Beschaffung von Tests durch das Land NÖ

17. Februar 2022

Anfrage

der Abgeordneten Mag. ªKollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und

Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001 betreffend:

Beschaffung von Tests durch das Land Niederösterreich

Am 27.01.2022 gab das Land Niederösterreich in Person von Ihnen und Landeshauptfrau- Stellvertreter für Energie, Landeskliniken und Landwirtschaft Dr. Stephan Pernkopf ein zusätzliches Testangebot bekannt. Ab dieser Woche können sich alle Landsleute – unabhängig von ihrem Impfstatus – bei einem Check in einer Teststraße von dort kostenlos zwei Wohnzimmer-Tests mit nach Hause nehmen. Insgesamt wurden dafür 1,5 Millionen Tests laut Tageszeitung Die KRONE angekauft.

Das Land Niederösterreich hat schon in der Vergangenheit mit der „Vergabe“ von Tests auf sich aufmerksam gemacht. So ist auch die umstrittene Vergabe von PCR-Tests an den Schulen in Niederösterreich (vgl. https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1377) zu nennen, welche ohne Ausschreibung vergeben wurde und eine weitere auf Bundesebene, wo bereits Rechtswidrigkeit festgestellt worden ist.

Nun wurden anscheinend wieder Aufträge für Tests vergeben, ohne dass es zu einer Ausschreibung gekommen ist.

Die Gefertigte stellt daher an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig folgende

Anfrage

  1. Zu welchem Zeitpunkt kamen Sie zur Entscheidung, oben beschriebene Tests anzubieten? (Bitte um Angabe des genauen Datums)
    a. Welche Institutionen waren zu welchem Zeitpunkt in diese Entscheidungen mit eingebunden? (Bitte um genaue Angabe, wann Sie welche Institution mit einbezogen haben)
  2. Gab es eine Ausschreibung bezüglich des Einsatzes von oben beschriebenen Tests?
    a. Wenn ja, wo und in welchem Maße wurde diese kundgemacht?
    b. Wenn nein, wieso nicht?
  3. Welche Kosten wurden von Seiten des Landes für diese Tests aufgewendet?
  4. Welche Art Tests wurde eingekauft?
  5. Wurden die Qualitätsmarker evaluiert?
    a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
    b. Wenn nein, wieso nicht?
  6. Wurde zudem geprüft ob diese Tests auch bisher bekannte Virusmutationen erfassen können?
    a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
    b. Wenn nein, wieso nicht?
  7. Wurde geprüft ob die Tests auch geringe Viruslasten erfassen können?
    a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
    b. Wenn nein, wieso nicht?

Beantwortung

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause

St. Pölten, am 21. März 2022

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend „Beschaffung von Tests durch das Land Niederösterreich“, eingebracht am 15. Februar 2022, Ltg.- 1935/A-5/424-2022, darf ich eingangs anmerken, dass die im Einleitungstext angesprochenen Vergaben nicht in mein Ressort fallen und ich daher in keine der beschriebenen Vorgänge involviert war.

Die Fragen 1 bis 7 beantworte ich wie folgt:

1. Zu welchem Zeitpunkt kamen Sie zur Entscheidung, oben beschriebene Tests anzubieten? (Bitte um Angabe des genauen Datums)
Mitte Jänner 2022 gab es folgende Situation: Steigende Fallzahlen, ua. in der vorherrschenden OMIKRON-Welle, können sowohl bei den Flächenscreenings der Bevölkerung (Gemeindeteststraßen) als auch in den behördlichen Teststraßen des Landes (Drive-Ins und Walk-Ins) zu einer erhöhten Auslastung und steigenden Positivraten führen. Es besteht die Gefahr, dass die Laborauswertung für PCR-Tests in behördlichen Teststraßen zunehmend schwieriger wird und kann dadurch in weiterer Folge zu unverhältnismäßig längeren Auswertungsdauern (über 24 Stunden) führen. Weiters führt es zu einer erhöhten Auslastung der Gemeindeteststraßen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (3G am Arbeitsplatz) können die obigen Umstände dazu führen, dass Teile der Bevölkerung nicht ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen dürfen.

Daher wurde am 26.1.2022 der Auftrag seitens der NÖ Landesregierung zum Ankauf von 1,5 Mio. Stück „Wohnzimmertests“ erteilt. Die Tests werden an Personen nach einem durchgeführten Test in Gemeindeteststraßen oder behördlichen Teststraßen ausgegeben und sind speziell angedacht

– für Infizierte, die sich vor einer Freitestung zu Hause selbsttesten können. Nur wenn der Selbsttest am 5. Tag der Absonderung negativ ist, soll die betreffende Person in die behördliche Teststraße kommen. Dies entlastet die behördlichen Teststraßen.
-zur eigenen Sicherheit für die Testung zu Hause. Dies entlastet somit die Gemeindeteststraßen.

a. Welche Institutionen waren zu welchem Zeitpunkt in diese Entscheidungen mit eingebunden? (Bitte um genaue Angabe, wann Sie welche Institution mit einbe- zogen haben)
Es erfolgten laufend enge Abstimmungen zwischen der Gruppe Gesundheit und Soziales, der Landessanitätsdirektion, den Gemeindevertretungen und des Notruf NÖ. Der Ankauf wurde bei der BBG abgerufen.

2. Gab es eine Ausschreibung bezüglich des Einsatzes von oben beschriebenen T ests?
a. Wenn ja, wo und in welchem Maße wurde diese kundgemacht?
b. Wenn nein, wieso nicht?

Die BBG hat eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Antigen Schnelltests mit mehreren Bietern abgeschlossen (SARS-CoV-2 (Covid-19) Antigenschnell- tests). Von dieser Rahmenvereinbarung wurden die Tests für das Land NÖ abgerufen. Eine eigene Ausschreibung war daher nicht nötig.

3. Welche Kosten wurden von Seiten des Landes für diese Tests aufgewendet? Ein Test hat € 1,12 gekostet, somit insgesamt € 1,68 Mio.

4. Welche Art Tests wurde eingekauft?
Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung (Anm: es handelt sich konkret um „1er PAK JOINSTAR Covid-19-AG CE-Selbsttest (Colllodidal Gold)“).

5. Wurden die Qualitätsmarker evaluiert?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
b. Wenn nein, wieso nicht?
Im Zuge der Ausschreibung der BBG zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung wurden im Leistungsverzeichnis bereits verschiedene Anforderungen an die Produkte gestellt, zB. Angaben zur Sensitivität, Listung beim Paul-Ehrlich-Institut etc. Zusätzlich wurden der BBG von uns für die Bekanntgabe geeigneter Lieferanten für den konkreten Abruf der „Wohnzimmertests“ folgende Merkmale vorgegeben:
– Prüfung des N-Protein (Nucleoprotein) / Erkennung der Omikron-Variante
– Sonderzulassung zur Eigenanwendung
– Hohe Sensitivität
– prompte Verfügbarkeit
Diese Anforderungen konnten durch Vorlage entsprechender Unterlagen seitens der Bieter bestätigt werden. Zusätzlich wurden uns Teststellungen zur Verfügung gestellt.

6. Wurde zudem geprüft ob diese Tests auch bisher bekannte Virusmutationen erfassen können?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
b. Wenn nein, wieso nicht?

Siehe Antwort zu Frage 5

7. Wurde geprüft ob die Tests auch geringe Viruslasten erfassen können?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und von welchen Institutionen?
b. Wenn nein, wieso nicht?
Ja, siehe Antwort zu Frage 5. Tests mit einer hohen Sensitivität war eine der Mindestanforderungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Königsberger-Ludwig e.h.

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