Blau-gelber Teuerungsausgleich 2022

30. März 2022

Dringlichkeitsantrag

der Abgeordneten Pfister, Mag. Collini, MA, Hundsmüller, Mag. Hofer-Gruber, Mag.Samwald, Mag.a. Kollermann, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, Mag.a. Scheele, Schindele, Schmidt, Mag. a. Suchan-Mayr, Weninger, Wiesinger und Windholz, MSc

gemäß § 33 Abs. 1 LGO 2001

betreffend: Blau-gelber Teuerungsausgleich 2022 – treffsichere, unbürokratische und schnelle Unterstützung für die Niederösterreicher*innen

Zur Dringlichkeit:

Die Teuerungswelle bricht über Österreich herein und macht auch vor den niederösterreichischen Landsleuten nicht halt. Die steigenden Treibstoff- und Energiepreise haben in Österreich bereits im Dezember 2021 für eine hohe Inflationsrate von 4,3 Prozent gesorgt. Im Euroraum erreichte die Inflation mit 5,0 Prozent sogar den höchsten Wert seit Beginn der Statistik 1997. Damit liegt die Inflationsrate weit mehr als doppelt so hoch wie das Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB), die mittelfristig eine Rate von 2,0 Prozent als optimalen Wert für die Wirtschaft anpeilt.

Die steigenden Strom- und Energiekosten stellen insbesondere für Privathaushalte mit niedrigen Haushaltseinkommen eine enorme Herausforderung dar. Wie die Kronen Zeitung berichtete, haben heuer bereits 43 Energieanbieter den Strompreis angehoben. Die Bandbreite liegt dabei zwischen plus sechs und plus 243 Prozent. Umgerechnet auf einen Durchschnittshaushalt, bedeutet dies Mehrkosten von jährlich rund € 500,–. Eine Beruhigung der Märkte ist in nächster Zeit nicht in Sicht. Der monatliche Blick auf die Stromrechnung wird für viele unserer Landsleute damit zum Alptraum.

Auch ein Blick auf den Strompreisindex (1) der österreichischen Energieagentur zeigt im März 2022, dass sich die Strompreise im Vergleich zum März 2021 mehr als verdoppelt haben und um ca. 139% gestiegen sind. Mit weiteren Preissteigerungen ist laut ExpertInnen in den nächsten Monaten zu rechnen.

Es ist daher dringend geboten, jetzt zu handeln und vor allem jene Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern rasch und unbürokratisch zu unterstützen, welche aufgrund ihres niedrigen Haushaltseinkommens dazu nicht selbst in ausreichendem Maße in der Lage sind. Niemand soll sich in Niederösterreich entscheiden müssen entweder zu heizen oder Lebensmittel zu besorgen.

Inhaltliche Ausführungen:

Aufgrund der steigenden Strompreise werden wesentlich höhere Beträge als vorgesehen an Umsatzsteuer und Mineralölsteuer ins Bundesbudget fließen und dadurch auch einen gewissen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Darüber hinaus profitieren davon aber auch die Stromanbieter und -händler sowie deren Anteilseigner*innen. Das Land NÖ hält zum Beispiel via NÖ Beteiligungsholding 51% an der größten niederösterreichischen Stromproduzentin – der EVN AG – und profitiert damit auch von den horrenden Strompreisen, unter denen die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher seit einiger Zeit leiden. So flossen im Februar 2022 rund 50 Mio. an Dividenden ans Land und damit ins Landesbudget.

So erfreulich diese zusätzlichen Steuereinnahmen sowie hohen Dividenden- ausschüttungen für die Finanzverantwortlichen in Bund und Ländern auch sein mögen, es darf dies dabei jedoch keinesfalls auf Kosten jener Landesbürger*innen geschehen, welche aufgrund ihres geringen Haushaltseinkommens am meisten unter den Preissteigerungen leiden.

Wir wollen nicht, dass das Budget auf Kosten der Landesbürgerinnen und Landesbürger saniert wird, weshalb jedenfalls ein Teil der zusätzlichen Einnahmen den Niederösterreicher*innen unmittelbar zugutekommen soll.

Während die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Teuerung auf ganzer Linie versagt, wollen wir zeigen, dass es wirklich gut ist, dass wir in Niederösterreich sind:

Wir fordern deshalb den Blau-Gelben Teuerungsausgleich auf Landesebene, welcher Bezieher*innen der Wohnbeihilfe/des Wohnzuschusses 2022 sowie an Personen, welche von der GIS-Gebühr befreit sind, ausbezahlt werden soll. Das Land Niederösterreich muss tun, was ein Land tun kann, um seine Bürger*innen – und hier insbesondere jene, die nicht zu den Besserverdienern zählen – zu unterstützen. Es braucht rasche und unbürokratische Hilfe. Durch die Einführung des Blau-Gelben Teuerungsausgleichs 2022 in der Höhe von einmalig € 200 wird schnell und unbürokratisch Abhilfe geschaffen.

Um nicht neue Strukturen aufbauen zu müssen und damit den Verwaltungsaufwand unnötig zu steigern, wollen wir auf bereits Bestehendem aufbauen. Für das Land NÖ entsteht durch das vorgeschlagene Modell nur ein sehr geringer Verwaltungsaufwand, da die Abteilung Wohnungsförderung über die notwendigen Daten ohnehin verfügt und die Anspruchsberechtigung bereits überprüft wurde. Im Jahr 2020 erhielten etwa 18.000 Haushalte (2) die nö. Wohnbeihilfe bzw. den nö. Wohnzuschuss.

Um die monatlichen Kosten fürs Wohnen abzufedern, wurde in Niederösterreich der Wohnzuschuss bzw. die Wohnbeihilfe zusätzlich zur bestehenden Landesförderung entwickelt. Die Unterstützung ist variabel und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen. Jungfamilien und kinderreiche Familien werden bei der Berechnung der Förderung begünstigt.

Wir wissen: Die monatlichen Ausgaben für den eigenen Wohnraum können in finanziell schwierigen Zeiten schnell zu einer großen Belastung werden, beispielsweise aufgrund eines geringeren Einkommens oder durch Jobverlust. Damit diese Belastung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher möglichst geringgehalten werden, gibt es mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich. (3) Die derzeitige Kostenexplosion bei den Energieträgern ist jedoch als zusätzliche Belastung noch nicht vom Wohnzuschuss bzw. von der Wohnbeihilfe abgedeckt.

Um auch Haushalte zu erreichen, welche nicht in geförderten Objekten wohnen (4), sollen auch jene Personen in den Genuss des Blau-Gelben Teuerungsausgleichs 2022 kommen, welche von der GIS-Gebühr befreit sind. Diese Haushalte werden sich Großteils mit den Bezieher*innen von Wohnbeihilfe/des Wohnzuschusses überschneiden. Da auch bei dieser Personengruppe bereits die Anspruchsberechtigung bereits geprüft wurde, bleibt der Verwaltungsaufwand gering.

Mit dem Blau-Gelben Teuerungsausgleich wäre auf einem Schlag bis zu ca. 60.000 Haushalten (knapp 10%) direkt, schnell und unbürokratisch geholfen. An geschätzten Kosten werden hier rund € 12 Mio. veranschlagt.

Die Finanzierung des vorgeschlagenen Blau-Gelben Teuerungsausgleichs 2022 soll aus Einnahmen (z.B. Dividenden) sowie Effizienzsteigerungen im Bereich der Verwaltung und der Ermessensausgaben erfolgen. Darüber hinaus ist aufgrund der Entlastung der Haushalte mit einem niedrigen Einkommen damit zu rechnen, dass der blau-gelbe Teuerungsausgleich unmittelbar wiederum konjunkturbelebend in die niederösterreichische und österreichische Wirtschaft fließt.

Die Gefertigten stellen daher den

Antrag

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„Die Landesregierung wird aufgefordert 1. allenBezieher*innendesnö.Wohnzuschussesoderdernö.Wohnbeihilfesowie 2. allen Haushalten, welche von der GIS-Gebühr befreit sind und welche in Niederösterreich den Hauptwohnsitz begründet haben sowie im Zeitraum zwischen 01.01.2022 bis 30.06.2022 zumindest eines der beiden Kriterien unter 1. und 2. erfüllen, den Blau-Gelben Teuerungsausgleich 2022 in Höhe von einmalig € 200,– zu gewähren und so rasch wie möglich auszubezahlen.“

Gemäß § 33 LGO 2001 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge sowie, dass dieser Antrag zu Beginn der Sitzung vom 24.03.2022 verhandelt werde.

 

1
https://www.energyagency.at/fileadmin/dam/pdf/energie_in_zahlen/OESPI_Monatswerte.pdf
2
http://iibw.at/documents/2021%20IIBW.%20Kurzstudie%20Allg%20WBH.pdf, S. 2
3
https://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/NWBF_WZWBH-Broschuere_20210707_ES.pdf, S.6
4
dass Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe an die Objektförderung gebunden ist, ist ein niederösterreichisches Spezifikum und ist in dieser Form in Österreich einmalig

 

  • Behandlung im Landtag – 49. Landtagssitzung

  • Zuweisung an Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss – 49. Landtagssitzung
  • Behandlung im Wirtschafts- und Finanz-Ausschuss

    erledigt durch
    AUA Ltg.-2008-1/A-2/72-2022
    Strukturelle Maßnahmen im Lohn- und Einkommenssteuerbereich zur Bekämpfung der Teuerung

    Sebstständiger Antrag von Ausschüssen (gem. § 34 LGO 20Ltg.-2008-1/A-2/72-2

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