Ausbau psychosozialen
Versorgung in NÖ

30. März 2022

Anfrage

der Abgeordneten Mag.ªKollermann an Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung Ulrike Königsberger-Ludwig gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Ausbau der psychosozialen Versorgung in voller Breite in Niederösterreich

21 Prozent der Menschen in Österreich weisen 2020 depressive Symptome auf, das sind fast dreimal so viele wie vor der Pandemie (7,7%). Dieser deutliche Anstieg ist in allen beobachteten Ländern feststellbar. Ebenso zeigt sich in den Ländern, die Daten für 2021 erhoben haben, ein leichter Anstieg zu den Vorjahreswerten. Neben Depressionen werden international auch Angststörungen erhoben. Hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei Depressionen. Länder wie beispielsweise Kanada, Niederlande oder Frankreich liefern mittels

Panelstudien weitere Erkenntnisse dazu, wer besonders von Depressionen oder Angstzuständen betroffen ist, weil sie Langzeitmessungen zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung durchführen. Diese Studien zeigen zwei wesentliche Effekte für das Zusammenspiel von psychischer Gesundheit und der COVID-19 Situation. Bestimmte Gruppen weisen eine höhere Rate im Vergleich zur Gesamtbevölkerung auf. Hierzu zählen neben Personen mit einer schlechten sozioökonomischen Lage oder Personen, die schon vor der Pandemie an Depressionen oder Angststörungen litten, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. Zum Anderem ist zu beobachten, dass bei Depressionen ein dynamischer Verlauf feststellbar ist. Mit dem Rückgang der Fallzahlen von Covid-19-Infektionen im Sommer dieses Jahres, sind auch Fallzahlen von psychischen Erkrankungen gesunken. Bei Symptomen für Angststörungen ist jedoch kein Rückgang feststellbar, Jugendliche und junge Erwachsene weisen weiterhin eine hohe Rate für Angststörungen auf.

Aus diesen Gründen versprach ÖGK-Obmann Andreas Huss einen massiven Ausbau der Psychotherapie auf Kassenkosten. Nicht nur in Aussendungen Ende 2021 wie
hier: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211020_OTS0025/oegk-huss-ausbau-der- psychosozialen-versorgung-in-voller-breite-notwendig, sondern auch in anderen Medien

wie https://www.sn.at/salzburg/politik/ausbau-der-psychotherapie-salzburg-profitiert-fast-nicht-111172474. Hier wurde vom ÖGK-Obmann Huss versprochen, dass bis Ende 2022 in ganz Österreich 300.000 zusätzliche Stunden für die Versicherten zur Verfügung stehen sollen. In Salzburg übernahm bis dato bei 1,4% der Versicherten die Kosten einer Psychotherapie die Krankenkasse. Österreichweit soll es zu einer Angleichung auf 1,23% der Versicherten kommen.

Zwar ist das noch immer zu wenig, aber es wäre ein sehr großer Tropfen auf einen heißen Stein. Aus diesem Grund stellt die Gefertigte folgende Anfrage.

ANFRAGE

  1. Wieviel % der Anspruchsberechtigten haben bis dato in Niederösterreich einen psychosozialen Therapieplatz in Anspruch genommen? (Bitte um Angabe pro Jahr ab 2018)
  2. Wieviel % der Anspruchsberechtigten können aktuell einen psychosozialen Therapieplatz in Anspruch nehmen?

  3. Ist dieses Jahr noch eine flächendeckende Ausrollung von multidisziplinären psychosozialen Versorgungszentren für Kinder und Jugendliche in Niederösterreich geplant?
    a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    b. Wenn nein, wieso nicht?

  4. Ist dieses Jahr noch geplant, flächendeckend Clearingstellen einzurichten, mit denen alle Vertragspartner im Bereich der psychotherapeutischen Sachleistungsversorgung strukturiert zusammenarbeiten können?
    Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    a. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    b. Wenn nein, wieso nicht?

 

Beantwortung

Ulrike Königsberger-Ludwig
Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung

Herrn
Präsidenten des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

im Hause

St. Pölten, am 2. Mai 2022

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!

Die im Rahmen der Landtagsanfrage der Abgeordneten Mag. Kollermann betreffend Ausbau der psychosozialen Versorgung in voller Breite in Niederösterreich, Ltg.-2001/A-5/438-2022 an mich gerichtete Fragen beantworte ich wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass keine einheitliche Definition von „Psychosozialer Therapie“ existiert und keine „psychosozialen Therapieplätze“ bekannt sind. Geht man – entsprechend der Einleitung – davon aus, dass psychotherapeutische Plätze gemeint sind, ist festzuhalten, dass es sich hierbei um eine Materie der Sozialversicherung und nicht eine des Landes handelt. Dementsprechend hat die Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht eine Stellungnahme der ÖGK und der ÄK NÖ eingeholt, wobei lediglich die ÖGK fristgerecht geantwortet hat. Dieses Schreiben wird zu Ihrer Information als Beilage angefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Königsberger-Ludwig e.h.

Beilage

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