NÖ
Am 01.06.2021 beschloss die niederösterreichische Landesregierung unter „K4-GV- 1123/042-2021 – COVID-19 Schnelltests für Schülerinnen und Schüler in NÖ“ die weitere Durchführung von COVID-19 Schnelltests für Schülerinnen und Schüler in niederösterreichischen Pflichtschulen und Landesschulen. Schon am Anfang des Jahres gab es Unstimmigkeiten bezüglich dieser Auftragsvergabe.
Während Sie damals in einer ersten Stellungnahme von einer „transparenten Ausschreibung“ sprachen (Auftrag an Covid Fighters – Anton Erber im Interview: „Stehe zu dem, was ich mache“ – NÖN.at (noen.at), gab es eine solche zu keinem Zeitpunkt, wie Sie in einer Anfragebeantwortung bestätigten. (Einsatz von RT-Lamp-Schnelltests an Schulen – Ltg.- 1377/A-5/293-2020 – NÖ Landtag (noe-landtag.gv.at)
Es scheint so, als würde die niederösterreichische Landesregierung wenig Wert auf eine transparente Ausschreibung legen, welche doch dazu dienen sollte, den Bestbieter zu finden.
Aufgrund der immer noch fehlenden Transparenz hinsichtlich der Dokumentation in der 120. Regierungssitzung am Dienstag, 1. Juni 2021 stellt die Gefertigte folgende
ANFRAGE
1. Gab es nun eine Ausschreibung bezüglich des Einsatzes von COVID-19 Schnelltests für Schülerinnen und Schüler in NÖ unter der Bezeichnung „K4-GV-1123/042-2021“?
a. Wenn ja, wo wurde diese kundgemacht?
b. Wenn nein, wieso nicht?
2. Gibt es von Ihrer Seite eine Erklärung für das Vorgeben einer “ transparenten Ausschreibung“ im Dezember/ Jänner 2020/2021, obwohl es diese nicht gab? (vgl.Auftrag an Covid Fighters – Anton Erber im Interview: „Stehe zu dem, was ich mache“ – NÖN.at (noen.at)
3. Wurden Unternehmen zur Angebotslegung eingeladen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welche Frist gab man den Unternehmen, um auf das Angebot zu reagieren?
c. Wenn ja, wurden auch Unternehmen außerhalb Niederösterreichs eingeladen? i. Wenn ja, welche? ii. Wenn nein, wieso nicht?
d. Wenn nein, wieso nicht?
4. Welches Unternehmen erhielt den Zuschlag?
5. Falls eine Angebotslegung vorgesehen war, welche Kriterien wurden mit welcher Gewichtung bewertet?
a. Werden Sie diese Angebotsbewertung öffentlich zugänglich machen?
i. Wenn ja, wo und zu welchem Zeitpunkt?
ii. Wenn nein, wieso nicht?
6. Welches Kosten-Volumen umfasst der Einsatz von Schnelltests pro Monat? (Bitte um Angabe pro Test sowie Anzahl der geplanten Tests pro Monat)
beziehungsweise von Ihnen hinsichtlich dieses Auftrags?
a. Wenn ja, bitte um Weiterleitung?
b. Wenn ja, wird diese veröffentlicht?
c. Wenn nein, wieso nicht?
9. Welche Art von Qualitätssicherung gibt es hier bei der Verwendung der Schnelltests an den Schulen?
Beantwortung
Herr
Landtagspräsident
Mag. Karl Wilfing
Im Hause
St. Pölten, am 15.Juli 2021
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann betreffend „Übersieht die Landesregierung das Problem der abnehmenden „aktiven“ Covid-Impfbereitschaft?“, eingebracht am 15. Juni 2021, Ltg. 1692/A- 5/362-2021, an mich gerichteten Fragen beantworte ich soweit diese in meine Zuständigkeit fallen und vom Anfragerecht umfasst sind, wie folgt:
In Niederösterreich wurde/wird seit Beginn der Impfaktionen der Impfplan des Bundes (NIG) umgesetzt. Die Koordination sowie das Anmeldesystem wurden von der Notruf NÖ übernommen. Zu Beginn wurde lediglich in Pflegeheimen und Krankenhäusern geimpft. Danach hat man sich mit der Ärztekammer darauf geeinigt, Impfordinationen zu definieren.
Für die NÖ Impfstrategie war von vorn herein klar, dass es bei Vorhandensein größerer Impfstoffmengen neben den o.a. Strukturen auch Impfzentren braucht, die eine hohe Durchimpfungsquote – durch langfristig garantierte, hinreichende Öffnungszeiten und mehrere Impflinien pro Impfzentrum – in einem komprimierten Zeitraum ermöglichen.
NÖ liegt mit Stand 14.7. bei einer fiktiven COVID-Durchimpfung von 69%, wenn die erfolgten Erstimpfungen und die gebuchten Erstimpfungen addiert werden.
Mit Stand 14.7. wird erwartet, dass mit Ende Juli 67% der impfbaren Bevölkerung ab 12 Jahren zumindest erstgeimpft sind. Für Ende August wird erwartet, dass rund 70% der impfbaren Bevölkerung ab 12 Jahren vollimmunisiert sind.
Angebotsseitig wird die Bundeskommunikation durch zielgruppenspezifische Bewerbung und niederschwellige Impfangebote ergänzt. Weitere Maßnahmen sind die möglichst flächendeckenden Angebote der Impfung im niedergelassenen Bereich, betrieblichen Impfungen, sowie die NÖ Impfzentren, und die – je nach Möglichkeit – Anpassung der Impfintervalle und Verschiebungen einzelner
T ermine.
Dass (tagesaktuell unterschiedlich) immer Impftermine auf der Buchungsplattform verfügbar sind, liegt auch daran, dass Personen gebuchte Termine teilweise stornieren, da sie z.B. einen besser passenden (regional, zeitlich) finden. Darüber hinaus ist die Impfkoordination bemüht, laufend zeitnahe Termine zur Verfügung zu stellen. Wird in einer Region erkannt, dass Impftermine ausgebucht sind, werden Impfstoffkontingente umgeschichtet und neue Termine in dieser Region publiziert. Damit wird sichergestellt, dass immer mehr Termine als impfwillige Personen zur Verfügung stehen. Dies hebt die Bereitschaft zum Impfen, da höhere Wahlfreiheit gegeben ist.
Wenn einzelne Termine nicht gebucht werden, verfällt der Impfstoff aber nicht, da geöffnete Impfstoffbehältnisse über Wartelisten noch am selben Tag verbraucht werden können und der laufende Betrieb der Impfzentren ungeöffnete Vials am nächsten Tag weiterverimpft werden.
Da nicht alle Impfangebote Niederösterreichs über die Terminbuchungsplattform laufen (z.B. direkte Terminvereinbarung im niedergelassenen Bereich bei J&J, bzw. betriebliches Impfen, Wartelisten, …), hat die Zahl der „nicht gebuchten Termine“ keine Aussagekraft.
Mit freundlichen Grüßen
Königsberger-Ludwig e.h.