Aufstellung und Verwendung des Covid-Fonds

15. November 2024

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann an Mag. Dr. Christoph Luisser Landesrat für Sicherheit/Asyl/Zivilschutz gemäß § 39 Abs. 2 LGO 2001

betreffend: Aufstellung und Verwendung des Covid-Fonds

Mit dem 01.09.2023 begann die Umsetzung des sog. „Covid-Entschädigungsfonds“. Seither können bestimmte Aufwendungen, die vom 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2023 entstanden sind, eingereicht werden Dieser Fond ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Die Rückzahlung von Strafen, die aufgrund von im Nachhinein vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Verordnungen fällig wurden, soll nur 0,7 Prozent des ganzen Fonds ausmachen. Der Fonds umfasst folgende Punkte:

• Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung – außerhalb des Impfschadengesetzes: Die Maßnahme besteht in der Bezahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.000 Euro bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung sowie 1.500 Euro bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt aufgrund der Verabreichung eines COVID-19 Impfstoffes.

• Zahlung für Menschen, die unter Long-COVID-Folgen leiden: Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro im Fall von ärztlich bestätigtem Long COVID sowie 1.500 Euro bei einer zusätzlichen Bestätigung über einen stationären Krankenhausaufenthalt.

• Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer Störungen, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 Euro.

• Zahlung zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind. Die Förderhöhe beträgt maximal 500 Euro.

• Förderung von Vereinen, welche sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19-Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen aufweisen.

• Förderung von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden anfallende Kosten für Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bei Folgen von Coronaund/oder -Maßnahmen-bedingten Problemen in Form eines Betrages pro Kind oder Jugendlichem von maximal 200 Euro.

• Finanzielle Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge. Es wird eine Förderung für bereits absolvierte und bezahlte Nachhilfestunden gewährt. Die Förderhöhe beträgt maximal 500 Euro.

• Finanzielle Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund von COVID-19 und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten. Förderhöhe einmalig bis zu maximal 500 Euro. Landtag von Niederösterreich Landtagsdirektion Eing.: 25.10.2023 Ltg.-217/A-5/62-2023

• Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche: Gefördert werden Vereine, welche Leistungen anbieten, die zum Ziel haben, Corona-und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen durch Projekte zur Förderung der psychischen und/ oder physischen Gesundheit zu bekämpfen. Die Förderung beträgt bis zu maximal 2.000 Euro pro Projekt. Projekte müssen in einem Zeitraum von 1. September 2023 bis 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Die Kriterien, nach welchen Auszahlungen aus dem „Corona-Fonds“ zulasten der Steuerzahler:innen gewährt werden sollen, wurden dem Landtag nicht zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass es auch zu keiner Diskussion darüber kommen konnte. Uns erreichten auch Nachrichten aus der Bevölkerung, welche ihre Verwirrung und ihr Unverständnis geäußert haben, warum jetzt allfällig jene Personen mit Steuergeld belohnt werden sollen, die das Einhalten von Corona-Maßnahmen verweigerten, wo diese doch der Bevölkerung als solidarisch notwendig kommuniziert worden waren. Die Gefertigte stellt daher an Mag. Dr. Christoph Luisser folgende

Anfrage

1. Welche Summe wurden bis dato als Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfung zugesagt bzw. ausgezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat)

2. Welchen Summen wurden bis dato als Zahlungen für Menschen, die unter LongCOVID-Folgen leiden, zugesagt bzw. ausgezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat)

a. Welche Kriterien haben Sie für eine Erkrankung von Long-COVID-Folgen aufgestellt?

b. Wurden diese Kriterien mit medizinisch kompetenten Expert:innen abgestimmt?
i. wenn ja, mit wem (bitte hier zumindest um Angabe der Institution)?
ii. wenn nein, warum nicht?

3. Welchen Summen wurden bis dato als Zahlungen zum Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind, zugesagt bzw. ausgezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat)

a. Welche nachgewiesenen psychischen und seelischen Störungen wurden von ihrer Seite hier als Kriterien bezüglich eines Ausgleichs von Aufwendungen aufgestellt? b. Welche Arten von Therapien werden von Ihrer Seite als Kriterium angesehen? c. Wurden diese Kriterien mit medizinisch/therapeutischen Expert:innen abgestimmt?
i. wenn ja, mit wem (bitte hier zumindest um Angabe der Institution)?
ii. wenn nein, warum nicht?

4. Welchen Summen wurden bis dato als Zahlungen zum Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind, zugesagt bzw. ausgezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat) a. Welche Arten von Therapien werden von Ihrer Seite als Kriterium angesehen?

5. Welche Summen bezüglich der Förderungen von Vereinen, welche sich für die Belange von Menschen einsetzten, die Schäden oder Beeinträchtigungen durch COVID-19- Impfungen oder COVID-19 Erkrankungen erlitten, wurden bis dato zugesagt bzw. ausbezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat und Verein)

6. Welche Summen wurden bis dato bezüglich Förderungen von Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche zugesagt bzw. ausgezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat) a. Welche Freizeitaktivitäten wurden von Ihrer Seite als Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche definiert?

7. Welche Summe bezüglich finanzieller Zuschüsse für Nachhilfe für Schüler und Lehrlinge wurden bis dato zugesagt bzw. ausbezahlt? (Bitte um Angabe pro Monat)

8. Welche Summen bezüglich finanzieller Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund von COVID-19 und deren Folgen, wurden bis dato zugesagt oder ausbezahlt?
a. Wie viele Anträge wurden bezüglich der sonstigen erforderlichen Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund von COVID-19 und deren Folgen, gestellt?
i. Wie viele von diesen wurden positiv beschieden? ii. Wie hoch war die Höchstsumme, die zugesagt bzw. ausbezahlt wurde?

9. Welche Summen bezüglich der Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche wurden bis dato zugesagt bzw. ausbezahlt? (Bitte um Angabe der Summe pro Monat und Verein)

Beantwortung

Christoph Luisser
Landesrat

St. Pölten, 05.12.2023

Herrn Präsidenten
des NÖ Landtages
Mag. Karl Wilfing

Sehr geehrter Herr Präsident!

Zur Anfrage der Abgeordneten Mag. Edith Kollermann betreffend „Aufstellung und Verwendung des Covid-Fonds“, eingebracht am 25. Oktober 2023, Ltg.-217/A-5/62-2023, darf ich folgende Beantwortung, sofern mein Zuständigkeitsbereich betroffen ist und dies dem Anfragerecht unterliegt, übermitteln: Mit Stichtag 29.11.2023 wurden insgesamt 3897 Anträge eingebracht. Davon konnten 2909 Anträge positiv erledigt und eine Summe in Höhe von € 2.245.369,30 zur Auszahlung freigegeben werden. 988 Anträge werden noch bearbeitet. Aufschlüsselung der Anträge:

1. Antragskategorie „Pauschalbeträge für Menschen mit ärztlich bestätigten COVID-Impfbeeinträchtigungen (ohne Krankenhausaufenthalt)“

a. Anträge insgesamt: 81 Anträge

b. Positiv erledigt: 30 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 30.000,00

 

2. Antragskategorie „Pauschalbeträge für Menschen mit ärztlich bestätigten COVID-Impfbeeinträchtigungen (mit Krankenhausaufenthalt)“

a. Anträge insgesamt: 61 Anträge

b. Positiv erledigt: 20 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 30.000,00

 

3. Antragskategorie „Pauschalbeträge für Menschen, die unter Long COVIDFolgen leiden (ohne Krankenhausaufenthalt)“

a. Anträge insgesamt: 516 Anträge

b. Positiv erledigt: 480 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 480.000,00

 

4. Antragskategorie „Pauschalbeträge für Menschen, die unter Long COVIDFolgen leiden (mit Krankenhausaufenthalt)“

a. Anträge insgesamt: 273 Anträge

b. Positiv erledigt: 147 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 220.500,00

 

5. Antragskategorie „Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Behandlung nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während COVID-19 aufgetreten sind“

a. Anträge insgesamt: 1.539 Anträge

b. Positiv erledigt: 1.407 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 1.157.097,65

 

6. Antragskategorie „Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind“

a. Anträge insgesamt: 241 Anträge

b. Positiv erledigt: 112 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 45.585,82

 

7. Antragskategorie „Ausgleich von Aufwendungen im Zusammenhang mit Nachhilfe“

a. Anträge insgesamt: 712 Anträge

b. Positiv erledigt: 542 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 248.692,83

 

8. Antragskategorie „Ausgleich von Aufwendungen für Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche“

a. Anträge insgesamt: 314 Anträge

b. Positiv erledigt: 168 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 31.993,00

 

9. Antragskategorie „Zuschuss für sonstige erforderliche Unterstützungen“

a. Anträge insgesamt: 149 Anträge

b. Positiv erledigt: 3 Anträge

c. Auszahlungsbetrag: € 1.500,00

 

10. Antragskategorie „Förderung von Vereinen für Kinder und Jugendliche“

a. Anträge insgesamt: 11 Anträge

b. Positiv erledigt: 0

c. Auszahlungsbetrag: € 0

 

11. Antragskategorie „Förderung von Vereinen“ Zum Stichtag sind keine Anträge auf Förderung von Projekten von Vereinen eingegangen.

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die förderabwickelnde Stelle (GS 7), diese prüft auch, ob die bei den einzelnen Antragskategorien verlangten Nachweise vorliegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Luisser Landesrat

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