Ausmaß der Pauschale für Pflegekräfte

15. November 2024

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Edith Kollermann an Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister Landesrätin für Bildung/Soziales und Wohnbau gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Ausmaß der Pauschale für Pflegekräfte

In der 26. Regierungssitzung am 28.11.2023 beschloss die Landesregierung eine Förderung an die NÖ LGA für die Pflege- und Betreuungszentren zur pauschalen Abgeltung der Auswirkungen der Teuerungen und des Fachkräftemangels. Aus den Protokollen der Regierungssitzungen lässt sich leider nicht herauslesen, welche Summe diese Förderung ausmacht und welche Kriterien es für die Auszahlung dieser Förderung gibt. Auch lässt das Protokoll der 26. Regierungssitzung nicht zu, hier eine genaue Begründung zu erfahren, aufgrund welcher diese Förderung ausbezahlt wird. Die Gefertigte stellt daher an Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister Landesrätin für Bildung/Soziales und Wohnbau folgende

Anfrage

1. Welche Summe wird von Seiten des Landes als Förderung an die NÖ LGA für die Pflege und Betreuungszentren zur pauschalen „Abgeltung der Auswirkungen der Teuerungen und des Fachkräftemangels“ ausbezahlt? (Bitte um Angabe pro Verwendungsgruppe und durchschnittlich pro Person)

2. Auf Basis welcher Anforderung wurde dieser Beschluss gefasst?

3. Wie konkret lassen sich die „Auswirkungen des Fachkräftemangels“ mit Hilfe einer pauschalen finanziellen Abgeltung beheben? a. Wird eine bestimmte Summe in Maßnahmen gesteckt, die den Fachkräftemangel beheben können? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das und welche Summe wurde dafür vorgesehen?

Beantwortung

Christiane Teschl-Hofmeister e.h.
Landesrätin

St. Pölten, am 23. Jänner 2024

Herrn Präsidenten
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag.a Kollermann betreffend „Ausmaß der Pauschale für Pflegekräfte“, eingebracht am 14. Dezember 2023, Ltg. 269/A-5/87-2023, darf ich Folgendes mitteilen: Die Beantwortung einer Anfrage durch ein Regierungsmitglied ist durch die NÖ Landesverfassung, die Geschäftsordnung des Landtages von NÖ sowie der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung vorgegeben. Diese Bestimmungen sind jedenfalls einzuhalten. Auf Basis dieser gegebenen gesetzlichen Grundlagen darf ich daher im Rahmen meiner Zuständigkeit wie folgt Stellung nehmen:

Die NÖ Landesregierung hat mit 28. November 2023 eine Förderung zur Abgeltung der Auswirkungen der Teuerungen und des Fachkräftemangels in Höhe von max. € 2.500,00 pro Kontingentplatz für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren der NÖ Landesgesundheitsagentur für das Jahr 2023 beschlossen. Diese beschlossene, pauschale Abgeltung stellt keine Förderung für die jeweiligen Mitarbeiter dar, sondern soll zur Abdeckung von Kosten, welche nicht durch die ausbezahlten Tarife berücksichtigt wurden, dienen.

In Folge der Coronapandemie und auch seit Beginn des Ukrainekrieges sind die NÖ Pflege- und Betreuungszentren durch massive Teuerungen sowie den Ausfall von Pflege- und Betreuungspersonal besonderen Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt. Besonders die Kosten der Instandhaltung, Energie, Lebensmittel, Pflegematerial sowie zugekaufter Leistungen (ua. auch Poolkräfte um die Pflege und Betreuung in den Pflege- und Betreuungszentren in hoher Qualität sicher zu stellen) führten zu höheren Ausgaben, welche nicht durch die ausgezahlten Tarife abgedeckt werden konnten. Des Weiteren führten auch die Belastungen für das Pflege- und Betreuungspersonal zu vermehrten Krankenständen und einem höheren Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen im laufenden Betrieb. Auch der allgemeine Mangel des Pflege- und Betreuungspersonals brachte einen Anstieg an Mehrdienstleistungen und höhere Kosten durch den Zukauf von Poolkräften. Gleichzeitig stiegen auch die Kosten im Bereich des Personalrecruitings und für Maßnahmen der Personalbindung. Durch diese beschlossene Förderung konnten auch vermehrt Bettensperren vermieden werden, welche andererseits zu sinkenden Einnahmen bei den Pflege- und Betreuungszentren geführt hätten.

Für die NÖ Pflege- und Betreuungszentren beträgt die maximale Förderung € 14,3 Mio. für das Jahr 2023. Die Mehraufwendungen müssen von der NÖ Landesgesundheitsagentur entsprechend nachgewiesen werden. Mit freundlichen Grüßen

Christiane Teschl-Hofmeister
e.h. Landesrätin

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