Kontingente für
Medizinstudent_innen

27. Mai 2022

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a. Edith Kollermann an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: „Bundesländerkontingente für Medizinstudent_innen“

Laut Universitätsgesetz stehen seit Herbst 2021 Studienplätze der Humanmedizin „für Aufgaben im öffentlichen Interesse“ zur Verfügung. Im Studienjahr 2022/ 2023 entspricht

dies 92 Studienplätzen – nur scheint niemand davon gewusst zu haben. Auch bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz im November 2021 wurde in einer abschließenden Stellungnahme eine gemeinsame Aufstockung der Medizinstudienplätze beschlossen und auch das im Regierungsprogramm angekündigte Landarztstipendium wurde erneut gefordert.

Hier scheint es im Rahmen der Kommunikation zwischen den Ländern und dem Bund zu so manchen Missverständnissen gekommen zu sein. Im April wurden die Kontingente erneut diskutiert, mediale oder politische Aufmerksamkeit erhielt das Thema aber nicht. Konsens war lediglich, dass die Plätze offensichtlich bei den Bundesländern nicht begehrt waren. Erst Anfang Mai schaffte die Regelung es ins öffentliche Bewusstsein. Von Seiten der Bundesländer wurde aber verlautbart, dass zumindest die Gesundheitsabteilungen darüber nicht informiert waren. Auch jegliche Versuche der Rekonstruierung laufen darauf hinaus, dass das Bildungsministerium die Tragweite der Gesetzesänderung nicht ausreichend kommuniziert hat. Das Land Steiermark gibt beispielsweise an, dass die Gespräche zur Kooperation mit der Sigmund-Freud-Universität im Herbst 2021, also mit Gültigkeit des Gesetzes begonnen haben, Studienplätze aus dem Bundeskontingent wurden dagegen keine abgerufen. Auch vollständige Aufschlüsselungen der Abläufe laufen darauf hinaus, dass offensichtlich kein Bewusstsein für die Stipendien vorhanden war.

Aus obigen Gründen stellt die Gefertigte folgende

ANFRAGE

  1. Welche Absprachen gab zwischen dem Land Niederösterreich und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vor der Änderung des Universitätsgesetzes, ob und inwiefern derartige Kontingente gewünscht werden? (Bitte um Angabe der einzelnen Gesprächstermine oder Informationsschreiben inklusive Angabe des Zeitpunktes)
  2. Welche Absprachen gab es mit den Bundesländern und Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ob diese Änderung des §7c als Schaffung eines sogenannten Landarztstipendiums betrachtet werden kann? (Bitte um Angabe der einzelnen Gesprächstermine oder Informationsschreiben inklusive Angabe des Zeitpunktes)
  3. Welche Informationsschreiben wurden nach Einführung der Kontingente an das Land Niederösterreich vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. aus dem Bildungsministerium übermittelt, um die Bedeutung dieser Gesetzesänderung zu vermitteln? (Bitte um Angabe der einzelnen Übermittlungsdaten und Schreiben)
  4. Welche Maßnahmen sind nunmehr vorgesehen, um die Bundesländerkontingente in Zukunft zur Sicherung der landärztlichen Versorgung zu behandeln?
  5. Wie viele zukünftige Mediziner_innen sollen durch diese Bundesländerkontingente für Niederösterreich ausgebildet werden und wie wird sichergestellt, in welchen Positionen diese schließlich tätig werden?

 

Beantwortung

Dr. Stephan Pernkopf
LH-Stellvertreter

Herrn Präsident
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause
LHSTV-P-L-397/267-2022

St. Pölten, am 5. Juli 2022

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Bundesländerkontingente für Medizinstudent_innen“, zu Zahl Ltg.-2117/A-4/319-2022, darf ich festhalten, dass meinerseits keine Zuständigkeit gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.

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