Bewertung des Medizinisches Innovationsboard (MIB)
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Kollermann an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001
betreffend: „Verlagerung und Bewertungskriterien des Medizinisches Innovationsboard (MIB)“
Laut Anfragebeantwortung Ltg.-597/A-5/115-2019 (https://www.landtag- noe.at/service/politik/landtag/LVXIX/05/597/597B.pdf) der NÖ Landesregierung ist mittlerweile ein Medizinisches Innovationsboard (MIB) in NÖ etabliert. „In der NÖ Landeskliniken Holding gibt es ein Medizinisches Innovationsboard, welches neue Produkte und Therapien entsprechend der Evidenz beurteilt. Es erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung durch die Kooperationsvereinbarung mit der KAGES zur Teilnahme an deren „Medizinischem Innovationsboard.“ Vertreter der NÖ Landeskliniken-Holding steuern in Abstimmung mit dem NÖGUS Expertise zum Pilotprojekt „Spitals HEK“ auf Bundesebene bei.
Das Vorliegen eines NÖ MIB ist insofern interessant, da die Abstimmung zwischen NÖ und Wien im stationären Bereich nicht zu funktionieren scheint. So warf der Wiener Stadtrat Hacker im Jänner der NÖ Landesregierung vor, Therapie-intensive Patient_innen zunehmend nach Wien zu verlagern (https://www.krone.at/1837117). In der Regel erfolgen solche Patientenverlagerungen nicht direkt, sondern indirekt, wie beispielsweise über Therapie- Einschränkungen unter dem auch gern als Deckmantel missbrauchten Begriff der Evidenz, wobei ein MIB dafür als Instrument „geeignet“ scheint.
Diese indirekte Patientenverlagerung passiert in einem immer größerem Maße, wie die schon erwähnte Anfragebeantwortung Ltg.-597/A-5/115-2019 (https://www.landtag- noe.at/service/politik/landtag/LVXIX/05/597/597B.pdf) gezeigt hat. So sind in den vergangenen neun Jahren immer weniger Krebspatienten aus der Thermenregion in der Thermenregion behandelt worden (-18%), während gleichzeitig immer mehr Krebspatienten aus der Thermenregion in Wien (+21%) und in Rest-Österreich (+34%) verzeichnet worden sind.
Die Pendlerströme von Niederösterreich nach Wien sind keine ausreichende Erklärung für die immer stärker werdende Mitversorgung durch Wien. Denn nur knapp 13% der WGKK- Versicherten sind Niederösterreicher und dieser Anteil geht seit 2009 zurück, zudem sich die Pendlerquote nur auf die Erwerbstätigen bezieht, nicht auf die gesamte niederösterreichische Bevölkerung.
Einschlägige Besetzung des MIB
Doch nicht nur die Frage der indirekten Patientenverlagerung bleibt offen. Auch die Besetzung des MIB ist intransparent. Welche Personen in welcher Funktion konkret Mitglieder des MIB sind, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Dem RH-Bericht zufolge sind jedenfalls keine Patientenvertreter_innen oder andere ebenfalls relevante Stakeholder des Gesundheitssystems vertreten.
Die Gefertigte stellt daher an Landeshauptfrau-Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf folgende
Anfrage
1. Laut einer Anfragebeantwortung der NÖ Landesregierung vom 09.04.2019 ist nun ein MIB in Niederösterreich etabliert.
a. Können Sie ausschließen, dass die NÖ Landeskliniken bzw. der NÖGUS über das NÖ MIB Therapien einschränken, die in anderen Bundesländern durchgeführt werden?
b. Welche konkreten Therapien hat das NÖ MIB bisher ausgeschlossen, welche in anderen Bundesländern durchgeführt werden?
c. Wie viele Patient_innen wurde bereits eine innovative Therapie verweigert, die auf einer negativen MIB-Beurteilung beruht? (Darstellung je Jahr)
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Patient_innen gegen eine Therapie- Ablehnung der NÖ Landeskliniken-Holding zu berufen?
a. Ist eine Bescheid-Ausgabe wie in der Krankenversicherung angedacht, damit Patient_innen gegen die negativen Bescheide ein Rechtsmittel zur Verfügung steht?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Welche Schwächen sieht man seitens der Landesregierung beim „Medizinischen Innovationsboard“ (MIB) bezogen auf eine schnelle Erstattungs-Zulassung von innovativen Therapien?
a. Inwiefern stellt die Landesregierung sicher, dass das MIB innovative Therapien bei der Erstattungs-Zulassung nicht hinauszögert?
d. Wie sehr steht man seitens der Landesregierung mit den Mitgliedern des NÖ MIB im Austausch, um allfällige Fehlentwicklungen zu verhindern?
4. Ist der niederösterreichischen Landesregierung bekannt, welche Personen Mitglieder des MIBs sind?
a. Wenn ja, welche Personen sind das?
i. Welchen fachlichen Hintergrund haben diese Personen und aufgrund welcher Entscheidungsbasis wurden sie entsandt?
b. Wenn nein, wieso nicht?
Mag.a Edith Kollermann
Beantwortung
Dr. Stephan Pernkopf
LH-Stellvertreter
Herrn Präsident des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing
im Hause
LHSTV-P-L-397/131-2019
St. Pölten, am 17. Sept. 2019
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Verlagerung und Bewertungs- kriterien des Medizinischen Innovationsboard (MIB), zu Zahl Ltg.-709/A-4/75-2019, darf ich folgende Beantwortung, soferne mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln:
Von dem die Anfrage betreffenden Gremium wurde bisher keine Therapieablehnung ausgesprochen. Als Betriebsführer der NÖ Landes- und Universitätskliniken nimmt die NÖ Landeskliniken-Holding keine hoheitlichen Aufgaben wahr und setzt damit keine Verwaltungsakte.
Die Expertinnen und Experten der NÖ Landeskliniken-Holding werden in der Entscheidungs- findung vom Department für Evidenzbasierte Medizin und Klinische Epidemiologie der Donau Universität Krems sowie vom Ludwig Boltzmann Institut Health Technology Assessment unterstützt. Dadurch sind fachlich fundierte Entscheidungen zum Nutzen, zur Sicherheit und im Sinne der optimalen Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet.
Der Expertenkreis der NÖ Landeskliniken-Holding ist unternehmensintern festgelegt. Er umfasst verschiedene Berufsgruppen und kann, je nach Thema, um spezifische Fachexpertinnen und Fachexperten erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
LH-Stv. Dr. Stephan Pernkopf eh.