Betreutes Wohnen in NÖ
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann
an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger- Ludwig gemäß § 39Abs. 2 LGO 2001
betreffend: Betreutes Wohnen in Niederösterreich
In den kommenden Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur in Österreich stark verändern. Die sogenannte Babyboomer-Generation scheidet aus dem Arbeitsmarkt aus, gleichzeitig bleibt jedoch die Geburtenrate niedrig und die Lebenserwartung steigt weiter an. Vor diesem Hintergrund ist eine Reform des derzeitigen Pflegesystems dringend notwendig. Nach Modellschätzungen des Ageing Reports 2015 der Europäischen Kommission werden sich – je nach Szenario – auch die Kosten für Pflege in den kommenden Jahrzehnten mehr als verdoppeln. Parallel zu diesem Wandel der Bevölkerungs- und Ausgabenstruktur ändern sich auch die Haushalts- und Familienstrukturen.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, einen grundsätzlichen Systemwandel im Pflegebereich zu forcieren und politisch zu begleiten. Vor der Pflege steht oftmals ein erhöhter Bedarf an Leistungen der älteren Bevölkerung, wenn die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, den Alltag ohne Hilfe zu bewältigen, jedoch (noch) nicht pflegebedürftig sind. Die Betroffenen müssen wohnort- und lebensnahe Versorgung in Netzwerken von professionellen Ansprechpartner_innen im interdisziplinären Gesundheits- und Pflegebereich vorfinden können. Dadurch muss eine Verlagerung sichergestellt werden, weg von stationären Bettenburgen hin zu kleinen Einheiten sowie zum mobilen Bereich. Wenn die Betroffenen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, entspricht dies erstens deren Wünschen und ist dies auch die deutlich kostengünstigere Version der Betreuung von älteren oder pflegebedürftigen Personen.
Das wirft natürlich die Frage nach den Angeboten der Pflege und – als vorgelagerte Stufe – jenen des betreuten Wohnens auf.
Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig folgende
Anfrage:
1. Wie viele Projekte des betreuten Wohnens gibt es in Niederösterreich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort)
2. Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten bezüglich des betreuten Wohnens? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort)
a. Wie hoch ist die aktuelle Belegung bezüglich des betreuten Wohnens? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort
3. Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die sich in Einrichtungen des betreuten Wohnens befinden, welche externe Betreuung in Anspruch nehmen? (Bitte um Aufschlüsselung nach politischer Bezirk und Pflegestufe)
4. Werden die Gemeinden angehalten, nach bestimmen Richtlinien Standorte für das sog. „betreute Wohnen“ auszuwählen?
a. Wenn ja, welche Richtlinien sind das?
b. Wenn nein, wieso nicht?
5. Gibt es eine Aufschlüsselung der Mietkosten für die Standorte des sog. „betreuten Wohnens“?
a. Wenn ja, wie hoch waren diese durchschnittlichen Mietkosten pro Quadratmeter 2017? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort)
b. Wenn nein, wieso nicht?
6. In welcher Höhe gewährte das Land Niederösterreich Baukostenzuschüsse 2017 für Projekte des sog. „betreuten Wohnens“? (bitte nach Höhe und Standorten aufgeschlüsselt)
7. Gibt es ein integriertes, strategisches Pflegekonzept des Landes Niederösterreich? Wenn ja
a. Über welchen Zeitraum erstrecken sich allfällig geplante Maßnahmen und welche sind das? (bitte nach politischen Bezirk und Finanzierung pro Jahr aufgeschlüsselt)
b. Welchen Stellenwert nimmt „betreutes Wohnen“ in diesem Konzept ein?
c. Woher kommen die Mittel für die Finanzierung allfälliger Maßnahmen und mit welchen laufenden Kosten wird jährlich gerechnet (wenn möglich mit Zeitachse 2018-2028)?
Beantwortung
Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG
LANDESRÄTIN FÜR SOZIALE VERWALTUNG, GESUNDHEIT UND GLEICHSTELLUNG
Herrn
Landtagspräsident
Mag. Karl Wilfing
Im Hause
St. Pölten, am 20.08.2018
Sehr geehrter Herr Präsident!
Zur Anfrage von Landtagsabgeordneter Mag. Edith Kollermann betreffendBetreutes Wohnen in NÖ, Ltg.-325/A-5/38-2018, vom 09.08.2018, darf ich Ihnen mitteilen, dass sich diese auf Sachbereiche beziehen, die nach der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Königsberger-Ludwig, e.h.