Bedarfserhebung und Ausstattung an NÖ-Pflichtschulen mit Laptops

4. Juni 2020

Viele Schülerinnen und Schüler wurden in Zeiten des „Distance Learning“ nicht erreicht, weil sie nicht einmal über die technische Ausstattung verfügten. Hier rasch Maßnahmen zu setzen, wäre ein Gebot der Stunde. Nicht so: „schau ma mal, dann werd ma scho sehn.“ Die Dringlichkeit zum Handeln, wenn Kindern Chancen verbaut werden, kann die Mehrheitspartei leider nicht erkennen.

DRINGLICHKEITSA NTR AG

der Abgeordneten Mag.a Collini, Schmidt, Mag. Kollermann, Hundsmüller, Mag. Hofer-Gruber, Pfister, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, Mag. Samwald, Mag. Scheele, Schindele, Mag. Suchan-Mayr, Weninger, Wiesinger und Windholz, MSc

betreffend: Abschließende Bedarfserhebung und Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an NÖ-Pflichtschulen mit Laptops

Da der Fernunterricht in Coronazeiten vorwiegend auf virtuellen Lernplattformen stattfindet, wurden Computer plötzlich zu notwendigen Arbeitsgeräten für alle Schülerinnen und Schüler des Landes. Erst am 31.03., zwei Wochen nach der Schließung der österreichischen Schulen, reagierte Bildungsminister Faßmann in einer Pressekonferenz mit einem Versprechen, Laptops für bedürftige Schülerinnen und Schüler der Bundesschulen zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf an digitalen Endgeräten in den Pflichtschulen wurde zur Ländersache erklärt. Vom e-Learning waren während der Vollschließung der Schulen bundesweit 1,1 Mio. Kinder und Jugendliche betroffen.

Bei entsprechender Vorbereitung der Lehrenden und Lernenden kann e-Teaching und e- Learning durchaus eine bereichernde Ergänzung des althergebrachten Unterrichts darstellen. Andere Länder, wie zum Beispiel Estland zeigen uns, wie es funktionieren kann. Seit 1994 unternimmt dort die Regierung weitreichende Anstrengungen um dem Anspruch „the most advanced digital society“ zu errichten, gerecht zu werden. Maßnahmen, wie digitale Sitzungsabwicklung für nationale und regionale Parlamente (e-cabinet meetings) gehören dort bereits seit dem Jahr 2000 ebenso zum Standard, wie die Nutzung digitaler Lehr- und Lerninhalte für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler seit dem Jahr 2015 zum Tagesgeschäft gehört (Quelle: Internet, https://e-estonia.com/, zuletzt besucht am 04.05.2020).

In Niederösterreich hingegen waren Eltern, SchülerInnen und Pädagoginnen und Pädagogen von der Covid-19 Situation nicht nur überrascht, sondern vielfach auch überfordert. Einer Studie von Teach for Austria zu Folge verloren rund 20 % der SchülerInnen, nach Umstellung auf Home-Schooling überhaupt den Anschluss an das Schulwesen und waren über Wochen für Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr erreichbar. Diese Schülerinnen und Schüler stammen zum überwiegenden Teil aus sozioökonomisch benachteiligten Familien. Kinder und Jugendliche also, die auch unter normalen Bedingungen, eine schwierigere Ausgangssituation haben. Covid-19 trägt für diese Kinder und Jugendlichen unweigerlich dazu bei, dass sich die Bildungsungleichheit weiter verfestigt. Schon jetzt tragen systematische Unterrichtsunterbrechungen, wie die Sommerferien dazu bei, dass es einen messbaren Kompetenzverlust zwischen SchülerInnen aus bildungsnahen Familien und solchen aus bildungsferneren gibt (Moore C., 2010, Journal for the Liberal Arts and Sciences, 14(2): 58). Auch diesem Umstand kann man mit entsprechenden vorbereitenden Planungen hinsichtlich e-Learning wirkungsvoll begegnen.

Dazu gehört natürlich auch, dass Lehrkräfte entsprechend an diese Herausforderungen herangeführt werden. Auch hier fehlt es an Geräteausstattung und Ausbildungsinhalten.

Dabei würden sich daraus schon im Normbetrieb nutzbare Zusatzinstrumente und entsprechende Erleichterungen ergeben. Während in Estland bereits 95 % der Lehrkräfte speziell für e-Teaching ausgebildet sind, verfügen bei uns weniger als die Hälfte der Lehrkräfte in Volksschule, Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2 über entsprechende Fertigkeiten (Quelle: EU Kommission, 2nd Survey of Schools, 2017/18).

Nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern, wird es uns gelingen, diese Ablage zu beseitigen.

Niemand kann sagen, ob, wann und aus welchem Grund es weitere drastische Einschnitte in den gewohnten Schulalltag geben wird. Nach den Erkenntnissen der vergangenen Wochen, sollte uns allen klar sein, dass Bemühungen e-Laerning und e-Teaching in Niederösterreich weiterzuentwickeln jedenfalls notwendig erscheinen.

Deswegen braucht es zum Einem eine ehrliche Bedarfsanalyse bezüglich der Versorgung der niederösterreichischen PflichtschülerInnen mit Endgeräten und entsprechender Lern- Software und zum Anderem adäquate Geräteausstattung und einschlägige Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen an niederösterreichischen Pflichtschulen.

Noch in der Sondersitzung des NÖ Landtages vom 16. April 2020 wurde ein Antrag der Abgeordneten Schmidt betreffend rasche Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit digitalen (Leih-) Endgeräten und entsprechender Infrastruktur aufgrund der COVID-19 Krise von der Mehrheitsfraktion abgelehnt, während man wenige Tage später am 22. April 2020 einer Jubelmeldung von Landesrätin Teschl-Hofmeister in der APA entnehmen durfte, dass in den sechs NÖ Bildungsregionen angeblich der Bedarf an technischen Hilfsmitteln ermittelt wurde und dabei festgestellt wurde, dass rund 1.000 Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Leihgeräten ausgestatten werden sollten.

Diese Geräte sollten daher zum Teil angekauft werden, zum Teil aus Schulbeständen zur Verfügung gestellt und zum Teil auch von Unternehmen gespendet werden und bis Ende April verteilt werden.

Tatsächlich lief die Erhebung erst zu einem späteren Zeitpunkt ab und wurde so gestaltet, dass der tatsächliche Bedarf dermaßen reduziert wurde um mit den angekündigten tausend Geräten das Auslangen zu finden.

Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich aus der Tatsache, dass selbst bei Start des Präsensunterrichts in den Pflichtschulen am 18. Mai 2020, nur jeweils Teil einer Klasse unterrichtet wird, während der andere Teil weiterhin zu Hause arbeiten muss.

Im Sinne der niederösterreichischen Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler stellen die Gefertigten daher den

Antrag:

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„Die niederösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, eine umfassende Bedarfsanalyse hinsichtlich der Ausstattung niederösterreichischer Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler mit Endgeräten durchzuführen und in einem zweiten Schritt – umgehend in Zusammenarbeit mit Schulen, Gemeinden und der Bildungsdirektion – für eine bedarfsgerechte Geräteausstattung mit Endgeräten und Lern-Software für niederösterreichische Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler im Umfang des tatsächlichen Bedarfs zu sorgen.“

Gemäß § 33 LGO 2001 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge.

Behandlung und Beschluss – 26. Landtagssitzung

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lobner, Göll, Edlinger und Moser

zum Antrag der Abgeordneten Mag.a Collini u.a. betreffend Abschließende Bedarfserhebung und Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an NÖ-Pflichtschulen mit Laptops, Ltg.-1096/A-2/32-2020

Die COVID-19 Pandemie stellt auch das Schulwesen in Österreich vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. In Begleitung des seitens des Bundes vorgegebenen Heimunterricht wurden durch das Land Niederösterreich daher zwei Erhebungen zur Erreichbarkeit der niederösterreichischen Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Die erste Erhebung ergab, dass von 170.834 Schülerinnen und Schülern in Niederösterreich 1.483 nicht erreicht werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,868 % unserer Schülerinnen und Schüler.

Diese Schülerinnen und Schüler wurden aber nicht nur auf Grund fehlender Endgeräte nicht erreicht, sondern auch aus diversen anderen Gründen, wie beispielsweise einem Auslandsaufenthalt, etc.
Daher wurden seitens des Landes Niederösterreich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um diese Schüler und Schülerinnen einzubeziehen, wie beispielsweise die Einbindung von Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen, die Einbindung von Beratungslehrern und Beratungslehrerinnen, eine Kontaktaufnahme durch Schulpsychologen und Schulpsychologinnen, eine Kontaktaufnahme durch MIT (multi-interkulturelle Teams) sowie die Unterstützung durch Muttersprachenlehrer und Muttersprachenlehrerinnen.

Da somit nicht nur fehlende Endgeräte der Grund für eine Nicht-Erreichbarkeit waren, wurde in einer zweiten Erhebung der Fokus auf fehlende Endgeräte gelegt. Mit der Ausstattung mit Endgeräten wurde dabei bereits begonnen.

Eine zusätzliche Erhebung erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Vielmehr wäre sie zu Beginn des kommenden Schuljahres sinnvoll.

Der Antrag der Abgeordneten Mag.a Collini u.a. wird wie folgt abgeändert:

1. In der Antragsbegründung lautet der dritte Absatz:„In Begleitung des seitens des Bundes vorgegebenen Heimunterricht wurden durch das Land Niederösterreich daher zwei Erhebungen zur Erreichbarkeit der niederösterreichischen Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Die erste Erhebung ergab, dass von 170.834 Schülerinnen und Schülern in Niederösterreich 1.483 nicht erreicht werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,868 % unserer Schülerinnen und Schüler. Diese Schülerinnen und Schüler wurden aber nicht nur auf Grund fehlender Endgeräte nicht erreicht, sondern auch aus diversen anderen Gründen, wie beispielsweise einem Auslandsaufenthalt, etc. Daher wurden seitens des Landes Niederösterreich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um diese Schüler und Schülerinnen einzubeziehen, wie beispielsweise die Einbindung von Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen, die Einbindung von Beratungslehrern und Beratungslehrerinnen, eine Kontaktaufnahme durch Schulpsychologen und Schulpsychologinnen, eine Kontaktaufnahme durch MIT (multi-interkulturelle Teams) sowie die Unterstützung durch Muttersprachenlehrer und Muttersprachenlehrerinnen.“

2. In der Antragsbegründung entfallen die Absätze von der Wortfolge „Noch in der Sondersitzung des NÖ Landtages“ bis „das Auslangen zu finden“.

3. Der Antragstenor lautet wie folgt:„Die Landesregierung wird ersucht, für den Fall der Notwendigkeit einer flexiblen Unterrichtsgestaltung zu Beginn des kommenden Schuljahres eine erneute Erhebung des Bedarfs an Endgeräten für niederösterreichische Pflichtschülerinnen und Pflichtschülern vorzunehmen.“

abgeänderter Antrag

der Abgeordneten Mag.a Collini, Schmidt, Mag. Kollermann, Hundsmüller, Mag. Hofer-Gruber, Pfister, Razborcan, Mag. Renner, Rosenmaier, Mag. Samwald, Mag. Scheele, Schindele, Mag. Suchan-Mayr, Weninger, Wiesinger und Windholz, MSc

betreffend: Abschließende Bedarfserhebung und Ausstattung der Schülerinnen und Schüler an NÖ-Pflichtschulen mit Laptops

Da der Fernunterricht in Coronazeiten vorwiegend auf virtuellen Lernplattformen stattfindet, wurden Computer plötzlich zu notwendigen Arbeitsgeräten für alle Schülerinnen und Schüler des Landes. Erst am 31.03., zwei Wochen nach der Schließung der österreichischen Schulen, reagierte Bildungsminister Faßmann in einer Pressekonferenz mit einem Versprechen, Laptops für bedürftige Schülerinnen und Schüler der Bundesschulen zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf an digitalen Endgeräten in den Pflichtschulen wurde zur Ländersache erklärt. Vom e-Learning waren während der Vollschließung der Schulen bundesweit 1,1 Mio. Kinder und Jugendliche betroffen.

Bei entsprechender Vorbereitung der Lehrenden und Lernenden kann e-Teaching und e-Learning durchaus eine bereichernde Ergänzung des althergebrachten Unterrichts darstellen. Andere Länder, wie zum Beispiel Estland zeigen uns, wie es funktionieren kann. Seit 1994 unternimmt dort die Regierung weitreichende Anstrengungen um dem Anspruch „the most advanced digital society“ zu errichten, gerecht zu werden. Maßnahmen, wie digitale Sitzungsabwicklung für nationale und regionale Parlamente (e-cabinet meetings) gehören dort bereits seit dem Jahr 2000 ebenso zum Standard, wie die Nutzung digitaler Lehr- und Lerninhalte für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler seit dem Jahr 2015 zum Tagesgeschäft gehört (Quelle: Internet, https://e-estonia.com/, zuletzt besucht am 04.05.2020).

In Begleitung des seitens des Bundes vorgegebenen Heimunterricht wurden durch das Land Niederösterreich daher zwei Erhebungen zur Erreichbarkeit der niederösterreichischen Schülerinnen und Schüler durchgeführt. Die erste Erhebung ergab, dass von 170.834 Schülerinnen und Schülern in Niederösterreich 1.483 nicht erreicht werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,868 % unserer Schülerinnen und Schüler. Diese Schülerinnen und Schüler wurden aber nicht nur auf Grund fehlender Endgeräte nicht erreicht, sondern auch aus diversen anderen Gründen, wie beispielsweise einem Auslandsaufenthalt, etc. Daher wurden seitens des Landes Niederösterreich eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um diese Schüler und Schülerinnen einzubeziehen, wie beispielsweise die Einbindung von Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen, die Einbindung von Beratungslehrern und Beratungslehrerinnen, eine Kontaktaufnahme durch Schulpsychologen und Schulpsychologinnen, eine Kontaktaufnahme durch MIT (multi-interkulturelle Teams) sowie die Unterstützung durch Muttersprachenlehrer und Muttersprachenlehrerinnen.

Dazu gehört natürlich auch, dass Lehrkräfte entsprechend an diese Herausforderungen herangeführt werden. Auch hier fehlt es an Geräteausstattung und Ausbildungsinhalten.

Dabei würden sich daraus schon im Normbetrieb nutzbare Zusatzinstrumente und entsprechende Erleichterungen ergeben. Während in Estland bereits 95 % der Lehrkräfte speziell für e-Teaching ausgebildet sind, verfügen bei uns weniger als die Hälfte der Lehrkräfte in Volksschule, Sekundarstufe 1 und Sekundarstufe 2 über entsprechende Fertigkeiten (Quelle: EU Kommission, 2nd Survey of Schools, 2017/18).

Nur durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern, wird es uns gelingen, diese Ablage zu beseitigen.

Niemand kann sagen, ob, wann und aus welchem Grund es weitere drastische Einschnitte in den gewohnten Schulalltag geben wird. Nach den Erkenntnissen der vergangenen Wochen, sollte uns allen klar sein, dass Bemühungen e-Laerning und e-Teaching in Niederösterreich weiterzuentwickeln jedenfalls notwendig erscheinen.

Deswegen braucht es zum Einem eine ehrliche Bedarfsanalyse bezüglich der Versorgung der niederösterreichischen PflichtschülerInnen mit Endgeräten und entsprechender Lern-Software und zum Anderem adäquate Geräteausstattung und einschlägige Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen an niederösterreichischen Pflichtschulen.

Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich aus der Tatsache, dass selbst bei Start des Präsensunterrichts in den Pflichtschulen am 18. Mai 2020, nur jeweils Teil einer Klasse unterrichtet wird, während der andere Teil weiterhin zu Hause arbeiten muss.

Im Sinne der niederösterreichischen Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler stellen die Gefertigten daher den

A n tr a g: Der Hohe Landtag wolle beschließen:

„Die Landesregierung wird ersucht, für den Fall der Notwendigkeit einer flexiblen Unterrichtsgestaltung zu Beginn des kommenden Schuljahres eine erneute Erhebung des Bedarfs an Endgeräten für niederösterreichische Pflichtschülerinnen und Pflichtschülern vorzunehmen.“

Gemäß § 33 LGO 2001 wird beantragt, dass dieser Antrag im Landtag ohne Ausschussberatung zur Behandlung gelangen möge.

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